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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1990/0215
Der Niedergang der Reichserbtruchsessen von Waldburg-Friedberg-Scheer

keine Anhaltspunkte dafür finden, daß Graf Leopold August in seiner Regierungsvollmacht
irgendwelchen Einschränkungen unterlegen hätte.

Somit läßt sich aufgrund der bearbeiteten Quellen schließen, daß für Friedberg-Scheer die
schlimmsten Folgen der Verschuldung während der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts
aufgetreten sind. Sicher drohte der Verfall der Herrschaft damals nicht allein wegen der
wirtschaftlichen Misere, aber sie war doch die Grundlage, auf der sich alle Schwierigkeiten
ausbreiten konnten.

Dementsprechend häufig war dies ein wichtiger, zuweilen sogar der einzige Besprechungsgegenstand
der Familienkonferenzen. Dort bemühten sich die Teilnehmer - zum Teil die
Reichserbtruchsessen selbst, zum Teil ihre Oberbeamten - um Lösungsmöglichkeiten. Aus
den Stellungnahmen und den Beschlüssen wird deutlich, wie sehr auch die Familie selbst die
Probleme miteinander verknüpft sah. Wiederholt wurden im Zusammenhang mit dem Schuldenwesen
die Streitigkeiten mit dem Erzhaus Osterreich und den Untertanen angeschnitten267
. Es erschien besonders im 17. Jahrhundert als grundlegend, sie zu beseitigen, um etwas
gegen die Finanzkrise unternehmen zu können. Das ist nicht verwunderlich, wenn man
bedenkt, welcher Druck auf den Truchsessen lasten mußte, wenn gleichzeitig Gefälle und
Abgaben teils von den Untertanen verweigert wurden, teils von Österreich mit Arresten
belegt waren und die Gläubiger kostspielige Prozesse um die ausstehenden Forderungen
führten. Kurz vor 1620 kamen zum Beispiel alle diese Dinge zusammen268.

Noch mehr Kopfzerbrechen aber bereiteten die Eskapaden Maximilian Wunibalds. Schon
allein aus diesem Grund war man eher erleichtert, daß die Debits- und spätere Sequestrationskommission
die Verwaltung Friedberg-Scheers zwischen 1672 und 1687 leitete. Die Familie
bemühte sich sogar darum, daß der Kaiser ihr größere Autorität gebe. So hoffte sie, dem
Ansturm der Gläubiger, deren Prozessen und Immissionsversuchen sowie gleichzeitig den
aufständischen Untertanen begegnen zu können269. Auch zur Verhaftung Maximilian Wunibalds
, zumindest aber zu seiner Entmachtung, dürfte sie nicht unerheblich beigetragen
haben270. Graf Hans ErnstI. von Trauchburg ist den Kaiser sogar darum angegangen, zu
verhindern, daß er in das Erbe seines jung verstorbenen Vetters, Franz Eusebius, eintrete271.

Graf Johann Maria von Wolfegg versuchte in der kurzen Zeit seiner Vormundschaft,
zwischen 1717 und 1719, vergeblich, das Finanzwesen über eine straffe Führung und
Kontrolle zu reorganisieren272. Demgegenüber gelang es im Laufe des 18.Jahrhunderts, die
Bewirtschaftungsmöglichkeiten effektiver zu nutzen. Das zeigten die entsprechenden Einnahmen273
. Vorschläge dazu hatte es schon wesentlich früher gegeben274. Ansonsten bemühte

267 So z. B. bei der Vormundschaftskonferenz vom 22. April bis 2. Mai 1613. Rep. II, K. II, F. 23, Nr. 3.
Später dann am H.November 1615. Ebd. Ebenso während der Vormundschaftskonferenz vom 25. bis
30.November 1718. Rep.II, K.II, F.23, Nr.7.

268 Vgl. dazu Kapitel 2.2. dieser Arbeit, hier S. 177f. und oben, S. 211 f. Auf diesen Zusammenhang hat
auch hingewiesen: Vochezer: III. S.326.

269 Dies geht aus dem Protokoll der Familienkonferenz vom l.Juni 1686 hervor. Rep.II, K.II, F.23,
Nr. 5.

270 Das entspricht den Aussagen eines Schreibens Kaiser Leopolds I. an den Sequestrationskommissar,
Bischof Franz Johann von Konstanz, vom 10. Januar 1679. In diesem Brief befahl der Kaiser die
Gefangensetzung Graf Maximilian Wunibalds. Rep. II, K. I, F. 8, Nr. 3 (Kopie).

271 Aus einem Schreiben Kaiser Leopolds I. an Bischof Franz Johann von Konstanz, vom 20. Februar
1679. Rep. II, K. I, F. 8, Nr. 3 (Kopie).

272 Das zeigen die Protokolle der Familien-, bzw. Vormundschaftskonferenzen vom 23. April 1717,
18.Januar 1718 und vom 25.November 1718. Alle in Rep.II, K.II, F.23, Nr.7.

273 Vgl. dazu Kapitel 4.2. dieser Arbeit im ganzen.

274 So etwa eine Reihe von Vorschlägen an die Sequestrationskommission nach 1677. Rep. II, K. X, F. 6,
Nr. 1-3. Das Aktenstück gibt weder ein Entstehungsdatum, noch den Verfasser an. Es dürfte jedoch
bereits kurz nach der Bildung der Kommission, von einem der gräflichen Beamten, möglicherweise von
dem Scheerer Oberamtmann oder dem Rentmeister, verfaßt worden sein.

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