Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
24/25(111/112).1988/89
Seite: 198
(PDF, 60 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1988-89/0200
Robert Kretzschmar

Es war also alles andere als zu erwarten gewesen, daß Epplen mit dem bereits erwähnten
Zeitabstand von fast 20 Jahren zur archivarischen Tätigkeit in Scheer und mittlerweile im Range
eines Fürstlich Thum- und Taxisschen Geheimen Hofrats und Regierungsdirektors 1805 eine
Praktische Anleitung zu Einrichtung der Archive und Registraturen publizieren würde, um die
Erfahrungen weiterzuvermitteln, die er als junger Mann bei der Ordnung des reichserbtruchses-
sischen Schriftguts gewonnen hatte. Anlaß - so die Vorrede Epplens - sei das Erscheinen eines
ähnlichen Büchleins gewesen, betitelt Ideen einer Theorie der Archivwissensch<aft und verfaßt
vom Würzburger Archivar Josef Anton Oegg82. Diese Lektüre habe ihm - so Epplen - die
Beruhigung gegeben, daß ich bey den Archivarbeiten, denen ich mich meinem Berufe zufolge
[gemeint ist die Laufbahn eines Verwaltungsjuristen] in jungern Jahren mit wahrer Anhänglichkeit
an diese Beschäftigung widmete, nicht ganz ohne Rucksicht auf allgemeine Grundsatze, die
ich wenigstens dunkel ahndete, verfahren bin83. Ihm habe es damals, so fährt er fort, an einer guten
Anleitung gemangelt, denn ausser Spieß und Gunther, welche weder ganz brauchbare
Archivplane lieferten, noch die Archivwissenschaft wissenschaftlich behandelten, hatte ich keinen
Fuhrer. Ich befolgte, was mir eignes Nach denken, undder Stoff, den ich zu bearbeiten hatte, an die
Hand gabenM.

Im großen und ganzen charakterisiert der zurückblickende Epplen hier seine frühere
Archivarbeit zutreffend. Denn vorrangig von Spiess und Günther ausgehend hatte er ja
tatsächlich manchen Gedanken direkt aus den Scheerer Gegebenheiten abgeleitet - man denke
etwa an die Behandlung des Dürmentinger Schriftguts, vor allem aber an den induktiv anhand des
vorgefundenen Materials entwickelten systematischen »Sachaktenplan«. Freilich: Neben Spiess
und Günther hatte er auch zahlreiche Ratschläge bei anderen Autoren eingeholt. Der Bericht von
1786 stellt geradezu eine Synthese des archivfachlichen Know-hows der Achtziger Jahre des
18. Jahrhunderts dar; insgesamt weist er somit aus heutiger Sicht doch wenig Originäres auf. Als
praktischer Archivar hatte Epplen die gängigen Methoden seiner Zeit angewandt.

Worin liegt dann aber die Bedeutung der kleinen theoretischen Abhandlung von 1805, mit
der Epplen seine Ansichten und Erfahrungen im Archivwesen vorlegen und besonders jungern
Archivarbeitern in meinem Vaterlande, wo noch manches in diesem Fache zu thun ist, nutzlich
seyn%i wollte?

Der Text basiert - wie könnte es anders sein? - stark auf dem Bericht von 1786. Wie die
Vorlage ist er in drei Abschnitte gegliedert. Auf ein Kapitel über die Behandlung von
Urkunden folgt ein weiteres über die Bearbeitung von Akten, dem schließt sich dann in einem
Anhang das Muster eines Archiv- und Registraturplanes an (wohlgemerkt das Muster, denn
Epplen hielt an dem Grundsatz fest, daß das Nähere ... der im Archive vorhandene Stoff an
die Hand geben muß86). So kehren denn auch zahlreiche Gedanken des Berichts hier wieder,
wobei jedoch - offensichtlich bewußt - alle direkten Bezüge auf die seinerzeit vorgefundenen
und dann selbst gestalteten Friedberg-Scheerer Archiwerhältnisse ausgelassen sind. Etwas
ausführlicher als 1786 sind archivtechnische Fragen, etwa des Verpackens von Urkunden in
Umschlagbögen, behandelt87, auch finden sich einige neue Ratschläge und Gedanken, z.B. die
Empfehlung, Akten zu quadrangulieren88, oder die Erkenntnis, daß ein solide gearbeitetes
Register die Schwächen eines Archivplanes ausgleichen kann89. Sonst aber bietet der Text
nichts Wesentliches, was nicht auch schon 1786 formuliert worden war.

82 Erschienen Gotha 1804.

83 Epplen: Praktische Anleitung (wie Anm. 11) S.IV.

84 Ebenda.

85 Ebenda, S. IVf.

86 Ebenda, S. 23.

87 Ebenda, S. 5.

88 Ebenda, S. 16.

89 Ebenda, S. 18: Desgleichen darf, wenn es zweifelhaft ist, ob diese oder jene Urkunde, dieser oder jener
Fascikel nach dem Archivplane in diese oder jene Haupt- oder Unterabtheilung gehören mochte, nicht mit

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