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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0016
Hans-Dieter Lehmann

aufgegeben, lag es an einem vorgeschichtlichen Fernweg, welcher hier den Hochrhein
überschritt. Dessen Verlauf war von den natürlichen Gegebenheiten des Landes vorgegeben;
er wies dem römischen Vorstoß die Richtung. Am oberen Neckar bei Rottweil traf man in den
80er Jahren des 1. nachchristlichen Jahrhunderts mit den Legionen zusammen, die vom Lager
Straßburg her den Schwarzwald auf der Kinzigtalroute gequert hatten. Beide Straßen nach
Rottweil folgten älteren Wegen16. Zu den Sicherungsmaßnahmen der römischen Besatzungstruppen
in den Folgejahren gehörte die Anlage von Kastellen in Rottweil, Waldmössingen,
Sulz und beim Häsenbühl auf dem Kleinen Heuberg sowie der Ausbau der Zugänge zu diesen
Plätzen.

Rottweil kommt die Ehre zu, als älteste Stadt in Südwestdeutschland gelten zu können.
Kurz nach der Gründung wurde der römische Ort zum Municipium erhoben, für welches der
Name Arae bezeugt ist. Nach der Besetzung des Limesgebietes allerdings büßte er rasch an
Bedeutung ein. Er wurde von anderen Orten wie zum Beispiel Rottenburg überflügelt.
Dorthin und weiter bis in das Limesgebiet wurde eine Militärstraße gebaut, welche nicht mehr
einem Urweg folgt, sondern eine von den römischen Truppen neu angelegte Kunststraße
darstellt. Die Peutingertafel zeigt den gesamten Verlauf von Vindonissa (Windisch bei Brugg
a. d. Aare) über Tenedo (Zurzach am Hochrhein), Juliomagus (Schieitheim im Klettgau),
Brigobanne (Hüfingen), Arae Flaviae (Rottweil), Sumelocenna (Rottenburg) und Grinario
(Köngen) in das rätische Limesgebiet. Die Verlagerung der Zentralortfunktion von Rottweil
nach Rottenburg wird deutlich aus den Markierungen der Peutingerkarte: in der Spätzeit muß
sich Rottweil wie alle Stationen an der Straße mit einfacher Namensbeischrift begnügen, bei
Rottenburg dagegen tritt die Abbildung eines doppeltürmigen Bauwerks hinzu.

Seit dem Ende des 1. Jahrhunderts waren die Wege zwischen Schwarzwald und Alb
weitestgehend auf Rottenburg hin ausgerichtet. Die Verbindungen von Pforzheim am Westrand
des Schönbuchs entlang und vom Kinzigtal hierher, das heißt von Norden und von
Westen, sind für die vorliegende Untersuchung weniger von Belang als die Wege durch das
Albvorland von Osten und Süden her. Da deren Führung in den einschlägigen Zusammenstellungen
wie bei Hertlein" oder im derzeitigen Standardwerk über die Römer in Baden-
Württemberg18 und im Historischen Atlas von Baden-Württemberg19 nicht erscheinen, sollen
sie im folgenden diskutiert werden.

Von nur lokaler Bedeutung dürfte die Verbindung vom römischen Rottenburg nach
Osten, zum Vicus an der Erms bei Metzingen gewesen sein. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
1. das Neckartal abwärts auf dem südlichen Ufer bis Derendingen und nach Querung der
Steinlach oberhalb der versumpften Mündungsniederung unter dem Kapf bei Bläsiberg ins
Albvorland aufsteigend. Vor Mähringen heißt der Weg »Steinstraße«. Archäologisch ist diese
Steige nicht als römisch gesichert: sie wurde noch in der frühen Neuzeit von der Straße
Tübingen-Reutlingen benutzt20.

Eine wahrscheinlichere Alternative dazu wäre ein Weg, der die Ansiedlungen im unteren
Steinlachtal mit Rottenburg verband. Im Raum um Dußlingen wurden Reste römischer Villen
in den Fluren »Aspen« und »Bürken« festgestellt. Jenseits der Steinlach in Richtung Osten
deuten vielleicht die Flurnamen »Rot« und »Steinhaufen« auf entsprechende Höfe hin. Weiter
nach Osten sind im Albvorland römische Spuren belegt bei Immenhausen (Flur »Steinige«),

16 Dieter Planck: Arae Flaviae 1/1 (Forschungen und Berichte zur Vor- und Frühgeschichte in Baden-
Württemberg 6/1). 1975. - Vgl. Rolf Nierhaus: Römische Straßenverbindungen durch den Schwarzwald
(Badische Fundberichte 23). 1967. S.23.

17 Peter Goessler, Friedrich Hertlein, Oskar Paret: Die Römer in Württemberg. Teil 2: Die
Straßen und Wehranlagen des römischen Württemberg. 1930.

18 Philipp Filtzinger, Dieter Planck, Bernhard Cämmerer: Die Römer in Baden-Württemberg.
31986. Karte S. 148.

19 WieAnm.9, Karte III 3.

20 Nägele: Römerstraßen (wie Anm.6). S. 516, 523.

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