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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0262
Neues Schrifttum

manchen Seiten den Text überwiegen, ist damit die Erträglichkeitsgrenze überschritten. Diesen Platz hätte
man besser verwendet zu Erörterungen über die Bertholdsbaar und ihre Grafschaften oder über das
spätere Schicksal des Rottweiler Königshofes.

Breiten Raum nimmt der Beitrag von Hans-Martin Maurer über die Burgen ein. Allerdings geht der
Verf. nicht auf die Fragen nach Entstehung der Burgen, Burgendichte und Bedeutung für die mittelalterliche
Territorialbildung ein, sondern beschränkt sich auf drei Aspekte: die Hohenberger Hofburgen, die
Bautypen und der Burgfrieden. Zunächst wird die hohenbergische Stammburg Oberhohenberg beschrieben
, die jedoch bald von den drei bequemeren Burgen Haigerloch, Alt-Rottenburg (Weilerburg) und
Nagold überflügelt wurde, bis schließlich die Rottenburger Stadtburg zur bevorzugten Residenz der
Grafen wurde. - Nicht weniger als 35 Burganlagen innerhalb und 6 außerhalb des Raums hat Maurer zur
Ermittlung von Bautypen untersucht, wobei er im wesentlichen zwei Bauweisen unterscheiden konnte:
einmal die sogenannten »hohenbergische« Bauweise, die sich durch Schildmauer und runden Bergfried
auszeichnet, und zum andern den Wohnburgtyp, der im teckschen-zähringischen Bereich anzutreffen ist.
Ob es sich freilich bei der »hohenbergischen« Bauweise um einen »territorial bestimmten Burgentyp«
handelt, der auch noch auf Graf Burkhard III. zurückzuführen ist, ist angesichts der Unsicherheit bei der
zeitlichen Einordnung bzw. bei der Zuordnung von Ministerialenburgen sehr fraglich.

Ausführlich behandelt der Verfasser die sechs bezeugten Burgfrieden (Sterneck, Neuneck, Haigerloch,
Karpfen, Isenburg, Albeck) sowie zwei außerhalb (Hechingen, Zollern) nebst Kartierung der Burgfriedensbezirke
. Dagegen sind die folgenden Belege für Öffnungen und Zerstörungen von Burgen alles andere
als vollständig.

Volker Schäfer beleuchtet die Hochadelsherrschaft im Spätmittelalter und damit die für die territorialgeschichtliche
Entwicklung des Raumes entscheidenden Familien. Leider ist dieser doch zentrale Beitrag
einer der kürzesten des Bandes. So können die alteingesessenen Familien Lupfen, Zimmern, Urslingen,
Teck und Hohenberg nur flüchtig gestreift werden. Die Freiherren von Zimmern müssen sich, ungeachtet
der Zimmernchronik, gar mit einer halben Seite begnügen, weshalb wir auch nichts über den Umfang der
Herrschaft Zimmern erfahren und deren stückweisen Verkauf an Rottweil. Am meisten Platz bekommen
die Grafen von Sulz eingeräumt, obwohl gerade diese am frühesten ihres Stammsitzes verlustig gingen.
Wer aber Näheres über den Übergang von Sulz an die Freiherren von Geroldseck (um 1250) erfahren will,
muß schon den Beitrag des Verf. in der neuen Sulzer Stadtgeschichte nachlesen. Bemerkenswert ist, daß
Schäfer einen bislang den Hohenbergern zugeschriebenen Lehenrodel aus der Zeit um 1315 (vgl.
Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 1942) als Sulzer Lehenrodel identifizieren konnte, was
hoffentlich zu Korrekturen in der lokalen Geschichtsschreibung führen wird. Leider hat der Verf. nicht
auch das Sulzer Urbar von 1388 behandelt, das seinerzeit von E. Stemmler (vgl. Zeitschrift für Württembergische
Landesgeschichte 1954) nur unzureichend erläutert wurde. Dabei hätte er u.a. das sich in der
Literatur hartnäckig haltende Datum 1380 für den Übergang der Stadt Dornhan von Teck an Württemberg
falsifizieren können. - Merkwürdigerweise erfährt man über die Stadtgründungen des Hochadels nur
sehr wenig, ganz abgesehen davon, daß für Rottweil, Schömberg und Binsdorf in den übrigen Beiträgen
andere Gründerfamilien angegeben werden. Nur sehr knapp weg kommen auch in der Zusammenfassung
die Profiteure der territorialen Verschiebungen im Spätmittelalter, nämlich Württemberg und Österreich,
wobei man freilich die Zollern nicht unterschlagen darf, deren Erwerb von Haigerloch und Wehrstein
bekanntlich bis in unser Jahrhundert hinein Auswirkungen gehabt hat.

Den Bauernaufstand von 1525 hat Johann Ottmar bearbeitet, wobei er sich aus gutem Grunde auf die
Gegend zwischen Nordschwarzwald und oberem Neckar beschränkte, also auf die Klöster Alpirsbach
und Reichenbach, die Adelsherrschaften Neuneck, Dießen, Glatt und Dettingen und die Stadt Sulz. Zum
einen ist hier die Quellenlage außerordentlich günstig und zum andern handelt es sich um den Aktionsraum
des »Haufens vor Wald«, der unter der Führung des Thomas Maier von Loßburg stand. Nach einem
Rückblick auf den »Armen Konrad« von 1514, an dem sich u.a. die Herrschaften Loßburg und Dießen
beteiligt haben, schildert der Verf. ausführlich den Gang der Ereignisse im April 1525, wobei er sich auf
Berichte der Betroffenen stützen kann. Noch detaillierter wird die Behandlung der Aufständischen nach
der Niederschlagung dargestellt anhand der zahlreichen Urfehden und einiger Wiedergutmachungsverträge
. Besonders hervorzuheben ist dabei der Schadensersatzvertrag der Herren von Neuneck zu Glatt
und der Herren von Ehingen zu Dießen mit den auswärtigen beteiligten Gemeinden, mußten diese doch
die horrende Menge von 3047 Malter Getreide nebst 488 fl. aufbringen. Nicht minder hart waren auch die
Bedingungen des entsprechenden Schadensersatzvertrags mit Rudolf von Ehingen zu Neuneck (Hauptstaatsarchiv
Stuttgart B580 BÜ295). Unverständlich ist, weshalb die bereits von S.Locher als Regesten
veröffentlichten Urfehden gegenüber den Herren von Neuneck und von Lichtenstein zu Neckarhausen

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