Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 148
(PDF, 60 MB)
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Johann Ottmar

Bei der Verlosung unter seinen Söhnen zog David ein leeres Los, was bedeutete, daß er keinen
der drei Sitze erhielt, sondern Bargeld, das ihm seine Brüder zu übergeben hatten. Mit dieser
Summe war er in der Lage, sich in Bühl ein Schloß zu errichten. Die eine Hälfte dieses Dorfes
war österreichisches Lehen, worauf Davids Mutter Anna v. Hoheneck ihren Anspruch
zugunsten ihres Sohnes hatte durchsetzen können49.

Nun zu Davids einzigem feststellbarem Auftreten in der unmittelbaren Nachbarschaft
Neckarhausens. Der im ersten Teil dieses Beitrages mehrmals genannte Junker Hans v.
Neuneck zu Glatt besaß auf Fischinger Markung ein Fischwasser im Neckar entlang der Flur
Mainau. Uber dieses Fischwasser liegen für die Zeit seit 1474 Belehnungsurkunden oder
Reverse der mit diesem Erblehen Bedachten vor. Diese Fischenz stieß unten (offenbar an der
Markungsgrenze zu Neckarhausen) auf ein Fischwaser der Lichtensteiner. Eine tabellarische
Übersicht soll dies und die Mitwirkung derer v. Lichtenstein bei den Belehnungen beleuchten:

Datum Lehensherr Belehnter unterer Anstößer Besiegler

der Urkunde

1474 Hans v. Neuneck Henslin Grupper d. J.
Nov. 15 zu Fischingen

1487 Hans v. Neuneck Jörg Flieg
März 16 von Fischingen

1503 im Zinsbuch des Hans v. Neuneck:

Junker Heinz
v. Lichtenstein
Junker Heinz
v. Lichtenstein
Eucharius
v. Lichtenstein
Eucharius
v. Lichtenstein

Junker Ulrich
v. Lichtenstein

1516 Hans Oswald Adam Marckartt

Sept. 1 v. Neuneck für sich, von Fischingen

Reinhard und Wildhans
1529 Hans Oswald Bastean Mussin von

Okt. 25 v. Neuneck und Fischingen und seine

Hans v. Ehingen als Ehefrau Agnes Schöl-

Vormünder der Kinder derlin

des Wildhans

1542 Hans Oswald Theys Crespach Ulrich

Mai 1 v. Neuneck namens von Dettingen v. Lichtenstein

der Söhne seines und seine Ehefrau

Bruders Wildhans Agnes Schölderlin
(vgl. oben)

1561 Schiedsvertrag zwischen Agnes Schölderlin, »der Junker
Juni 22 Witwe, und Hans Heinrich v. Neuneck wegen von Liechten-
des Fischwassers in der Mainau stein Wasser«

Friedrich v. Weitingen50
Hans v. Weitingen51
entfällt52

Hans Oswald v. Neuneck53
Ulrich v. Lichtenstein54

Hans v. Dettingen
zu Dettingen55

David v. Stein,
Jörg v. Dettingen
zu Unterdettingen,
Hans Jakob v. Dettingen
zu Oberdettingen
als Unterhändler für
Agnes Schölderlin56

Es fällt auf, daß mit David v. Stein erstmals in über achtzig Jahren ein Adliger als
Beurkunder der Belehnung auftritt, welche Bestandteil des Schiedsvertrages von 1561 ist, dem

49 Repertorium des Fürstlich Thum und Taxisschen Archivs Obermarchtal, Herrschaft Rechtenstein,
I.Urkunden (1961), Einleitung (Dr.E.Stemmler). Der Landkreis Tübingen. Bd2, S.87ff.

50 StASIG Ho 163 U 21.

51 Ebenda U 27.

52 Ebenda Nr. 250 (Zinsbuch von 1503), S. 2.

53 Ebenda U 46.

54 Ebenda U 71.

55 Ebenda U 94.

56 Ebenda U 107.

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