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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0228
Leopold Stierle

Friedrich von Zollern an Konrad von Weitingen im Jahre 1391 und endend mit den multas et
graves molestias, die das Kloster unter dem Weitinger zu erdulden hatte. Mit demselben
Wortlaut finden sich diese Angaben auch im Liber fundationum.

e) Bleibt noch die Karls-Urkunde selbst18, über die schon manche gelehrte Abhandlung
geschrieben worden ist. Der Text ist den Annalen des Klosters entnommen, von denen nur
Auszüge auf uns gekommen sind. Es brauchen wohl keine Worte darüber verloren werden,
daß die Urkunde, die im Fürstlichen Archiv Sigmaringen aufbewahrt wird, nicht die Originalurkunde
aus dem 8. Jahrhundert darstellt. Wie schon Pirzschelin in seinem Catalogus ausgeführt
hat, ist das Kloster unter Propst Berthold von Volmaringen von den Ungarn mitsamt
allen Büchern und Urkunden in Äsche gelegt und vollständig zerstört worden. Nur zu
verständlich ist daher der Wunsch des Klosters, wieder in den Besitz einer Urkunde zu
kommen, die dem Original am ehesten entsprochen haben könnte. Auf welche Unterlagen
hinsichtlich Text und äußere Gestaltung der Schreiber um 1550 zurückgreifen konnte, wissen
wir nicht. Die engere Zeitspanne, in der die Urkunde angefertigt worden ist, müßte sich an
Hand des Wasserzeichens, mit dem das Papierblatt sicher versehen ist, feststellen lassen. Mir
selbst war es nicht möglich, diese Urkunde einzusehen.

Schlußbetrachtungen

Die vorstehende Untersuchung hat ergeben, daß die verschiedenen schriftlichen Nachrichten
über das alte Beuron zum Teil schon im 16. Jahrhundert, jedenfalls aber schon vor der Ära
Pizenberger, der Kanzleiverwalter des Klosters, niedergeschrieben worden sind. Die Texte
sind den beiden Quellen entnommen, die um die Mitte des 16.Jahrhunderts im Kloster
vorhanden waren, dem Liber fundationum und den Annalen. Trotz Fehlens eines entsprechenden
Hinweises dürfte auch der Catalogus Pirzschelins auf den Liber fundationum
zurückgehen, es sei denn, daß der Catalogus zur gleichen Zeit, vielleicht sogar in Gemeinschaftsarbeit
mit dem Liber fundationum entstanden ist.

Die seitherige Geschichtsschreibung hat die Erstellung der schriftlichen Überlieferung
über das alte Beuron in das 18. Jahrhundert verlegt und die damaligen Kanzleiverwalter des
Klosters, Pizenberger Vater und Sohn, als die Erfinder, die Fälscher oder zumindest als die
Mitwisser mit viel gelehrtem Aufwand gebrandmarkt. Nach den heutigen Erkenntnissen
können diese Auffassungen nicht mehr aufrecht erhalten bleiben.

Nachdem nun die Quellen feststehen, auf die die spätere schriftliche Überlieferung
zurückgeht, steht auch die Frage nach den Namen der Abschreiber nicht so sehr im
Vordergrund. Man sollte auch nicht nur von Fälschern reden, auch wenn zum Beispiel der
Schreiber der Karls-Urkunde mit seiner Arbeit die ursprüngliche Urkunde nach bestem
Wissen und Können nachzeichnen wollte.

Die Problematik um die Beuroner Überlieferung muß vom 18. ins 16. Jahrhundert
zurückverlegt werden. Ob die vielen geschichtlichen Erörterungen über die Herkunft der
überlieferten Nachrichten und Textteile auch dann noch ganz oder zum Teil aufrecht erhalten
bleiben können, muß sich noch zeigen.

Die erwähnten Quellen stellen keine Originalunterlagen über das frühe Geschehen im
Kloster dar, denn sie dürften auch erst im 16. Jahrhundert oder kurz zuvor entstanden sein.
Für die Forschung eröffnet sich hier ein weites Feld, zumal man nicht kurzerhand davon
ausgehen kann, daß die Verfasser dieser Quellen ihre Angaben frei erfunden haben. Die
bestehenden Überlieferungen können auch deshalb nicht von vornherein abgelehnt werden,
weil sie quellenmäßig (noch) nicht belegbar sind.

18 29.6.786 StA Sigmaringen Dep. 39 Beuron 78/78. Ablichtung im StA Sigmaringen Sa42 Be/2. Druck:
J. F. Boehmer, E. Mühlbacher: Regesta Imperii Bd. 1, 2.Auflage 1908, Nr. 272. Herberhold (wie
Anm. 1) S. 108ff. Zingeler (wie Anm.2) S. 138f.

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