Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 138
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0140
Johann Ottmar

Begriff können sich nicht auf die Feinheit des Silbers beziehen, denn die betreffende Lotskala
endete bei 16, und damit wurde ein Silberanteil von 92,5 % beziffert1. Als Gewichtsangabe für
Edelmetall bereitete mir die Angabe zunächst Schwierigkeiten, denn der Kelch wiegt lediglich
350 Gramm, und dieses Gewicht wollte keineswegs zur kölnischen Mark, deren sechzehnter
Teil ein Lot ist und die laut Schade ein durchschnittliches Gewicht von 233,86 Gramm hat,
passen2. Nach einer anderen Berechnung hatte sie seit dem Jahr 1559 230,48 Gramm3. Nach
der erstgenannten Angabe käme man bei 33 Lot auf 482,13 und nach der letztgenannten auf
475,2 Gramm. Fügt man dem Kelch jedoch das Hostientellerchen (Patene) hinzu, das im
Kelchfutteral mitverwahrt wird und mit seiner 9,8 cm Durchmesser aufweisenden Mulde
sicher auf dem Becherrand des Kelches sitzt, zeigt die Waage 480 Gramm an. Eine genauere
Bestätigung kann man für die eingravierte Gewichtsangabe nicht erwarten, insbesondere wenn
man beachtet, daß die Verschraubung der Kelchteile nicht mehr die originale sein dürfte.

Nachdem der Goldschmied die Menge des für den Kelch und die Patene verwendeten
Silbers kundgetan hat - ohne uns durch sein Meisterzeichen einen Hinweis auf seine eigene
Identität zu geben -, liegt die Frage nahe, wieviel Silbergeld zur Bezahlung der 33 Lot
aufzubringen war. Dabei bleibt das für die Vergoldung verwendete Material außer Betracht;
auch was der Goldschmied für seine Arbeitszeit und sein Können berechnete, muß von
vornherein beiseite bleiben.

Auf der Grundlage des Zahlenmaterials, das M.J.Elsas publiziert hat4, soll versucht
werden - allerdings ganz auf der Grundlage von Augsburger Angaben -, den Geldwert des
Kelchsilbers zu bestimmen. Dabei gehe ich von der Voraussetzung aus, daß der Feingehalt des
Kelch- und des Münzsilbers gleich war. Das Silberäquivalent des in Augsburg üblichen
sogenannten großen Pfundes, das rechnerisch in 20 Schilling und deren jeder in 12 Pfennig
zerfiel, lag 1496 bei 19,22 Gramm. Mit dieser Gleichsetzung kann man für 1497 ohne weiteres
arbeiten, denn bis zum Jahr 1509 hatte sich das Silberäquivalent des Pfundes nur um 0,16 g
nach unten verschoben. Somit konnte das Silbergewicht von Kelch und Patene (480 Gramm)
mit 24 Pfund und 18 Schilling - rein rechnerisch - aufgewogen werden.

Der rheinische Gulden (fl rh), der um 1500 am oberen Neckar überwiegend als Rechnungseinheit
und Münze benutzt wird, galt im Augsburg des Jahres 1490 212 Pfennige, das heißt, ein
Gulden entsprach 17 Schilling und acht Pfennig. Somit hätte man dort für das verwendete Silber
etwas mehr als 28 fl rh erlegen müssen. Da Elsas auch umfassende Listen von Arbeiterlöhnen aus
der Zeit um 1500 bietet5, kann errechnet werden, wieviele Tagelöhne in verschiedenen Bereichen
vonnöten gewesen wären, um die obengenannten 24 Pfund 18 Schilling zu begleichen. In
Augsburg schwankten 1498 in der Erntezeit die für Schnitter(innen) bezahlten Tageslöhne
zwischen 10 und 18 Pfennig. Da die meisten von ihnen auf 10'/2 Pfennig kamen, hätte eine(r) von
ihnen fast 570 Tage um den Silberwert unsres liturgischen Geräts arbeiten müssen. Im Jahr 1502
erhielt ein Maurergeselle in Augsburg während der Sommerzeit 28 Pfennig pro Tag. Damit hätte
er fast 214 Tage an die benötigte Silbermenge setzen müssen.

Die unten mit Bezug auf die Stifter des Kelches genannten Geldbeträge zeigen, daß die
vermögende Gruppe der Niederadelsfamilien vor dem Schwarzwald vor 1500 durchaus
gewohnt war, mit weit größeren Summen umzugehen, als für die Begleichung der Kosten
eines Kelches, wie für den hier besprochenen, angefallen sein dürften. Andererseits gehört der
Kelch nicht zu den aufwendigsten seiner Epoche. Von den ganz einfachen Exemplaren seiner
Gattung hebt er sich durch seine Größe und durch den Aufwand ab, der getrieben wurde, um
Namen und gesellschaftliche Stellung seiner Stifter der Nachwelt zu überliefern.

1 G. Schade: Deutsche Goldschmiedekunst, S. 24.

2 Ebenda, S.23 und 222. Kleiner Brockhaus. 21930, S.426.

3 Horst Wagenführ: Handelsfürsten der Renaissance. 1957, S.209.

4 M.J.Elsas: Umriß einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland. Bd. 1, S. 120-122.

5 Ebenda, S. 715-735.

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