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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0028
Hans-Dieter Lehmann

Scbützeichel69 bringt Beispiele in Schuttern in der Ortenau, Weißenburg im Elsaß und Luzern
in der Schweiz - ebenfalls durchweg Klostersiedlungen, für welche der Blutbann in die
Zuständigkeit des jeweiligen königlichen Vogts fiel.

Im Schwäbischen wurde diesen Flurnamen bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt, da sie
sich zwanglos mit der mundartlichen Bezeichnung für Stufen zusammenbringen lassen. Ruoff70
erklärt den Flurnamen »Staffel« bei Dußlingen aus der früheren Existenz von Weinbergen am
Hang des Steinlachtales. Als »Stapfei« findet sich dieser Name auch über dem Eyachübergang
zwischen Heselwangen und Endingen. Ein »Staffelberg« liegt über Donaueschingen.

Merkwürdig ist die Verteilung dieser Flurnamen und die Ähnlichkeit ihrer Situationen.
»Staffelberg« und »Stapfei« liegen etwa gleich weit entfernt von Rottweil in entgegengesetzten
Richtungen, »Staffel« etwa halbwegs zwischen »Stapfei« und Tübingen, wo im Ammertal an der
Reichsstraße ein merkwürdiger, altertümlich anmutender Gerichtsplatz auf dem Fronacker
überliefert ist71. Alle vier Örtlichkeiten liegen an einem Altweg aus römischer Zeit, der in
nachrömischer Zeit noch benutzt wurde. Die Staffel/Stapfel-Fluren liegen jeweils auf der Höhe
über Flußübergängen mit alamannischen Siedlungen, welche auf -ingen enden (Dußlingen,
Balingen und Donaueschingen)72. Die Gleichartigkeit der Situation bei den hier genannten
Plätzen legt eine Namensdeutung entsprechend den Beispielen im Rheinland nahe, ohne daß
dies exakt zu beweisen wäre.

In Inneralamannien fehlen die frühen Klostergründungen des alamannischen Rheinlandes.
Die Verteilung der Staffel-Flurnamen entlang dem Fernweg Lustnau-Rottweil-Schaffhausen
läßt aber auch für diese Ortlichkeiten an planmäßig angelegte Rechtsinstitutionen denken, an
Gerichtsplätze für die Kleinräume der jeweiligen Umgebung.

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Vom Bedarf wie von den Möglichkeiten der Durchsetzung her können Straßen zur
großräumigen Durchquerung des Raumes östlich vom Schwarzwald nur in zwei Perioden der
Frühzeit entstanden sein: in römischer und in fränkischer Zeit. Bei den Alamannen in der
dazwischenliegenden Zeit bestand dafür kein Bedarf, im späten Mittelalter behinderte die
Regionalisierung eine großzügige Planung. Unsere Straße dürfte somit im frühen Mittelalter,
spätestens im 8. Jahrhundert entstanden sein. Für ihren Verlauf im Ganzen kann von einer
Römerstraße die Rede nicht sein, auch wenn sie in Teilstücken römerzeitliche Straßen berührt.

Die aufgeführten Befunde sind alle für sich genommen keine Beweise für diesen Datie-
rungsansatz. In ihrer Gesamtheit aber liefern sie starke Indizien in dem auffälligen Zusammenhang
mit dem System der fränkischen Huntaren in Inneralamannien. Das »Rheinsträßle«
kommt von Pforzheim her durch die Glehuntare. Seine direkte Fortsetzung auf die Alb hinauf
läuft durch die Munigiseshuntare um Münsingen und weiter bis in das Zentrum der Ostbaar
an der Donau im Raum Bussen/Obermarchtal73. Das »Rheinsträßle« war gleichermaßen
Zubringer für die Linie Tübingen-Rottweil-Schaffhausen. Diese Straße durchquerte die
Hattenhuntare in ihrer ganzen Ausdehnung und zielte ins Zentrum der Westbaar. Sie zog
weiter zum Hochrhein und über Zürich nach Churrätien.

70 Arno Ruoff: Dußlingen 888-1988. 1988. S.264.

71 Josef Forderer: Das Blutgericht auf dem Tübinger Fronacker. In: Tübinger Blätter 36 (1948/49)
S. 34-36.

72 Ein großer Reihengräberfriedhof und das Martinspatrozinium in Donaueschingen sprechen für die
Bedeutung des Ortes in merowingischer Zeit. Gleiches gilt für Lustnau.

73 Zur Besiedlung des Gebiets an der Donau in fränkischer Zeit unter den Merowingern und Karolingern
vgl. Wolfgang Kimmig, Egon Gersbach: Die Wiederbenutzung der hallstattzeitlichen Heuneburg
bei Hundersingen an der Donau. In: Germania 44 (1966) S. 102ff. sowie Robert Koch: Frühgeschichtliche
Funde von der Heuneburg bei Hundersingen. In: Frühmittelalterliche Studien 17 (1983) S. 507.

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