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Casimir Bumiller
gegenüber einer verarmenden Landbevölkerung. Um hier solchen Übelständen vorzubeugen,
wie sie Ulrich von Württemberg bereits 1514 bei den Hechinger Juden angeprangert hatte,
waren wucherische Geschäfte in den Judenschirmbriefen durchgängig verboten. Auch alles,
was Juden über 2 Gulden vffporg zu kauffen geben34, müssen sie beim Hechinger Stadtschultheißen
aufschreiben lassen. Trotz dieser vorbeugenden Bestimmungen war es doch auch in der
Grafschaft Zollern zu einer bedenklichen Entwicklung gekommen, die bisher noch nicht
beachtet worden ist.
Die 13 zollerischen Lagerbücher, die der Renovator Berthold Hagen 1544 in den Amtern
der Grafschaft anlegte, belegen eine bemerkenswerte Verschuldung der zollerischen Untertanen
bei zwei Juden, dem schon bekannten Copelman Jud und einem gewissen Scheue,
Schewin oder Schay Jud. Der 1533 in Hechingen, dann in Owingen ansässige Copelman
wurde 1538 (wohl erneut) in zollerischen Schutz genommen, sein Schirmbrief erweist ihn
eindeutig als Geldverleiher. Er arbeitete offensichtlich eng mit Schay Jud zusammen, denn
beide fungieren gemeinsam als Gläubiger. Schay ist nicht eindeutig zu identifizieren.35
Die Juden Copelman und Schay hatten jedenfalls in der Zeit vor 1544 an insgesamt
83 zollerische Untertanen einen Gesamtbetrag von fast 700 Gulden verliehen und somit einen
beträchtlichen Teil der Bevölkerung in finanzielle Abhängigkeit gebracht. Graf Jos Niclas II.
erschien diese Situation so bedrohlich, daß er die Judenschulden seiner Untertanen aus eigener
Kasse ablöste und fortan die betroffenen Bauern ihre Zinsen an die Herrschaft abführen ließ.
Diese Schulden bey Schewin und Coppelman Juden Erwachsenn, welche die Herrschafft vff
sich genommen vnd vff widerlosung verzeinsen laßt, können in folgender Tabelle übersichtlich
zusammengestellt werden36:
Judenschulden zollerischer Untertanen 1544
Amt
Hauptgut
Zinsen
Zahl der
Schuldner
Gesamtzahl d.
Familien 1548
Bisingen
75 fl. 30
X
3 fl. 46 x
8
87
Weilheim
15 fl.
45 x
5
55
Schlatt
141 fl. 30
X
7 fl. 1 x
10
39
Jungingen
85 fl. 10
X
3 fl. 25 x
11
63
Rangendingen
4 fl. 50
X
14 x
1
84
Steiner Amt
114 fl.
6 fl. 42 x
14
55
Wessingen/Zimmern
17 fl. 50
X
53 x
3
43
Stetten/Boll
63 fl.
2 fl. 39 x
6
101
Hechingen
166 fl. 40
X
8 fl. 45 x
25
209
693 fl. 30
X
33 fl. 45 x
83
736
(fl. = Gulden, x = Kreuzer)
34 WieAnm.23.
35 In Betracht kommen jener Schay, der 1547 von Hechingen nach Burladingen verzog (StAS FAS
DH 128, 41a), ein Ysaias, der von 1514 bis 1540 in Hechingen nachzuweisen ist (vgl. Anm. 82), ein Schay
Jud, der in Bühl bei Tübingen ansässig war und zu Hechinger Juden Kontakt hatte (HStASt C 3 H 2847),
evtl..auch jener Schay, der erst 1554 zuzog (wie Anm. 22).
36 StAS FAS DH NZ137 Bd. 3 foll. 92ff., Bd. 4 foll. 73ff., Bd. 5 fol. 31, Bd. 6 foll. 69ff., Bd. 7 foll. 39ff.,
Bd.8 foll. 55ff., Bd.9 foll. 71 ff., Bd. 11 foll. 73ff., Bd. 13 foll. 74ff.
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