Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 193
(PDF, 60 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0195
Joseph Franz Xaver von Epplen auf Hartenstein

1. eine Hauptregistratur, das eigentliche Aktenarchiv, das nach demselben Archivplan wie
das Urkundenarchiv geordnet werden sollte,

2. eine Kameralregistratur, die als reine Amtsbuchabteilung die Bände der Rentamtsrechnungen
und die noch einzubindenden Beilagen umfassen sollte53,

3. eine Landschaftliche Registratur mit folgenden Unterabteilungen
a) Landschaftliche Rechnungen und Beilagen,

h) Contributions- und Steuerwesen54,

c) Marche- und Quartiersachen,

d) Militaria oder Contingentssachen,

e) Landschaftliche Aktiv- und Passiv-Schuldsachen,

f) Unterhaltung der Straßen und Wege,

g) Landschaftlicher Beitrag zum Kaiserlichen Kammergericht,

h) Landschaftlicher Beitrag zum Unterhalte des Ravensburgischen Zucht- und Arbeitshauses
,

i) Sonstiges Landschaftliches Rechnungswesen,

4. eine Reichs-, Kreis- und Kollegiatregistratur,

5. eine Gemeine Registratur, die, gegliedert in

a) Criminalhandlungen und

b) Bürgerliche Verhandlungen,

alles dasjenige, was einzelne dem friedhergischen bürgerlichen oder peinlichen Gerichtszwange
unterworfene Personen betrifft, aufnehmen sollte.

Räumlich getrennt von den Urkunden, die bei Abfassung des Berichts sich bereits in einem
wohlversorgten Gewölbe befanden, sollten die Reposituren des Aktenarchivs ebenfalls in
gleichförmigen Laden untergebracht werden55. Für die Bände hatte Epplen Gestelle vorgesehen56
. Aktenfaszikel, deren Ordnung abgeschlossen war, sollten eingebunden werden57.

Für die Erschließung war eine intensive Einzelschriftstückverzeichnung geplant. Den
Zugriff auf die einzelnen Aktenfaszikel sollten General-Repertoria ermöglichen, während die
einzelnen Schriftstücke der Akteneinheiten selbst durch Spezialrepertorien erschlossen werden
sollten58. Darüber hinaus wollte Epplen für die Bände ein Real- (d.h. ein Szch-)Register
anlegen, worine die Materien und in welchen Bänden etwas von jeder Materie anzutreffen sey,
anzuzeigen sind. Spezielle Indices sollten auch für die Criminal-Akten geführt werden; hier
waren Spalten für den Namen des Deünquenten, die Art des Verbrechens, das Strafmaß, den
Ort der Untersuchung und andere wichtige Umstände sowie für den Jahrgang einzurichten.
Unterlagen zu bürgerlichen Sachen (Kontrakte, Eheberedungen, Testamente, Theilungen,
Concurs- und andere Prozesse der einzelnen Unterthanen) sollten nach Orten und sodann
nach dem chronologischen Prinzip abgelegt und registriert werden59.

53 Die allgemein die Ökonomie betreffenden Akten sollten dagegen in die Hauptregistratur eingehen.
Epplen vermerkt an dieser Stelle, daß die Rechnungen ab 1764 wie auch die Beilagen ordentlich gebunden
vorhanden seien, die altem aber ... nicht nur zum Teil abgängig und unordentlich geführt, sondern ganz
verworren unter andern Schriften zerstreut.

54 Für das Schriftgut der jährlichen Anlagen und Repartitionen.

55 Epplen bemerkt an dieser Stelle über die Aktenrepositur, daß der derselben gewiedmete Platz eben
nicht der bequemste und geräumlichste ist und daß der Abgang gleichförmiger Kästen und Laden (anstatt
der vorhandenen ungleichen, bald grössere, bald kleinere Laden enthaltenden Kästen und den größten
Theil der Reposituren ausmachenden Gestellen, welche die Akten dem Staube und Verderbnisse gar sehr
aussetzen) dem Arbeiter die Mühe eben nicht erleichtern, sondern überhaupt einen Mißstand erzeugen.

56 Die nach Jahrgängen formierten und eingebundenen Bände der Kameralregistratur sollten in Verzeichnissen
erfaßt werden, in denen das jeweilige Gestell vermerkt ist.

57 Im Sinne des heute z.T. gebräuchlichen »Lumbeckens«.

58 Epplen stützt sich hierbei auf Mosers Vortheile für Kanzleiverwandte (wie Anm.41) S. 9.

59 Für diesen Teil der Registratur folgt Epplen Buchhorn (wie Anm. 43).

193


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0195