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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0122
Andreas Zekorn

Theaterpublikums gestellt haben486. Dies ist aufgrund der Bildung und des kulturellen
Interesses der Mitglieder wahrscheinlich. Gerade im Zusammenhang mit dem Museum wird
immer wieder das Hoftheater erwähnt487. Auch wird berichtet, daß nach dem Theater
meistens noch eine ganz ungezwungene gesellige Unterhaltung (war), bei welchen der leutselige
Fürst (= Anton Alois) mit allen Anwesenden sich unterhieltm. Zudem war der Museums-
traiteur vertraglich dazu angehalten, warme Kost auch an Theaterabenden bereitzuhalten489.
So wurden die Theateraufführungen zwar nicht direkt von der Museumsgesellschaft, sondern
von fürstlicher Seite organisiert, doch bildete das Hoftheater für das Museum wohl eine
besondere Ergänzung seines kulturellen Programms.

Betrachtet man zusammenfassend das gesamte Bildungs- und Unterhaltungsangebot des
Museums, so kann gesagt werden, daß die Gesellschaft ein wichtiger Träger des gesellschaftlichen
Lebens der Sigmaringer Oberschicht und ein bedeutender Kulturträger in Sigmaringen
überhaupt war490. Dabei rückte mit der Ausweitung des Unterhaltungsangebots die Geselligkeit
zunehmend in den Vordergrund des Vereinslebens. Symptomatisch hierfür scheint eine
vielleicht zufällige Umformulierung der Zielsetzung des Vereins zu sein: 1825 stand in §1
Lesneranstalt noch an erster Stelle und der gesellige Umgang folgte an zweiter, 1840 war die
Gewährung nützlicher und angenehmer Lektüre hinter das gesellige Vergnügen gerückt491.
Weiterhin ließ sich eine recht starke Anteilnahme des fürstlichen Hauses an dem bürgerlichen
Leben feststellen. Bemerkenswert ist zudem noch die immer stärkere Einbeziehung der
Frauen und Familienmitglieder in die »Männergesellschaft« Museum. Seit 1888 konnten ja
dann alleinstehende Damen den Status eines auswärtigen Mitglieds erwerben492.

13. DAS VEREINSLEBEN DES BÜRGERVEREINS

Der Bürgerverein bot seinen Mitgliedern ein Unterhaltungs- und Veranstaltungsprogramm
an, das in vieler Hinsicht demjenigen der Museumsgesellschaft ähnlich war.

Das Lesezimmer war werktags ab 11 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nach dem
vormittäglichen Gottesdienst geöffnet493. Die Lesezimmerordnung bestimmte wie in der
Museumsgesellschaft, daß in demselben nicht gesprochen, nicht gespielt, nicht geraucht, auch
nicht gespeist, noch getrunken werden durfte494. Der Bibliothekar legte die mit der Post
ankommenden Zeitschriften im Lesezimmer aus; er war auch für die Anschaffung der
Zeitschriften verantwortlich, hatte den Bibliothekskatalog zu führen und den Leihverkehr zu
überwachen495. Zeitschriften, nachdem sie gebunden in die Bibliothek eingereiht worden
waren, und Bücher konnten von den Mitgliedern bis zu 14 Tagen ausgeliehen werden. Falls die

486 So Hering (wie Anm. 82) in seiner Untersuchung des Theaterpublikums, ebd. S. 38.

487 Vgl. hierzu z.B.: »Der schwäbische Humorist«, 1839, Nr. 14 (wie Anm.76) S.55: Das Museum
wurde durch die wohlwollende Fürsorge des letztverstorbenen Fürsten begründet. Um dem gebildeteren
Theile der Bewohner einen Mittelpunkt zu gesellschaftlichen Vergnügungen zu verschaffen und dieselben
durch Kunstgenüsse anziehender zu machen, erbaute höchstderselbe ein ansehnliches Gebäude, richtete es
ganz zu diesem Zwecke ein, überließ es der sich constituierenden Gesellschaft zur unentgeldlichen
Benützung... Das geräumige Gebäude enthält eine Traiterie... Lesezimmer, Tanzsaal und ein den
Verhältnissen entsprechendes Theater sammt dem nöthigen Zugehör.

488 HVZ, 1875, Nr. 173.

489 FAS NVZ 13166b, Bl.l.

490 Wie »mager« das gesellschaftliche Leben zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Sigmaringen aussah,
wurde versucht oben darzustellen, vgl. oben, S.66ff.

491 Statuten, Museum, 1825, §1, und Statuten, Museum, 1840, §1.

492 Satzungen, Museum, 1888, §13.

493 Statuten, Bürgerverein, 1836, §3, und Statuten, 1844, §2.

494 Statuten, Bürgerverein, 1836, §8, und Statuten, 1844, §7.

495 Statuten, Bürgerverein, 1836, §§8, 30 Abs. e, und Statuten, 1844, §§7, 32 Abs.e.

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