Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0180
Jürgen Richter

Kontributionen belegen60. Soweit es die Aufstände betraf, so konnten sie gelegentlich,
wenigstens in Teilen, unterdrückt werden61. Erzherzog Leopold hob 1619 auch die verhängten
Arreste auf62. Dessenungeachtet machte die oberösterreichische Regierung 1624 den
Truchsessen sogar die Besitzrechte an Friedberg-Scheer streitig. Die Angelegenheit verschleppte
sich dann aber durch die Kriegsunruhen und wurde erst in den Siebzigerjahren des
Jahrhunderts wieder akkut63.

Unterdessen hatten sich auch die Unruhen der Untertanen erneut verstärkt. Offensichtlich
versuchten sie, sich von der Herrschaft der Waldburger zu lösen. Wiederum verweigerten sie
die Leistung von Abgaben oder Diensten. Teilweise widersetzten sie sich sogar mit Waffengewalt
der Ausführung herrschaftlicher Befehle. Die Situation verschärfte sich noch nach dem
Tod von Reichserbtruchseß Christoph Karl (1672). Dies wurde wohl durch die Tatsache
begünstigt, daß kein geeigneter Nachfolger die Herrschaft antreten konnte. Graf Maximilian
Wunibald wurde zwar schon im September 1672 volljährig64, doch waren seine Umtriebe
sicher nicht geeignet, die Lage zu verbessern65. Daß er den Unwillen der kaiserlichen
Kommissare auf sich zog - was letztlich seine Gefangennahme 1679 bewirkte - mag ausschlaggebend
für die kommenden Ereignisse gewesen sein.

Die Schwächung der Herrschaft durch diese Umstände stärkte andererseits die Position
der oberösterreichischen Regierung. So mußten die Vertreter der Trauchburger Linie am
16. August 1675 in einen Vergleich mit dem Erzhaus einwilligen, aufgrunddessen Friedberg
und Scheer zu österreichischen Lehen werden sollten66. Obwohl Kaiser Leopold I. 1679 den
Vertrag bestätigte67, wurde er schon im folgenden Jahr wieder aufgehoben. Am 24. Mai 1680
kam es zu einer neuerlichen Einigung68. Darin wurde den Truchsessen zwar ihre Reichsun-
mittelbarkeit belassen, doch mußten sie wiederum die österreichische Lehenbarkeit der Graf-
und Herrschaft akzeptieren. Darüberhinaus verloren sie die fünf Donaustädte, welche das
Erzhaus für 27500fl auslöste. Auch dieses Abkommen wurde von Kaiser Leopold I. einen
Monat später bestätigt69.

Dagegen waren die Untertanen nicht bereit, dem beizupflichten. Sie betrieben weiterhin
Ablösungsprozesse und boten sogar an, sich mit eigenem Geld loszukaufen70. Ihre immer
stärker werdende Auflehnung veranlaßte dann den Herzog von Lothringen, die militärische

60 Uber die Streitigkeiten mit Osterreich in diesen Jahren und die daraus erfolgten Maßnahmen des
Erzhauses gibt z.Tl. auch das Protokoll der Familienkonferenz vom 14. November 1614 Auskunft.
Rep.II, K.II, F.23, Nr.3.

61 So z. B. am 27. September 1625, durch einen Vergleich zwischen der Herrschaft und Bürgermeister
und Rat der Stadt Scheer. Rep. I, K. IV, F. 11, Nr. 5 (Kopie des Vertrages).

62 Vochezer: III. S.332.

63 Vgl. dazu auch ebd. S. 359.

64 Ersichtlich aus dem Inventar vom Mai 1672. Rep. I, K. I, L. 2, Nr. 22.

65 Interessant ist, daß seine Umtriebe den Vormund seines Vetters, Franz Eusebius, den Grafen Johann
Ernst zu Trauchburg, 1675 sogar veranlaßten, ein Patent auszufertigen. Darin forderte er die Untertanen
auf, daß sie Graf Maximilian Wunibald nicht zum Nachteil des minderjährigen Miterben beistehen sollten.
Rep. II, K. I, F. 8, Nr. 1. Das läßt den Schluß zu, daß Graf Maximilian Wunibald unter der Bevölkerung
zum Teil Unterstützung gefunden haben muß. Ob das nun eher darauf zurückzuführen ist, daß er sich der
- möglicherweise unbeliebten - Debitskommission widersetzte oder darauf, daß er Teile des Familiengutes
zu Spottpreisen verschleuderte, muß dahingestellt bleiben.

66 Inseriert in U 964.

67 U964.

68 Inseriert in U 967.

69 U967.

70 Aus diesem Grund ließen am 28. August 1682 mehrere Ortschaftsausschüsse ein Notariatsinstrument
solchen Inhalts verfassen. U970. Der Vorgang, daß Untertanen aus verpfändeten Gebieten Österreichs
sich selbst auslösen wollten, scheint nicht so ungewöhnlich und hatte schon Vorläufer. Vgl. dazu Blickle:
Landschaften. S. 288 ff.

178


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0180