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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0189
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

4. DIE EINKÜNFTE AUS DER GRAFSCHAFT UND DEN HERRSCHAFTEN
DER GRAFEN VON FRIEDBERG-SCHEER IM 18. JAHRHUNDERT

Um ein Bild vom relativen Ausmaß der Schulden erhalten zu können, bedarf es einer
Untersuchung der Erträge des Territoriums. Zu diesem Zweck müssen die regulären Einnahmen
und Ausgaben miteinander verglichen werden105. Besondere Einkünfte, wie sie etwa aus
bestimmten Hofämtern kommen konnten, werden dabei freilich nicht berücksichtigt. So
entsteht ein Eindruck davon, was den Grafen von Friedberg-Scheer an finanziellen Mitteln aus
ihren Herrschaften zur Verfügung stand. Daraus mußte ja, über den eigenen Bedarf hinaus,
der Schuldendienst bestritten werden.

Die aussagekräftigsten Quellen dazu sind die Rentamtsrechnungen106. Dabei handelt es
sich um Jahresbilanzen, in denen alle Einnahmen und Ausgaben in der Grafschaft sowie in den
Herrschaften aufgeführt wurden. Sie liegen - mit Lücken107 - erst für die Zeit ab 1700 vor.
Daraus ergibt sich die Beschränkung dieses Teils der Untersuchung auf die Verhältnisse im
18. Jahrhundert.

Im folgenden werden wir in vier Schritten vorgehen. An erster Stelle wird eine Einführung
in die Funktion der Rentämter und in den Aufbau der Rentamtsrechnungen stehen. Dabei
sollen verschiedene Begriffe bestimmt werden, in die sich die Einnahmen und Ausgaben
untergliedern lassen. Um eine bessere Überschaubarkeit zu erzielen, erfolgt die Einteilung
unter dem Gesichtspunkt der Zusammenfassung jener Einzelbeträge, die organisch miteinander
in Beziehung stehen.

Auf dieser Grundlage werden die gesonderten Betrachtungen der Einnahmen und Ausgaben
den zweiten und dritten Schritt bilden. Hierbei kommen zunächst nur die regulären
Geldbewegungen in Anschlag, soweit sie die gräfliche Familie nicht unmittelbar selbst
betrafen. Auf diesen Punkt wird später im Zusammenhang mit der Frage nach den Ursachen
der Verschuldung näher einzugehen sein.

Am Schluß des Kapitels soll versucht werden, eine vorläufige Bilanz im Hinblick darauf zu
ziehen, was für den herrschaftlichen Bedarf und die Deckung des Schuldendienstes noch
verblieb.

4.1. Die Funktion der Rentämter, der Aufbau der Rentamtsrechnungen, Begriffsbestimmungen
108

Die Rentämter waren die herrschaftlichen Finanzbehörden eines Territoriums. Im behandelten
Gebiet gab es zwei solcher Behörden. Eine davon hatte ihren Sitz in der Stadt Scheer.
Sie war für die dazugehörende Herrschaft und die Grafschaft Friedberg zuständig. Die zweite
war in dem Dorf Dürmentingen. Ihr Bereich umfaßte die gleichnamige Allodialherrschaft und
die Mannsinhabung Bussen.

Zu den Aufgaben der Rentämter gehörte die Überwachung und Buchführung über
sämtliche hoheitlichen Einnahmen und Ausgaben in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

105 Die Erläuterungen dazu, was unter den »regulären« Einnahmen und Ausgaben zu verstehen ist,
werden an entsprechender Stelle erfolgen.

106 Die vorhandenen Rentamtsrechnungen von Scheer finden sich für die Zeit von 1700 bis 1785 in:
Rep. t, F. 2, unter den Nummern 203-296. Es fehlen die Jahrgänge 1711 bis 1715, 1719 bis 1724, 1729 bis
1732, 1733 bis 1735 und 1736 bis 1748. Die Rechnungen des Rentamts Dürmentingen finden sich, soweit
sie hier einfließen, in: Rep. VIII, F. 3, Nr. 2-6 (1711-1762). Darunter fehlen ebenfalls zahlreiche Jahrgänge
: 1714 bis 1716, 1718 bis 1724, 1725/26, 1727 bis 1730, 1731 bis 1733, 1736 bis 1742 und 1746 bis
1748.

107 Ebd.

108 Soweit im folgenden nicht einzeln zitiert wird, ergeben sich die Erkenntnisse und Schlußfolgerungen
dieses Teilkapitels aus dem Inhalt der Rentamtsrechnungen im Uberblick. Vgl. Anm. 106.

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