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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0177
RAINER LOOSE

Billafingen

(Gemeinde Langenenslingen, Landkreis Biberach)
um 1750

Vorbemerkung

Billafingen ist heute nach der Kreisreform von 1973 ein Teil der großen Flächengemeinde
Langenenslingen, die den äußersten Nordwesten des Landkreises Biberach einnimmt. Unter
den damals sich zusammenfindenden Teilgemeinden bildete Billafingen mit rund 125 Einwohnern
und ca. 515 ha Gemarkungsfläche eine der kleineren, älteren Gebietseinheiten am Südfuß
der Schwäbischen Alb, die noch dazu als Exklave des Landkreises Sigmaringen beinahe
ringsum von württembergischen, d.h. saulgauischen Kreisgemeinden wie Egelfingen, Emer-
feld und Wilflingen umschlossen wurde. Nur im Osten grenzte Billafingen an das ebenfalls
hohenzollern-sigmaringische Langenenslingen, den Ort, mit dem Billafingen über Jahrhunderte
hinweg gemeinsam in politisch-administrativer Hinsicht verbunden war. Billafingen
liegt im altbesiedelten alemannischen Landnahmegebiet in ca. 720 m Meereshöhe. Die Ortsnamenendung
-ingen in Verbindung mit dem Personennamen Pilolf (1247: Pilolfinga) und ein
Reihengräberfeld aus alemannisch-merowingischer Zeit (6./7.Jh.) sind hierfür maßgebliche
Anhaltspunkte. Braite und Brühl, die in den Flurnamen überliefert sind, deuten schließlich
noch auf einen früh- bis hochmittelalterlichen Herrenhof, der als Keimzelle des heutigen
Billafingen anzusehen ist. Schon bald nach Gründung des Klosters Heiligkreuztal (1227)
konnten die Äbtissin und der Konvent Güter in Billafingen (Besitzbestätigung 1247) erwerben
. Heiligkreuztal blieb bis zum Verkauf der vier herrschaftlichen Schupflehen 1719 der
größte Grundeigentümer. Danach war es der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen. Die neue
Herrschaft vermochte anfangs wohl nur mit Mühe sich in den komplizierten Herrschafts- und
Rechtsverhältnissen zurechtzufinden, weshalb es immer wieder zu Streitereien und gerichtlichen
Auseinandersetzungen kam. Um hierfür besser gewappnet zu sein, hat die Herrschaft
Hohenzollern-Sigmaringen die Aufzeichnung der Rechte und der Pflichten sämtlicher Parteien
1748 veranlaßt und durchgeführt1. Auf dieser Zusammenstellung basieren die folgenden
Ausführungen über Billafingen um 1750.

Billafingens rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse um 1750

Eine einzigartige Quelle - die Renovation des Dorffs Bilafingen1 von 1748 - erlaubt es, die
wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse einer kleinen hohenzollern-sigmaringischen
Siedlung nachzuzeichnen. Den Kern unserer Quelle bildet eine genaue Erfassung sämtlicher
Liegenschaften. Zugleich enthält sie aber auch eine Sammlung von höchstinstanzlichen

1 Offenbar hatte die Kommission, die die Rechtsverhältnisse in Billafingen aufzunehmen hatte, keine
Kenntnis von der »Universalsteuerberaitung«, datiert 7. und 8. Juli 1680 (vgl. Haug, Franz: Beiträge zur
Wirtschaftsgeschichte einiger hohenzollerischer Gemeinden. In: Zollerheimat4 [1935], S.27-28; 33-35;
46-47; 5 [1936], S. 5-6; S. 10-11; [S. 15-16 Billafingen]; S. 26-27), in der Billafingen steuertechnisch
beschrieben wurde. Die »Steuerberaitung« ist im Stadtarchiv Rottenburg erhalten geblieben und kann
dort eingesehen werden.

2 Im Staatsarchiv Sigmaringen, Bestand Ho 170 Cb 1.

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