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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1987/0271
Besprechungen

an einen neuen Landkreis Sigmaringen mit noch 100 selbständigen Gemeinden und Sitz des Landratsamts
in Sigmaringen. Von den Gemeinden kamen 42 aus dem bisherigen Landkreis Sigmaringen, 30 aus dem
früheren Landkreis Saulgau, 21 vom bisherigen Landkreis Stockach, 6 vom bisherigen Landkreis
Überlingen und 1 aus dem Altkreis Reutlingen. Nach dem Stand von 1981 leben im Landkreis
Sigmaringen auf 1204,4km2 114516Einwohner.

Neben der Entwicklung des Kreisgebiets gibt der Verf. auch einen Uberblick über Verfassung, Organe
und Verwaltung, Zusammensetzung und Tätigkeit des Kreistages. In einem weiteren Kapitel werden die
Finanzverfassung und -Wirtschaft des Kreises dargelegt. Fast die Hälfte des Werkes ist der Darstellung der
Aufgaben des Landkreises gewidmet. Am Beispiel Sigmaringens werden umfassend Einrichtungen,
Aufgaben und Wirken eines Landkreises als Selbstverwaltungskörperschaft im Bildungs- und Kulturwesen
, im sozialen Bereich, im Bau-, Wohnungs- und Verkehrswesen und in der Wirtschaftsförderung
aufgezeigt.

Ein Anhang mit statistischen Angaben, Zusammenstellungen über die Landräte und Mitglieder der
Kreistage 1925 bis 1972 sowie Tabellen mit Daten der einzelnen Gemeinden runden die Kreisbeschreibung
Häberles ab und machen sie zu einem wichtigen Nachschlagewerk für Verwaltungsfachleute wie
Historiker. Aber auch der geschichtlich interessierte Bürger findet in dem flüssig geschriebenen Buch
detaillierte Auskünfte über einen bedeutenden Abschnitt hohenzollerischer Verwaltungsgeschichte. Das
Werk bildet somit eine wertvolle Ergänzung des erst vor wenigen Jahren erschienenen Kreisbuches, das
den Landkreis in seinem gegenwärtigen Umfang beschreibt.

Ludwigsburg Nicole Bickhoff-Böttcher

Peter F. Kramml: Kaiser Friedrich III. und die Reichsstadt Konstanz (1440-1493). Die Bodenseemetropole
am Ausgang des Mittelalters. Sigmaringen: Thorbecke 1985. 556S. (Konstanzer Geschichts- und
Rechtsquellen 29).

Auf Seite 387 dieses dickleibigen Werks »drängen« sich dem Verfasser zwei Fragen auf: »1) Inwieweit
betrieb Friedrich III. eine Stadtpolitik und 2) wie verhielt sich Konstanz gegenüber Kaiser und Reich?«.
Die Zumutung, womöglich so etwas wie eine Synthese seiner materialreichen Studien abliefern zu sollen,
wehrt der Autor so ab: Ad 1) »Friedrich III. ist eine Förderung der Städte zweifelsohne nicht abzusprechen
, die jedoch immer nur zu seinem eigenen Nutzen geschah«. Und: »Friedrich III. verhielt sich als
Reichsoberhaupt und Stadtherr von Konstanz - wenn dieser Ausdruck verwendet werden darf - korrekt«.
Ad2): »Die Stadt war sich der Wichtigkeit eines ihr gewogenen Reichsoberhauptes bewußt« (Zitate
S. 388 f.). Über den Kaiser, den die ältere Forschung als des Heiligen Römischen Reichs Erzschlafmütze
schmähte und den H. Heimpel treffender als »Fürst unter Fürsten« charakterisierte, erfährt der Leser
außerdem, daß er »in einer Zeit geringerer politischer Wirren zweifelsohne eine starke Herrscherpersönlichkeit
hätte werden können« (S. 387).

Doch weshalb sollte man sich nicht auch an einer trefflichen Handwerksarbeit erfreuen? Mit Krammls
Buch liegt ein überaus qualitätvolles und faktenreiches Kompendium zur Geschichte Konstanz' und des
Bodenseeraums zur Zeit Friedrichs III. vor, das die Konstanzer Quellenbestände zu verschiedenen
Themenkreisen darstellend erschließt. Selbst für die oft erforschte Herrschaftsgeschichte des Landgerichts
der Grafschaft Thurgau und die Vogtei Frauenfeld kann Kramml mit bislang unberücksichtigten Quellen
im Konstanzer Stadtarchiv, im Generallandesarchiv Karlsruhe, in Wien (Reichsregister) und Innsbruck
aufwarten (S. 164-183). Über die noch kaum beachteten Quellenbestände des Bodenseestädtebundes
informiert der Anhang (S. 477-497), in dem auch wichtige Schriftstücke, vor allem Bündnisurkunden,
ediert sind. In der Darstellung geht Kramml auf diesen Bund im Kapitel »Konstanz und das Bündniswesen
1440 bis 1493« (S. 131-161) ein. Zum reichsgeschichtlichen Ertrag zählt auch die eingehende Skizze
zum Reichskrieg 1461/62 aus der Perspektive der Bodenseestädte (S. 359-386).

Was diese Salzburger Dissertation bei Heinrich Koller anpackt, das packt sie gründlich an: Nach einer
Einleitung zur Konstanzer Stadtentwicklung und zu Friedrich III. behandelt sie die im Anhang
(S. 415-422) verzeichneten Privilegien der Stadt. Es folgen Erörterungen zu Revindikationsversuchen im
Hinblick auf die Reichssteuer, über Kaiserbesuche, über die militärische Hilfe der Stadt für den Kaiser,
Konstanzer Reichstagsbesuch und Gesandtschaften sowie über die »Ersten Bitten«. Hervorzuheben ist
die Analyse der städtischen Judenpolitik (S. 195-214). An einen informativen Abriß der Bistumsgeschichte
(S. 215-236) schließen Ausführungen über das städtische, kaiserliche und bischöfliche Gerichtswesen an
(S. 237-282). Das nächste Kapitel behandelt Kontakte der verschiedensten Art zwischen Konstanzer

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