Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0201
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

Graf Leopold August scheint den Weg seines Vaters in dieser Hinsicht weiter beschritten
zu haben. Gleichwohl deutete sich bei ihm ein Sparkurs an, indem er die Betriebsausgaben
senkte. Dazu scheint er unter anderem, wie 1756 im Falle des Bauhofs176, das Mittel der
Verleihung bestimmter Liegenschaften benutzt zu haben. Andererseits verhinderte er durch
die pünktliche Bezahlung der Besoldungen, daß hier Außenstände aufwuchsen, die die
Schuldenlast vermehrten.

Erstaunlich ist jedoch der schlagartige Rückgang der betrieblichen Aufwendungen nach
seinem Tod, der sich voll auf die Gesamtsumme der regulären Aufwendungen niederschlug.
Damit war andererseits keineswegs ein entsprechender Rückgang der Einnahmen verbunden,
der sich dann vor allem bei den Betriebserträgen und dem Fruchterlös hätte zeigen müssen177.

Sicher hatten die beiden verstorbenen Grafen durch ihre Investitionen die Grundlage für
eine fortlaufend einträgliche Bewirtschaftung geschaffen. Dennoch wird nicht von der Hand
zu weisen sein, daß die Notwendigkeit einer Hofhaltung - welche nach dem Tod des letzten
weltlichen Sprosses der Trauchburger Linie in Scheer nicht mehr gegeben war - einen
wesentlich bestimmenden Faktor, selbst für die Höhe der regulären Ausgaben darstellte. Daß
sie dies bei den Posten, die die Herrschaft im besonderen betrafen noch mehr tat, wird bei der
Behandlung der Ursachen der Verschuldung noch zu zeigen sein.

Was die regulären Ausgaben Dürmentingens anbetrifft, so erlaubt die mehrfach angesprochene
Unzulänglichkeit der diesbezüglichen Rentamtsrechnungen nicht einmal annähernde
Angaben für die Zeit zwischen 1718 und 1756. Davor kann man wenigstens ungefähr von
einem Betrag von 3000 fl im Jahr ausgehen. Für die Verhältnisse von 1752 müssen wir erneut
auf die Durchschnittsberechnung aus den Zahlen der Jahre 1750 bis 1759 zurückgreifen178.
Derzufolge kalkulierte der Aussteller mit knapp 3300 fl regelmäßiger Aufwendungen. Allerdings
zeigen die Rentamtsrechnungen, im Gegensatz zu denen aus Scheer, einen deutlichen
Anstieg mit dem Regierungsantritt des Grafen Leopold August. Da gleichzeitig die Bilanzen
wieder zuverlässiger erscheinen, wird man sie durchaus als Basis der Betrachtungen heranziehen
können. So kommt auf der Grundlage der Jahre 1756 bis 1762 ein Ausgabenvolumen von
rund 6000 fl zustande.

Damit ergibt sich folgender Orientierungsrahmen: 1718 ist von einem Gesamtaufwand
von 8000 fl in den beiden Territorien auszugehen. 1752 dürfte er sich um 11500 fl bewegt
haben und 1760 etwa um 14000 fl. Die Zunahme innerhalb des letzten Zeitraums dürfte in
erster Linie darauf zurückzuführen sein, daß Graf Leopold August die Bewirtschaftung - vor
allem im Bereich Dürmentingens und des Bussens - intensiviert hat. Diese Annahme wird
durch die parallel erfolgte Erhöhung der Einnahmen bestätigt179. Andererseits mag die
Entwicklung zum Teil auch daran gelegen haben, daß er den finanziellen Verpflichtungen
pünktlicher nachkam als seine Vorgänger180.

Es läßt sich also festhalten, daß um 1718 etwa 12 000 fl und in den Fünfzigerjahren
gleichbleibend ungefähr 17000 fl an Revenuen aus dem gesamten Territorium erwirtschaftet
werden konnten. Davon aber mußte alles bestritten werden, was speziell zu den herrschaftlichen
Aufwendungen zählte. Das betraf sowohl den Lebensunterhalt als auch die Repräsentation
und andere Verpflichtungen. Insbesondere war der Schuldendienst aus dem Verbliebenen
zu bewältigen.

Man wird sich unschwer vergegenwärtigen können, welche Schwierigkeiten es bereiten

176 Vgl. Kapitel4.2. dieser Arbeit, hier S. 193f.

177 S. dazu die »Tabelle der regulären Einnahmen im 18. Jahrhunden«. Anhang 1.

178 Beilage zum Protokoll der Familienkonferenz vom 17. bis 25.Oktober 1764. Rep.II, K.II, F.23,
Nr. 12.

179 Vgl. Kapitel4.2. dieser Arbeit, hier S. 195.

180 Das betrifft besonders die Bezahlung der Besoldungen sowie offener Rechnungen und dergleichen.
Für Dürmentingen wurde dies im einzelnen nicht nachgeprüft. Es ist jedoch anzunehmen, daß die
Haushaltsführung dort dieselben Charakteristika aufwies, wie die in Scheer.

199


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0201