Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 93
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0095
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Das konnte der Fall sein
in Glatt bei Simon Schwend

Matthias Hochberger

Caspar Streicher

Ludwig Staiger
in Dürrenmettstetten bei Konrad Kum

Hans Marquard

Ludwig Appenzeller

Wolf Ungemach

Hans Wolfstirn, genannt Frei

Konrad Küni

in Dettingen bei Hans Hille, genannt Fueß.

Da wir keine gesonderten Aufstellungen über die Zugehörigkeit der Leibeigenen besitzen,
sind wir auf Vermutungen angewiesen. Sicherlich waren die oben genannten Männer irgendwann
verheiratet oder lebten in einer ungenossamen Ehe. Was wir aber auch sagen können ist,
daß wir zu Beginn des 16. Jahrhunderts in der Herrschaft Glatt noch keine Einheitlichkeit in
der Herrschaftsausübung vorfinden.

Am Beispiel des Müllers Simon Schwend soll versucht werden, Familienverbindungen
nachzuzeichnen. 1503 besaß er die Mühle in Glatt und war daher auch heiratsfähig. Kinder
oder eine Frau nennt die Leibeigenenliste des Zinsbuches von 1503 nicht. Entweder, weil er
damals keine hatte, oder weil die eventuelle Kindesmutter aus einer fremden Herrschaft
stammte, oder den übrigen Neunecker Herren leibeigen war. Daß Simon Schwend jedoch
Kinder hatte, geht aus Urkunden zu späteren Vorgängen zu dem Mühlengut und bezüglich
seines Fischwassers hervor. Danach muß Schwend im Frühjahr 1538 oder davor gestorben
sein. Denn seine Erben verkauften am 23. April 1538 ihr ererbtes Fischwasser in der Glatt um
50fl an Reinhart von Neuneck323.

Wie die Mühle nach Schwends Tod weiter geleitet und betrieben wurde, ist nicht deutlich,
vielleicht durch die Frau. Erst 1549 sehen wir klarer. Schwend hatte einen Sohn Theis und eine
dem Namen nach nicht bekannte Tochter. 1549 war Ludwig Langiar mit einem Teil der Mühle
belehnt. In einem Revers bezeichnete er sich als Schwager von Theis Schwend und sprach sich
dafür aus, daß... ain hausheblich wonung und hoff wiederumb auffgerichtt werden
mecht...™. Daraus folgt, daß Simon Schwend bereits 1534 einen (ehelichen) Sohn und eine
Tochter hatte. Würde seine Frau aus dem Hörigenverband Reinharts gestammt haben, wäre
die Leibhenne mit Sicherheit im Urbar verzeichnet. So aber ist denkbar, daß Simon über eine
fremde Mahlkundschaft zu einer Frau gekommen war. Der Sohn Theis war vielleicht 1532
noch nicht alt und kräftig genug, in der Mühle zu helfen. Für dieses Jahr ist ein Müllerknecht
namens Jakob Hamma aus Benzingen (Amt Dornstetten) bei Schwend tätig gewesen. Wir
wissen dies daher, weil Hamma 1532 Urfehde leistete325.

Verwirrend werden die Verwandtschafts- und damit auch Rechtsverhältnisse durch die
Tatsache, daß Simon Schwend noch andere Kinder gehabt haben muß. In der schon zitierten
Quelle aus dem Jahre 1538, im Repertorium des 16. Jahrhunderts - Anmerkung 323 - wird der

323 Locher (wie Anm. 16) S.215; FAS-Glatt 5,2, Eintrag Nr. 6 pag. 3r. Dieses Wasser war Simon
Schwend von Burkart von Ehingen als Erblehen im Jahre 1503 geliehen worden; StAS Ho 163 Urk. Nr. 40
- Lehensurkunde vom 4. Apr. 1503. Wie Burkart von Ehingen zu diesem Eigentum kam, und das trifft
auch für die liegenden Güter in Glatt zu, ist nicht belegbar. Denkbar wäre, daß Hans von Neuneck-
Neuneck, der letzte dieses Zweiges, und sein Schwiegervater, dem Burkart von Ehingen die Rechte und
Güter in Glatt verschrieben hatte. Für das Fischwasser wird diese Beschreibung gegeben: die Hälfte vom
junkerlichen Wasser, das anfängt bei dem Ramstyg... von da hinab auf den Seegraben, und dazu den Teil
der Glatt, der an den haillosen Rain stößt.

324 FAS-Glatt 51,6.

325 FAS-Glatt 166,2 Nr. 3.

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