Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 192
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0194
Robert Kretzschmar

Betreffe berücksichtigte und auf der untersten Stufe der Chronologie folgte46. Dieser Klassifikation
entsprechend wurden die Urkunden in 15 bereits vorhanden geweste bewegliche Kästen
zu 4 und 6 mittelmäßigen Läden nach der Materie vertheilet. Die Lokaturen, die aus der
Angabe von Kasten, Lade und Nummer innerhalb der Lade bestanden47, wurden in einem
zweibändigen Repertorium48 vermerkt, das nach dem Archivplan angelegt war und - quasi als
Titelaufnahme - die regestenartigen Notizen enthielt, die Epplen auf den Umschlägen der
Urkunden festgehalten und meist in Anlehnung an Dorsualvermerke oder Rubrizierungen,
die bei früheren Ordnungsbemühungen entstanden waren, formuliert hatte49. Zusätzlich zu
dieser inhaltlichen Erschließung nahm Epplen manchmal die Entstehungsstufe und teilweise
auch den Erhaltungszustand des Schriftträgers oder des Siegels auf. Bei Dokumenten, die ihm
als Mittel der Rechtssicherung von besonderer Wichtigkeit erschienen, inserierte er auch
Auszüge in sein Repertorium. Bemerkungen des Archivars erläutern zudem in Einzelfällen
den Sachverhalt. Die Benutzung des Findbuchs, in dem nach jedem Abschnitt freier Raum für
Nachträge und Neuzugänge berücksichtigt war, sollte neben dem Zugriff über die Systematik
des Archivplans ein separater Indexband erleichtern, der jedoch nur ansatzweise erstellt
wurde.

Wenn auch Epplen ganz im Sinne der modernen Diplomatik die Urkunde als ein
rechtssicherndes und unter Beachtung gängiger Formalitäten abgefaßtes Schriftstück definiert
hat, so bestand gleichwohl das von ihm geschaffene Friedberg-Scheerer Urkundenselekt - es
umfaßte 1779 Einheiten50 - keineswegs nur aus Archivalien, die dieser Definition standgehalten
hätten. Zwar dominiert die Pergamenturkunde, doch sind auch zahlreiche Karten, oft mit
dazugehörigen Markenbeschreibungen, einige Schreiben, vereinzelt sogar Amtsbücher und
Aktenbüschel von Epplen aus dem vorgefundenen Überlieferungszusammenhang ausgesondert
worden51.

Wie verfuhr nun Epplen mit dem übrigen Schriftgut, aus dem er solche Stücke für das
Urkundenselekt herauszog? Hier galt als erster Grundsatz, daß die Bearbeitung zunächst
zurückzustellen sei, da besonders hei einem neu einzurichtenden Archive die erste Sorgfalt auf
die Urkunden gerichtet seyn muß, indes die Akten noch wohl warten können bis die
Bearbeitung der Urkunden beendet ist und die Reihe an sie kommt.

Gleichwohl sollte die Bearbeitung der Urkunden nur der Anfang einer umfassenden
Ordnung des Friedberg-Scheerer Archivs sein, die Epplen schon von Anfang an bis in das
Detail durchdacht hatte. Denn auch die von ihm geringer geschätzten Akten und Bände wollte
er - nach Ausführung eines leider nicht näher erläuterten Kassationsvorhabens52 - erschließen.
Sein Ordnungsmodell für das Aktenarchiv sah die Bildung von fünf Abteilungen vor:

46 Vgl. unten den Anhang.

47 Ältere Signaturen, die auf den Urkunden anzutreffen sind und bei denen es sich meist um schlichte
Ziffern oder Buchstaben handelt, sind Produkte früherer Ordnungsaktivitäten und lassen, der Planlosigkeit
dieser entsprechend, kein einheitliches System erkennen.

48 StAS, Dep. 30, Rep. II K. XIII F. 50 Nr. 1-3. Dazu gehört ein Indexband.

49 Vgl. z.B. Bd.2 des Repertoriums, S. 185: 1562. Kaufbrief von Barbara Schniderinn gegen Herrn
Wilhelm Truchsessen um 1 fauchen Ackers, an Ihrer Gnaden Erdgrub gelegen am Blochinger Weg, für
117 fl.

50 Herrn Archivamtsrat Adam vom Staatsarchiv Sigmaringen, der die Einträge von der Hand Epplens im
Repertorium gezählt hat, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.

51 Vgl. z.B. Bd. 1 des Repertoriums, S.302f., wo Grundrisse über das Amt Bachhaupten verzeichnet
sind.

52 Offensichtlich hatte Epplen hierfür noch kein Konzept entwickelt. Seine Ausführungen sind allgemein
gehalten (Was aber dabei für eine ausserordentliche Sorgfalt und Vorsicht angewandt werden müsse,
ist aus der Natur der Sache leicht zu schliessen). Im übrigen wird auf Spiess (wie Anm. 3) S. 69 §26 und
Le Moine und Batteney (wie Anm. 42) S. 44 Anm. 17 verwiesen.

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