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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0123
Die Museumsgesellschaft und der Bürgerverein in Sigmaringen

Bücher nicht rechtzeitig zurückgegeben wurden, holte sie der Vereinsdiener ab, demselben ist
hierfür eine Gebühr von 12kr zu entrichten^. Eine Zirkulation der Zeitschriften fand im
Bürgerverein nicht statt.

Im Unterhaltungszimmer waren zweimal in der Woche Vereinsabende vorgesehen. Es war
nur am Mittwoch und am Samstag ab 5 Uhr abends und an Sonn- und Feiertagen geöffnet497.
Die Schließungszeit für Lese- und Unterhaltungszimmer war 1836 noch 10 Uhr, wurde aber
1849 aufgehoben498. Für die Vereinsabende wurde in den Statuten eigens die Bestimmung
aufgenommen, daß die Zusammenkünft stattfinden sollten, um über Kunst, Gewerbe, Industrie
und über Gegenstände von allgemeinem Interesse sich zu besprechen, die von Einzelnen
oder Mehreren gemachten nützlichen Vorschläge zur Emporbringung der Künste und
Gewerbe gemeinschaftlich zu würdigen, und sich Kenntnisse und Ideen gegenseitig mitzuthei-
len. Auch können schriftliche Mittheilungen und Aufsätze gemeinnützigen Inhalts vorgebracht
, und wenn solche als gut und zweckmäßig anerkannt, in dem hiesigen Anzeigeblatt dem
Publikum bekannt gemacht werden1™.

Zur Unterhaltung standen den Mitgliedern Billard, Schach- und Brettspiele sowie Kartenspiele
zur Verfügung500. Ausdrücklich verboten waren Hazardspiele aller Art50K Der Gesellschaftswirt
war für die Bedienung der Mitglieder mit guten und reinlichen Speisen, und zwar
in billigen Preisen, zuständig502. Nach dem Umzug des Bürgervereins 1860 in den Gasthof
Krone erfuhr das gesellige Leben einige Einschränkungen: Dem Bürgerverein stand nur noch
ein Raum zur Verfügung, in dem seine sämtlichen Einrichtungen untergebracht wurden.
Vereinsabende fanden nur noch samstags statt, wurden aber sehr gut besucht: Besprechungen,
die Aufstellung von Programmen für Fastnachtbälle und -umzüge oder Waldfeste, gesellige
Unterhaltung und Kartenspiel hielt die Teilnehmer oft lange zusammen™. Dabei nahm der
Verein aber mehr und mehr die Gestalt einer Leihbücherei an504.

Über eine Beteiligung von Frauen und Familienmitgliedern an den geselligen Einrichtungen
des Vereins wird vor 1902 nichts bekannt. Erst zu diesem Zeitpunkt konnten auch Frauen
die Mitgliedschaft ohne Stimmberechtigung erwerben505. Nur zu den Bällen waren Frauen
zugelassen.

Die großen Veranstaltungen des Bürgervereins fanden hauptsächtlich an Fastnacht oder in
Form von Sommerfesten statt506. Der Festordner des Vereins hatte die Organisation der Bälle
zu übernehmen und die besonderen Vorkehrungen und Einrichtungen zu treffen, und stets
besondere Aufsicht zur Verhütung und Abwendung aller Unordnung zu tragen™. Der Verein
gab meist schön gedruckte Plakate als Einladung zu seinen Fastnachtsbällen heraus. Das
älteste noch erhaltene Plakat von 1868 wirbt für einen Maskenball im fürstlichen Museumsund
Theatersaal und enthält eine genaue Ballordnung: § 1: Der Ball beginnt Abends 6 Uhr. § 2:
Das Einführen fremder Herren und Frauenzimmer ist gestattet... §3: Bezüglich der Reihenfolge
der Tänze ist sich an die im Saal ausgehängte Tanzordnung genau zu halten. § 4: Es kann

496 Statuten, Bürgerverein, 1836, §9, Abs.3,4, und Statuten, 1844, §8, Abs.2,3.

497 Statuten, Bürgerverein, 1836, §3, und Statuten, 1844, §2.

498 Statuten, Bürgerverein, 1836, §3, und Statuten, 1857, §2. Vgl. dazu auch oben, S. 78f.

499 Statuten, Bürgerverein, 1836, §7, und ähnlich: Statuten, 1844, §6.

500 Statuten, Bürgerverein, 1836, §§ 11-13, und Statuten, 1844, §§ 10-12. Das Billard wurde erst nach
1836 angeschafft.

501 Statuten, Bürgerverein, 1836, §10, und Statuten, 1844, §9.

502 Statuten, 1836, §30, Abs.h., und Statuten, 1844, §32, Abs.h.

503 StAS, Dep. 1, NAK, Nr. 139, ähnlich: Pfaff, Die Vereine (wie Anm. 168) S. 134.

504 Vgl. oben, S. 80.

505 Statuten, Bürgerverein, 1836, Nachtrag 1902 (StAS, Dep. 1, NAK,Nr. 139). Über die Leihe von
Büchern bestand aber wohl auch schon früher für Frauen die Möglichkeit, an der Vereinsbibliothek zu
partizipieren.

506 Ein Bericht über ein solches Waldfest findet sich in: HVZ, 1900, Nr. 134.

507 Statuten, Bürgerverein, 1836, §30, Abs.f., und Statuten, 1844, §32, Abs.f.

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