Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 88
(PDF, 60 MB)
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Wolfgang Hermann

Ort

1. Generation

2.

Generation



Frauen Männer

Frauen

Männer

Glatt

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Salzstetten





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Dettlingen

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Altoberndorf



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Betzweiler



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Bergfelden



1



Empfingen



"(1)



ungeklärt

2

"(1)



aus der Herrschaft Glatt auswärts in »ungenossamen Ehen«. In der Herrschaft selbst ist keine
Ehe dieser Art belegbar316.

Eine Besonderheit war die Teilung der Leibherrschaft. In drei Fällen heißt es: »Diese
nachgeschrieben Personen sind in ihrem Leben mein und nach ihrem Tod Sankt Gallen. Die
Bestimmung betraf Endlin Schimerlin und dies nachgeschrieben ihre Kind Michel Ungemach,
Peter Ungemach und Agnes. Die Schimerlin war vermutlich die Frau von Bernhart Ungemach
aus Dürrenmettstetten, der am Bauernaufstand in Glatt teilnahm. Als einziger neuneckischer
Untertan aus Dürrenmettstetten beteiligte er sich an der Erhebung und wurde am 6. September
1525 durch Reinhart von Neuneck verurfehdet. Sein Sohn Michael Ungemach und der
Schwiegersohn Bernhart Hacke bürgten für den Vater317. Endlin Schimerlins Tochter Agnes
hatte sich wahrscheinlich mit Bernhart Hacke verheiratet. Über Peter Ungemach wissen wir
nichts, möglicherweise half er seinem Vater das »Elser-Gut« zu bewirtschaften. 1534 wurde
dieses von Lienhart Müller umgetrieben. Der Hof verfügte über mehr als 100 Jauchen Land.
Agnes Schimerlin hat dann wohl auch die geteilten leibherrschaftlichen Verhältnisse weitervererbt
.

Über die historischen Hintergründe jenes Anspruches »... und nach ihrem Tod St. Gallen«
wissen wir recht wenig. Das Kloster Sankt Gallen hatte im Jahre 731 oder 736 Besitz und
Menschen zu eigen erhalten. Die am 22. November in Glatt ausgestellte Urkunde sagt: Ein
vornehmer Mann namens Petto schenkt zu seinem Seelenheil ans Kloster St. Gallen Güter in
dem Ort, bzw. der Markung, die Clata genannt wird, samt Dienern und Mägden, namens
Gondaharank mit Frau und Kindern, Rinfred, Winifred, Liuddulf, Causulf und Witon mit
seinen Genossen. Samt Äckern, Wiesen, Wald, Wasser, Vieh und Zubehör...318.

Die Rechtswirklichkeit von 1503 ist nur teilweise zu erkennen: Die Leibhenne für Endlin
Schimerlin und ihre Tochter Agnes, die Mannsteuer für ihre Söhne Michel und Peter gingen an
Hans von Neuneck. Auch hatte dieser die Verfügungsgewalt über die genannten Personen.
Was den Empfänger des Todfalls betrifft, so können wir sagen, daß dieser der »Ortsheilige
Gallus« war. Wir können auch zu dem Schluß gelangen, daß die Frage nach der Berechtigung

316 Diese Feststellungen beziehen sich auf die Zahl der Untertanen, die allein Hans von Neuneck besaß.
Aber ihm waren 1503 noch Antonius bzw. Heinrich im Gießen, Hans von Ehingen und vielleicht Hans
von Dettingen Grund- und Leibherren in Glatt.

317 FAS-Glatt 166,6.

318 Johann Adam Kraus: St. Gallen und Glatt. In: HH9 (1959) S.U.


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