Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 112
(PDF, 60 MB)
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Wolfgang Hermann

führen. Dafür hatte aber Rudolf Wernz von seinem Weitinger Herrn zusätzliche Wartungsaufgaben
für das Fischereizeug auf sich nehmen müssen.

Als die Glatter Mühle nach 1538 in neue Hände übergegangen war, mußten die Lehensverhältnisse
neu geordnet werden. Zwei Besitzer, die bereits oben erwähnten Ludwig Langiar
und Theis Schwend, teilten fortan die Erträgnisse und Belastungen aus der Mühle untereinander
auf.

5.1.2.2 Die Müller in der Mahlmühle zu Glatt

Simon Schwend war der erste urkundlich genannte Müller. Er war als solcher Handwerker,
und der bäuerliche Besitz diente ihm zum »Nebenerwerb«. Immer wieder war er Bürge in
Urfehdeangelegenheiten370. Trotz seiner Teilnahme am Bauernaufstand war er Richter geblieben371
.

Simon Schwend verstarb 1537 oder 1538. 1520 lebten außer ihm noch seine Schwester
Barbara Schwend und seine Anverwandten Mathys Hochdorffer zu Dürrenmettstetten und
Hans Hegner zu Empfingen. Dies war aus der Erbauseinandersetzung vom 17. Januar 1520
hervorgegangen372. Von der anderen Schwester Simon Schwends, Endlin, wissen wir nichts.
Es ist nicht mit Sicherheit zu sagen, wer Simons Habe erbte. Wann seine Schwester Barbara
starb, ist ungewiß, und wie sie am Erbe beteiligt wurde, ist unbekannt. Gesichert ist, wie
schon oben im Kapitel Leibherrschaft beschrieben wurde, daß der Müller einen Sohn und eine
Tochter hinterlassen hatte. Diese verheiratete sich wahrscheinlich noch zu Lebzeiten ihres
Vaters mit Ludwig Langiar, der 1549 für den Empfang neu erworbene Teile an der Mühle
reversierte373. In dieser Urkunde spricht Langiar von Simon Schwend als meynn Schweher
seliger. Diese Formulierung läßt die Annahme zu, daß Langiar zwischen 1520 und 1538 in die
Mühle einheiratete.

Eine Belehnungsurkunde für die Zeit zwischen den Jahren 1537 und 1549 liegt nicht vor.
In dem rechtlich ungeklärten Zeitraum leiteten die Schwäger Theis Schwend und Ludwig
Langiar gemeinsam die Mühle. Wie später noch zu sehen ist, war es für Letzteren sehr
schwierig, das Mühlengut zu erlangen.

Das Jahr 1538 kann für die Erben von Simon Schwend - zu unserer Überraschung Jakob
Koler und Jakob Kern - ein schwieriges gewesen sein. Alle Erben übernahmen nicht nur die
Kosten für den Todfall, möglicherweise auch Belastungen, die von den geleisteten Bürgschaften
Simon Schwends herrührten. Unter anderem hatte es sich damals um die Affären des
jüngeren Wannenmachers gehandelt, der aus Dettingen stammte.

So kann es also sein, daß das Engagement und die Bürgschaften des Müllers Simon
Schwend mit den sich ergebenden Folgen möglicherweise den Anlaß boten, das Fischwasser
oberhalb des Mühlwassers um 50 Gulden 1538 an Reinhart von Neuneck zu verkaufen.

Durch den bereits zitierten Lehensrevers Langiars sind wir im großen und ganzen
informiert. Danach lag vor der neuen Belehnung folgende Situation vor: Simon Schwend hatte
zwischen 1534 und 1537 einige Grundstücke zum Gut der Mühle hinzugekauft. Leider
erfahren wir nicht, um welche es sich dabei handelte. Dieser Kauf war sicher nötig, um die
Existenz von Familie und Knecht zu erhalten. Die bäuerliche Existenz gründete nur auf der
Arbeitskraft und auf dem zur Verfügung stehenden Boden. Das galt auch für den Müller,

370 Hierzu s. über Wilhelm Wannenmacher, Abschnitt 3.2.3, S. 79.

371 Ottmar (wie Anm. 176) S. 54.

372 Hierzu s. S. 94.

373 FAS-Glatt 51,6. Die herrschaftliche Bestätigung unter FAS-Glatt 75,388.

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