Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0162
Rainer Loose

218) Teich. - 1844: Teich; 1724/27: Teichacker; im Teuch beym Hoyinger Weg.
SW II, col. 129: Teich, hier im Sinne von flacher Mulde, Unebenheit.

219) Totenländle. - 1844: Todtlaendle; 1724/27: 1JA im Todtenländlin; 1568: im
Todlenndlin; 1488: vier Jucharten am ror espan stost uff Jörgen Sutters todlendle.

SWII, col. 188, vgl. unter tot: Land, wo man einen Toten fand.

220) Gemeine Trattsaul. - 1724/27: hinterm Gänsenlehen bey der Enßlinger und
Andelfinger gemeinen Trattsaul.

SW II, col. 324, vgl. unter Tratt: Betreten eines Grundstücks; hier wohl im Sinn von Trieb-
und Trattrecht, also Grenzzeichen für den Weidegang.

221) Weide. - 1724/27: in Weiden, vor der Weiden.

SW VI, 1 col. 573: Weide: 1. Ort, wo Pferde, Vieh geweidet werden. 2. salix (Weidenbaum,
-Strauch, -busch); hier wohl von dem Baum abzuleiten, weil an einer anderen Stelle von einem
Felberbaum die Rede ist (SWII, col. 1032: Felbe = Weidenbaum).

222) Westerfeld. - 1724/27: im Westerfeld am Bahngäßlin; 1568: Osch Westerfeld; um
1470: / iuchart uff dem Westerfeld; 1438: 1 1/2 iucharten uf west(er)veld (vgl. dazu FN
Osterfeld).

223) Hinter Widdum. - 1844: hinter Widdum; 1724/27: hinter der Widum; 1568: hinter
der widern; 1356: ain agker hört in die widern ze Enslingen (UB HKI, n. 592, S. 348).

SWVI, 1, col. 758: Widern (Wittum) = der Kirche gestiftetes nutzbares Land.

224) Wolfhecke. - 1724/27: beiden Wolfhecken.
Diesen FN gibt es auch auf Andelfinger Gemarkung.

5.5 Grünlandbezeichnungen

225) Ayerlins Winkel. - 1724/27: 3/4Mm W des Ayerlins Winckhel.
Wohl PN Ayerlin(?).

226) die Bannwartwiese. - 1724/27: die Bahnwartwiß; 1568: die Banwartwiß.

i Diese Wiese diente zur Besoldung der beiden Bannwarte, die die Gemeinde jährlich für

Botendienste und Feldpolizeiaufgaben bestellte.

227) Beizen. - 1724/27: in der Beizen; 1568: in Belza.

Laut SWI, col. 840: Beiz, in Orts- und Flurnamen wohl zum PN Balthasar gehörig. Ob
diese Bedeutung vorliegt, ist zweifelhaft, da im Schwäbischen auch Gebüsche und Sträucher
Beiz heißen (Keinath, S. 74).

228) Brühl. - 1844: Brühl; 1724/27: im Brüel; 1568: uf dem Prielen; 1420/22: von dem
£rtfge/VIß; ca. 1355: am dem Brüelzue Enslingen (UB HKI, n.365, S.319); ca. 1300: us dem
Bräle der koffet wart umbe die von Gruningen ze Ensligen (UB HKI, n. 166, S.53).

Der Brühl ist ein Stück herrschaftliches Grünland oder eine herrschaftliche Wiese, die
vielfach eingehegt waren. Er gehörte zu einem mittelalterlichen Fron- oder Maierhof (vgl.
dazu auch FN Rauhenbrühl).

229) die Eberwiese. - 1724/27: 1/2Mm so die Eberwiß genannt worden.

Die Bezeichnung rührt von der Verpflichtung des jeweiligen Inhabers der Wiese, der
Gemeinde den Zuchteber zu erhalten. Das Lagerbuch sagt aber, daß diese Servitut vom
damaligen Inhaber der Eberwiese, Jacob Kleiner, am 10. November 1602 mit 123 fl abgelöst
wurde. Die Gemeinde hat daraufhin dem Pfarrer diese Aufgabe übertragen, wofür sie das
Recht einräumte, die Widumswiese zu öhmden (das heißt der zweite Grasschnitt gehörte auch
dem Pfarrer; die Wiese war also dem Weidegang bis zur Öhmdernte entzogen). Laut Vertrag
vom 30. Juni 1621 hat die Gemeinde den Pfarrer gebeten, auch den Wucherstier (Zuchtstier)
zu halten.

160


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0162