Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 79
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0081
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Letzterer war möglicherweise bereits als Höriger des Vörbachers Richter gewesen. Er selbst
und die Gemeinde hatten ihn dann in seinem Amt gehalten. Hens(l)in Schwend wird im
Zinsbuch von 1503 als Inhaber von Widumgütern genannt und nach der Güterteilung von
1515 wurde Schwend zu den Hörigen und Lehensnehmern von Hans Oswald mit einer
Zinsleistung von 5ß und 3 h genannt281. Margarethe Silbergerin sprach mit diesen beiden
Richtern, die dann ihre Freilassung und die Leistung der Urfehde erwirkten. Sie habe sie
deßhalb pittlich erfordert, flyssigklich bitten lassen. Aus vorstehender Formulierung läßt sich
vermuten, daß die Richter und Fürsprecher nicht von sich aus aktiv geworden sind, sondern
wahrscheinlich durch Bekannte der Margarethe oder dieser selbst. Die Besiegler der Urfehde
waren Hans von Dettingen und Heinrich Held von Tieffenow, Altschultheiß zu Horb. Hans
von Dettingen, der die Urfehde bezeugte, dürfte das wohl wegen dem Nachbarschaftsverhältnis
zu Glatt getan haben. Bezüglich des Altschultheißen von Horb erfahren wir, daß ihn der
Sekretär als einen Edeln und ErenVesten bezeichnete. Für die Beweggründe, ihn als Siegler zu
bitten, liegen keine Anhaltspunkte vor.

1533-1543

In vielerlei Hinsicht beachtenswert ist der Fall des Wilhelm Wannenmacher d.J. aus
Dettingen. Zehn Jahre lang, von 1533 bis 1543, gab er manchen Anlaß für die Gerichte, sich
mit ihm in bemerkenswerter Geduld zu beschäftigen282. Aus welchem Grund so gnädig mit
ihm verfahren wurde, kann nicht gesagt werden, da die Aktenlage kein vollständiges Bild der
Person des jungen Wannenmachers vermittelt. Die Delikte, deretwegen er vor Gericht zu
erscheinen hatte, lassen jedoch erkennen, daß Wannenmacher die Anlagen zum Grobian und
Raufbold besaß. Er brachte es auf sieben Urfehden, ohne des Landes verwiesen zu werden.

Adam Marquardt, der um 1530 in Dettingen wohnhaft war, wurde mehrfach ein Opfer des
Mutwillens. Die erste Nachricht, die wir hierüber besitzen, stammt aus dem Jahr 1527. In
einer Urfehde, datiert am Freitag nach St. Gallentag (18. Oktober), bekannten Hans Wirre, der
Bäcker, Ulrich Wirre, dessen Bruder, ferner Mathias Ege, Gregorius Schwab, Veit Bomp und
Jakob Haman, des Bäckers Knecht, daß sie sich übel gegen Marquardt vergangen hatten.
Während der Nacht bewarfen sie die Fenster und Läden seines Hauses mit Steinen; sie
handelten ... wider gemainen landsfriden in und ußerhalb seiner behuwßung... ergossen Spott
und Hohn über den Mann. Alle sechs Ruhestörer wurden auf Befehl der Herren Reinhart,
Hans Oswald und Wildhans von Neuneck und Hans von Dettingen für mehrere Tage ins
Gefängnis gelegt. Dabei ist der Turm des Schlosses in Glatt anzunehmen. Auf angestrengte
Bitten und gegen eine bedeutende Entschädigung waren sie wieder freigekommen. Peter
Finitz, der Altbürgermeister von Horb, siegelte die Urkunde283.

Sechs Jahre später lesen wir von einem weiteren Übergriff auf Adam Marquardt284.
Eingereiht in eine Schar tobender (junger) Leute, wurde Wilhelm Wannenmacher d.J. um die
Jahreswende 1532/1533 handgreiflich. Wannenmacher oder alle zusammen verwundeten
Marquardt schwer, und Wilhelm mußte ins Gefängnis. Am 10. Januar 1533 schwor dieser
erstmals Urfehde und sein Vater Wilhelm, Simon und Thoman Schwend sowie Hans Stahel
vom Priorberg verbürgten sich für den jungen Wannenmacher.

Dieser Urfehdebrief und der nachfolgende sind uns leider nicht überliefert. Wie das
Repertorium mitteilt, kam Wilhelm Wannenmacher im Herbst 1535 wiederum ins Gefängnis,

281 Johann Adam Kraus: Zur Geschichte von Glatt und den Herren von Neuneck. In: HJh22 (1962)
S. 89.

282 Die Quellen sind teils überlieferte Urfehdebriefe, teils Einträge im Repertorium aus der Mitte des
16. Jh.

283 FAS-Glatt 166,20.

284 FAS-Glatt 5,2, - Eintrag Nr. 292 pag. 87r.

79


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0081