Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 74
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0076
Wolfgang Hermann

h Von 1478 an bis zum Tod Hans d.Ä. von Neuneck
II: Unter Reinhart von Neuneck und seinen Brüdern

a) Vom Aufstand des »Armen Konrad« in Württemberg 1514 an bis zum Jahr des
allgemeinen Aufstandes, der 1524 in der Landgrafschaft Lupfen-Stühlingen begann.

b) Die Jahre 1525 und 1526 - Höhepunkte des Bauernaufstandes im Neckarraum und
der Strafverfolgung.

c) Von 1527 an bis zum Ende des Schmalkaldischen Krieges 1536.

d) Die letzten Jahre Reinharts als pfalz-neuburgischer Pfleger in Lauingen/D.:
1537-1542.

e) Reinharts Jahre im Ruhestand zu Glatt: 1545-1551.

III: Unter den Erben Hans Heinrich und Hans Georg 1552-1576.

Die nachfolgende Zusammenstellung läßt erkennen, wie die vorgestellten Zeiträume
unterschiedliche Rechtsverhältnisse ermöglichten.

Epoche I 1478 bis 1509

Nach der Anzahl der Urfehden - nämlich sechs innerhalb von 32 Jahren - kann man davon
ausgehen, daß die Gerichtsherrschaft von Hans d.Ä. räumlich noch nicht so umfassend war
und die gesamte Gemeinde Glatt in seine Gerichtsherrschaft einschloß. Er teilte diese noch mit
seinen Brüdern Wilhelm und Konrad. Antonius von der anderen Linie machte ebenfalls seine
Rechte geltend.

Wie im Kapitel6 des 2.Teils dargelegt werden wird, gelang es Hans d.Ä. erst um 1500,
Glatt und Teile der Herrschaft Dettingen in seine Grundherrschaft einzubinden und das
Gerichtswesen in der Folge davon auszubauen. Als Vogt in Balingen war er auch nicht zu weit
von seiner Herrschaft entfernt, was ihm ermöglichte, in regelmäßigen Abständen als Richter
und Gehorsam fordernder Herr in Glatt anwesend zu sein.

Hans d. Ä. stand vielleicht auch vor der Frage, wo die Gesetzesübertreter in Gewahrsam
gehalten werden sollten. Erst 1498 wird ein Gefängnis zu Glatt erwähnt265. Die Verurfehdeten
von einigen Jahren zuvor lagen im Turm zu Balingen266. In Balingen deswegen, weil Hans von
Neuneck sie dort besser im Auge hatte. Die früheste bekannte Urfehde, die von 1478 stammt,
erwähnt nur, daß Paul Guntz, genannt Hedell, im »Gefängnis seiner Junker« lag. Wo dies war,
erfahren wir nicht. Vielleicht wurde zu Beginn der 80er Jahre ein Gefängnis im Wasserschloß
eingerichtet, welches aber erst im Laufe der Jahrzehnte gesichert wurde.

Epoche II 1514 bis 1551

Während unter Hans d. Ä. etwa nur für alle fünf Jahre eine Urfehde vorliegt, so finden sich
für die Zeit Reinharts - von 1514-1551, also für eine Zeitspanne von mehr als 30 Jahren -
62 Urfehden. Das heißt, daß nun pro Jahr mindestens zwei bis drei solcher Urkunden
ausgefertigt wurden. Für die bewegteren Zeitabschnitte sind zwei Gründe geltend zu machen.
Fürs erste brachte der Aufstand des »Armen Konrad« in Württemberg, der auf die neuneckischen
Untertanen wie auch auf jene von Ehingen-Dießen einwirkte267, Unruhe ins Territorium
. Der große Bauernkrieg sorgte noch mehr für Unordnung. Die beiden Urfehden von
1514 betrafen sieben neuneckische Untertanen, fünf davon aus Rodt, die dem Bruder
Reinharts, nämlich Wildhans, als ihrem derzeitigen Vogtherrn unterstanden268.

Von den insgesamt 62 Urfehden aus der Zeit Reinharts befassen sich 25 mit dem Delikt der
Empörung und des Hochverrats. Während der Jahre 1503 bis 1544 war Reinhart von Neuneck

265 FAS-Glatt 166,2 - ausgestellt am 21.1.1498.

266 StAS Ho 163 Urk. Nr. 29 - ausgestellt am 6. Aug. 1492; StAS Ho 163 Urk. Nr. 26 - ausgestellt am
7. Dez. 1484.

267 FAS-Glatt 166,1 - ausgestellt am 5.12.1514; Ottmar (wie Anm. 176) S. 15.

268 FAS-Glatt 166,11 - ausgestellt am 12.10.1514; FAS-Glatt 166,22.

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