Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 99
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0101
Die niederadelige Herrschaft Glatt

Die Frongelder338 gestalteten sich folgendermaßen:

- ein Spannbauer bezahlte 3 fl und 9 ßh

- ein solcher ohne Pflug, Roß und Fuhrwerk bezahlte 1 fl

Von der Möglichkeit, die Fron in Geld zu entrichten, oder dies zu verlangen, wurde 1534
oder später Gebrauch gemacht. Auf Blatt 160 des Urbars wird angegeben, daß in Glatt an
Frondienstgeld 16 Gulden und 18 Schillingheller kassiert wurden. Das läßt die Vermutung zu,
daß zwei Spannbauern in Glatt, nämlich Linhart Cämmerer und Hans Othmann und zehn
weitere Bauern je einen Gulden statt der Fron bezahlten. Bäuerliche Untertanen, die über zu
wenig Grund und Vermögen verfügten, etwa zwölf Personen, werden die Fronarbeit mit den
Pferden und Karren Reinharts getan haben. Die Arbeit im Rebland war von diesem geldlichen
Ersatz ausgeschlossen.

4.2.3 Die Fronleistungen der Untertanen aus Dürrenmettstetten

Für die Fronpflichtigen aus Reinharts Anteil am Dorf Dürrenmettstetten ließ der Ritter
auf Seite 168v bis 172v erklären, was diese zu tun hatten. Diese neun Personen und deren
Pflichten werden nachfolgend tabellarisch beschrieben. Im Rahmen der Güterbeschreibung
wurden bis auf zwei Ausnahmen keine Fronen verlangt. Bei diesen, Hans Schneider und
Caspar Schmid, verlangte Reinhart: Soll Tagdienst tun. Beide besaßen weder Wiesen, Äcker,
noch Wald. Balthes Ungemach, Leinhart Müller und Bernhart Pfaff zahlten insgesamt 3 fl und
3 Vtl Haber für die Ackerfron.

Der Einnahmeindex auf Pagina 220v des Urbars nennt keine eingenommenen Frongelder.

4.2.4 Die Fronleistungen der Untertanen aus Dettingen

Auf Pagina 239v bis 242r sind diese den Frondienst leistenden Personen und die entsprechenden
Fronarten genannt und beschrieben. Auch diese Fronen waren von den verliehenen
Grundstücken her bestimmt. Im allgemeinen mußten diese Bauern in den herrschaftlichen
Weingärten arbeiten. Es waren Kleinbauern, von denen die beiden Wannenmacher die meisten
Äcker besaßen, nämlich zwischen elf und 15Jauchert. Reinhart schaute aber in die Zukunft:
Sollten die Dettinger Hörigen einmal einen Pflug oder ein Gespann besitzen, mußten sie eine
höhere Fron leisten. Sieben Personen führt das Urbar namentlich mit ihrer Fron auf.
Außerdem mußten diese wie die Glatter in den Weinbergen der Herrschaft Dienst tun. Aus
jeder Familie bzw. jedem Gut mußte zur Lese eine Arbeitskraft gestellt werden - einen Leseoder
Büttentag genannt, und zwar so lange wie es nötig war, die Trauben zu lesen und in
»Gwahrsami« des Ritters zu bringen.

An dieser Stelle soll nun die Weinbaufron geschildert werden. Die Anforderungen für die
Leute aus Glatt und Dettingen waren gleich. Alle hatten acht Tage lang folgende Pflichten:

- je zwei Tage für den Rebschnitt,

- je zwei Tage für das Hacken der Stöcke,

- je einen Tag, um die Reben zu binden,

- je einen Tag um zu wachen,

- je einen Tag zu heften (Stroh gegen den Frost anzubringen)

- je einen Tag zu falgen (Das Lockern der Erde am Wurzelwerk).

Zur nächtlichen Wache während der Lesezeit mußte der Vogt zwei Leute bestimmen.

338 Nach einer Urkunde im Staatsarchiv Sigmaringen - StAS Ho 163 Urk. Nr. 50, galt diese Umwandlung
vom 4. Nov. 1521 an. Ausgestellt wurde sie ein Jahr zuvor von Oswald von Neuneck. Zum Vergleich
mit den Forderungen Heinrichs im Gießen sei hier vermerkt, daß dessen Hintersasse Gallus Napf 5lbh
für seinen Hof als Frongeld bezahlen mußte, FAS-Glatt 75,392.

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