Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 191
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0193
Joseph Franz Xaver von Epplen auf Härtenstein

Als Epplen daranging, das Scheerer Archiv zu ordnen, folgte er Ordnungsmethoden, die
für seine Zeit typisch waren und mit denen er sich in der einschlägigen Fachliteratur vertraut
gemacht hatte. Im oben erwähnten Bericht über das Friedberg-Scheer'scbe Archiv- und
Registraturwesenn von 1786, einer Art Arbeitsprotokoll auf theoretischer Grundlage39, zitiert
er am Ende eines jeden Abschnitts die von ihm konsultierten Titel. Besonders oft wird auf
zeitgenössische, nur wenige Jahre zuvor veröffentlichte Publikationen verwiesen - so durchgängig
auf Spiess und Günther, vereinzelt auf die anonymen Bedencken von Einrichtung der
Archiven und Registraturen^ aus dem Jahre 1767, auf eine Schrift Johann Jakob Mosers von
177341 und auf die Practische Anweisung zur Diplomatik und zu einer guten Einrichtung der
Archive von LeMoine und Batteney, deren deutsche Ubersetzung 1776 bis 1777 erschienen
war42. Auch Epplens Empfehlungen für die Ordnung und Erschließung von Gerichtsakten
fußte auf einer Neuerscheinung, auf A.J. W. Buchhorns Anleitung zum Prozeßregistraturwesen
und über Verbesserung von Registraturen überhaupt** von 1781. Daneben hat Epplen
wiederholt auf Pütters Anleitung aus der Mitte des 18. Jahrhunderts44 und auf Jacob Wenckers
Apparatus et instructus archivorum ex usu nostri temporibus vulgo Von Registratur und
Renovatur aus dem Jahre 171345 rekurriert. Man sieht: Epplen hatte sorgfältig Literatur
zusammengetragen und war bibliographisch auf dem neuesten Stand.

Es entsprach der im 18. Jahrhundert allgemein verbreiteten Wertschätzung der Urkunde,
daß Epplen das friedberg-scheerische Archiv in zween Haupttheile untergliederte: Den ersten
macht das eigentliche Archiv aus, welches auch das Urkunden-Archiv genannt werden kann.
Der zweite Theil besteht in der Registratur oder dem Aktenarchiv. Hier also - die Begrifflichkeit
wurde von Epplen konsequent durchgehalten - das Urkundenarchiv oder Archiv,
dort das Aktenarchiv bzw. die Registratur. Der Unterscheidung lagen induktiv gewonnene
Definitionen zugrunde: Urkunden sind nach dem aus der Natur der Sache hergeholten
Begriffe: Schriftliche Aufsätze über Rechte, Verbindlichkeiten oder Thatsachen mit den
gehörigen Formalitäten für künftige Zeiten abgefaßt. Dagegen: Die bei Gelegenheit eines
Geschäftes in Staats- oder andern das öffentliche und bürgerliche Wohl betreffenden Angelegenheiten
von den interessierten Theilen gewechselten Schriften, wenn sie von dazu bestellten
Personen gesammelt, in Ordnung gebracht und aufbewahrt werden, heissen Akten, und die
einzelnen Aufsätze derselben Aktenstücke.

Aus der Unterscheidung ergab sich die räumliche Trennung, die Absonderung des Urkun-
denselekts, die Epplen die Möglichkeit bot, den Hauptdokumenten einen vorzüglichen Platz
vor den Akten einzuräumen, welche öfters minder bedeutende Nachrichten enthalten. Arbeitstechnisch
ging Epplen so vor, daß er Ausfertigungen von Urkunden oder auch - wenn nur
solche vorhanden waren - beglaubigte und unbeglaubigte Abschriften aus dem zu ordnenden
Schriftgut herauszog, jede Urkunde mit einem Umschlagbogen versah, worauf der Hauptinhalt
derselben, soviel möglich, deutlich und kurz mit Datum und Jahreszahl bemerkt war, und
alle Stücke nach einem von ihm induktiv entwickelten Archivplan ordnete, der in acht
Hauptabteilungen mit variierender Tiefenschichtung sowohl Sach- als auch topographische

38 Vgl. oben bei Anm. 10. - Da im folgenden der Bericht nahezu vollständig wiedergegeben wird, habe
ich auf Einzelnachweise verzichtet.

39 Entstanden wohl kurz vor oder bald nach Abschluß der Erschließungsarbeiten an den Friedberg-
Scheerer Urkunden und vor Inangriffnahme der Akten, vgl. unten S. 11.

40 Erschienen in Frankfurt und Leipzig. - Zu Spiess und Günther vgl. oben Anm. 3 und 4.

41 Einige Vortheile für Canzley-V'erwandte und Gelehrte. Stuttgart 1773.

42 Erschienen in Nürnberg.

43 Erschienen in Magdeburg.

44 Vgl. oben Anm. 2.

45 Erschienen in Straßburg.

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