Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 94
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0096
Wolfgang Hermann

Beginn jener Urkunde mitgeteilt, die sich auf den Verkauf des Fischwassers bezieht: Wir
nachbemelten mit narrten Jakob Koler, Vogt zu Dürrenmettstetten, Jakob Kern zu Glatt, beed
weyland Simon Schwenden seligen gelassen Kind...*

Betrachten wir abschließend die leib- und rechtsherrschaftlichen Verhältnisse, in welche
Simon Schwend eingebunden war.

1. Die Mutter von Simon Schwend war Berbelin Pfyffer(in), im Leibeigenenverzeichnis von
Hans d.Ä. aufgeführt. In den Leibeigenschaftsverband von Hans von Neuneck wurden
somit die Kinder Simon Schwend, Berbelin, Endlin und Walpurga aufgenommen. Deren
Vater war vermutlich Thoman Schwend, der im Zinsbuch von 1503 an Hans von Neuneck
7ß Zins entrichten mußte. Allerdings gab Thoman Schwend keinen Futterhaber an Hans
d.Ä. Thoman Schwend war zuvor Hans von Vörbach zinspflichtig gewesen, und diesem
hatte Schwend wohl die gerichtsherrliche Abgabe geleistet. Sein Sohn Simon Schwend
leistete ebenfalls keine gerichtsherrliche Abgabe an Hans von Neuneck, bzw. dessen Sohn
Reinhart. Simon Schwend zahlte als Leibeigener jedoch die Leibsteuer an seine oben
genannten Herren.

2. Die Schwester Berbelin hatte sich mit Hans Hegner von Empfingen verheiratet. Sie leistete
schon 1503 die Fastnachtshenne an Hans d.Ä. Walpurga und Berbelin waren dann 1534
dem Junker Hans Oswald für das väterliche Erbe (1 Hanfland, 8 J Äcker, 1 Holz) mit7ß, 1
Fastnachts- und einer Herbsthenne verpflichtet.

3. 1520 kam es zu einer Erbauseinandersetzung, die uns nach Dürrenmettstetten führt. Von
einer nichtgenannten Seite war der Barbara Schwend, der Schwester des Müllers, ein Gut zu
Dürrenmettstetten zugefallen. Auf der einen Seite standen Wilhelm Neff und Hans
Ithelhans von Neckarhausen, auf der anderen Seite Barbara Schwend mit ihrem Mann Hans
Hegner von Empfingen, Simon Schwend - Bruder und Schwager -, sowie Mathys Hoch-
dorffer von Dürrenmettstetten, sich vor Schultheiß und Richtern von Glatt gegenüber326.
Das Erbe wurde Barbara, Simons Schwester zugesprochen, welche es jedoch ihrem Manne,
dem Bruder und Mathys Hochdorffer übergab. Die Prozeßgegner wurden mit einer
Zahlung von 29 fl rheinischer Landeswährung abgefunden. Das Siegel setzte Hans Oswald
von Neuneck in Vertretung seines Bruders unter die Abmachung.

4. Dürrenmettstettens Vogt von 1503, Jakob Koler, war der Sohn von Endlin Wächter. Simon
Schwend, der Müller von Glatt konnte daher nicht der Vater des damaligen Vogtes sein.
Nehmen wir an, Simon Schwend wäre um 1470 geboren, so wäre er bei seinem Tode 1538
etwa 68 Jahre alt gewesen. Er hinterließ mindestens vier Kinder, nämlich Theis Schwend
und eine Tochter. Diese müssen die jüngeren gewesen sein. Es ist offen, wer die Mütter der
Söhne Jakob Koler und Jakob Kern gewesen waren. Es wäre denkbar, daß Simon Schwend
eine Verbindung zu Katharina Koler(in), der Schwester des Vogtes von 1503 hatte, und aus
dieser Bindung wiederum ein Jakob Koler hervorgegangen war, der 1534 das Amt des
neuneckischen Vogts bekleidete. Jakob Kern gehört auffälligerweise auch zu jenem Glatter
Personenkreis, der an die Ortsherren der Linie B keine gerichtsherrliche Abgabe leistete.
Ein Argument für das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Simon Schwend und Jakob Kern
könnte der gemeinsame Besitz eines Weinberges zu Glatt, »der Haintzen Bruder« sein. Der
dritte Mitbesitzer 1534 war Mathys Hochdorf er. Über die Trägerschaft heißt es dann im
Urbar, daß diese bei Jakob Marquart gelegen habe. Der Weinberg stammt aus einem
gemeinsamen Erbe, denn 1503 schon wurde er von Simon Schwend, der »alt Schwendin«,
wohl seine Mutter, von Brosi Schneider und Auberlin Settelin bearbeitet.

5. Wir wissen, daß ein Höriger des herrschaftlichen Konsenses bedurfte, wenn er heiraten
wollte. Diese Zustimmung ist dem Müller Simon Schwend wohl zweimal von den Herren
von Neuneck verweigert worden. Damit würde seine Teilnahme am Bauernaufstand
erklärbar.

326 StAS Ho 163 Urk. Nr. 49, ausgestellt am 4. Nov. 1520.

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