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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0159
Die hohenzollerischen Exklaven im Landkreis Biberach

Die Namen der Zeigen lauten in Warmtal 1826: 1. hinter Bergen, 2. Schlechtenfeld, 3. vor
der Halde; in Billafingen 1748/1819: 1. Schwand, 2. Eichenberg, 3. Pirklau (= Birkenhau); in
Langenenslingen 1829: 1. Kirchsteig, 2. Großoberösch oder Kauchen, 3. Eichenberg; in
Burgau 1830/31: 1. Osch gegen Heudorf, 2. Mittelösch, und 3. Osch gegen Hailtingen.

Auch das Anbauverhältnis der einzelnen Hauptfruchtarten der Dreifelderwirtschaft hat
sich gewandelt. Während noch im 18.Jahrhundert das Winterfeld einheitlich mit der Hauptbrotfrucht
Dinkel oder Veesen bestellt wurde12, werden jetzt (1825/29) außer Dinkel auch
Roggen (in Billafingen auch Einkorn/Emmer) ins Winterfeld eingebracht, allerdings von Ort
zu Ort in unterschiedlichen Anteilen: in Burgau im Verhältnis Veesen zu Roggen wie 5:1, in
Langenenslingen im Verhältnis 9:1 und in Billafingen im Verhältnis 2:1. Ebenso werden nun
im Sommerfeld nicht mehr nur Gerste und Hafer, sondern auch Bohnen, Erbsen, Linsen,
Wicken und Mischfrüchte angebaut. Damit ist freilich noch nicht die ganze Anbauvielfalt
erfaßt; denn außerhalb der Dreifelderwirtschaft werden auf Wechselfeldern Rüben, Kraut und
Flachs eingesät und geerntet. Für 1879 berichtet Stehle (1884) von Hopfenkulturen in
Langenenslingen, die in eigenen Gärten gezogen wurden.

3.2 Kulturarten 1834 und Heute (Abb.5)

Wenn man die Zusammensetzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) näher betrachtet
, dann fallen zunächst die stark divergierenden Anteile von Acker- und Grünland in den
einzelnen Gemeinden auf. Während Burgau ein Sechstel seiner LF als Wiese und Dauergrünland
nutzt, sind es in Billafingen nur ein Vierzigstel (= 2,5 %) und in Langenenslingen knapp
ein Siebtel (= 14,8 %). Diese unterschiedlichen Grünlandanteile deuten ebenso wie Acker:
Grünlandzahlen (Burgau: 79:21, Billafingen 95:5, Langenenslingen 86:14) einerseits auf
Gegensätze in der naturräumlichen Ausstattung (z. B. in Burgau auf die größeren Areale nicht
ackerbaulich nutzbarer Feuchtareale in den Talauen) hin, aber auch andererseits auf abweichende
Verhältnisse bei der Tierhaltung und bei den Mitweiderechten auf der dorfnahen
Allmende und im Wald. Tatsächlich besitzt Burgau 1834 keine größeren Weideplätze (insgesamt
11 Ar), Langenenslingen gut 58 ha (= 3,9 %) und Billafingen rd. 24 ha (= 4,6 % der LF).
Auch der Wald bietet in Burgau keine Ausweichmöglichkeit, um einen größeren Viehstapel im
Sommer durchzubringen, da der Umfang des Waldes nur 4,5 ha beträgt (= 5,2%); in
Langenenslingen sind es 587ha (=39,8%), in Billafingen 178,3ha (=34,6%). Aus diesem
Zahlenvergleich wird deutlich, daß die Burgauer Bauern für die Rauhfuttergewinnung andere,
größere Anstrengungen unternehmen müssen als ihre Berufsgenossen nördlich der Donau,
z.B. indem sie das Brachfeld mit Klee und Esparsette »anblümten«. Abgesehen davon wird
auch den Krautgärten und sogenannten Ländern, die dem Feldgemüseanbau vorbehalten
waren, ein unterschiedliches Gewicht beigelegt. Die drei Burgauer Höfe bewirtschaften davon
immerhin eine ebenso große Fläche wie die 28 Billafinger Grundbesitzer, nämlich 2,3 ha
(2,7 ha in Billafingen). Geringe Schwankungen ergaben sich bei der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(Gebäude, Straßen- und Hofräume), die in allen drei Ortschaften zwischen 1,2%
(Langenenslingen) und 1,6% (Burgau, Billafingen) pendelt. Öd, d.h. für Land- und Forstwirtschaft
ungeeignet, liegen in Burgau ein halber Hektar (= 0,7 %), in Langenenslingen 9,7ha
(= 0,6 %) und in Billafingen 33,8 ha (= 6,4 %).

Die mitgeteilten Anteile der Kulturarten, die auf fiskalischen, steuerlichen Merkmalen
beruhen, gestalteten sich im Lauf der Zeit variabel. Wie aus den Steuerakten hervorgeht, haben
die Gemeinden dem Oberamt Sigmaringen jede zu ihren Gunsten ausfallende Kulturartenveränderung
gemeldet, hauptsächlich wenn Gärten und Äcker in weniger hoch besteuerte Wiesen
umgewandelt wurden13. Doch bleibt für solche Änderungen bis zur Auflösung der Dreifelderwirtschaft
insgesamt nur ein schmaler Spielraum.

12 Vgl. Renovation des Dorfs Billafingen von 1748 (StA Sig. Ho 170, Cb. 1) f. 97sqq.

13 So im Schreiben des Bürgermeisters Guide in Langenenslingen an das Kgl. Oberamt Sigmaringen vom
31. Okt. 1865.

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