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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0175
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

Gebäude sollte zehn Fuß betragen. Die Giebelseiten sollten zudem in voller Höhe aus Stein
gemauert sein. Dagegen brauchte bei den Traufseiten nur das erste Geschoß massiv ausgeführt
zu werden, um die Brandgefahr einzudämmen.

Die Kompetenz der Kommission bestand darin, die vorlagepflichtigen Baurisse nach den
Gesichtspunkten »Zweckmäßigkeit, Verhältnis, Feuerfestigkeit« und »Stellung des Gebäudes«
zu prüfen. Anstelle der vier ehemals vorhandenen Häuser waren nur zwei (Geb.-Nr. 77, 123)
zum Wiederaufbau zugelassen worden, und zwar in veränderter Stellung. Die Familien, die
keine Möglichkeit hatten, an demselben Platz zu bauen, sollten ihre Häuser außerhalb der
Stadtmauer erstellen.

Oberst von Hövel, Hof- und Regierungsrat Vögel und Oberamtmann von Laßberg hatten
in einem Schreiben vom 13. November 1825 darauf hingewiesen, daß sich die Stellung der
Stadt verändert habe, seit sie Residenzstadt und zentraler Ort eines souveränen Fürstentums
geworden sei. Dieses Faktum sahen sie als Grundbedingung für Verbesserungen - für das
nötige Bestreben nach einer, seiner Bestimmung würdigen Ansicht und Bauart40.

Mit Regierungsbeschluß vom 17. Februar 1829 wurden der »Referent in Polizeisachen«
und der »technische Referent« aufgefordert, Vorlagen einzureichen, die den Hausbau innerhalb
der Stadt in bezug auf Gebäudestellung, Gebäudebeschaffenheit und Grundstückspreis
durch Verordnungen festlegen41. Anlaß für diesen Beschluß war der geplante Neubau des
Jägers Nepomuk Karle. Neubauten innerhalb der Stadt, die genau an der Stelle alter Bauten
errichtet wurden, waren als Hindernis im Sinne einer geforderten regelmäßigen, einheitlichen
Struktur erachtet worden.

Mit Datum vom 20. Mai 1830 antwortete schließlich der »Referent in Polizeisachen«,
Regierungsassessor Mock, mit dem Entwurf einer Bauordnung, deren Intention darin
bestand, Streitigkeiten, die bei Baumaßnahmen häufig vorkamen, in geeigneter Weise zu
begegnen, die Brandgefahr durch besondere Maßnahmen einzudämmen, »Gleichheit bei
Bauführungen« zu erreichen und die Auftraggeber gegen überhöhte Forderungen seitens der
Handwerker zu schützen.

Als Grundlage für die Bauordnung sollte ein »allgemeiner Bauplan« dienen, nach dem
unabänderlich gebaut werden muß. Der Entwurf eines solchen Planes sei jedoch Sache des
technischen Referenten. Bei der Erstellung dieses Planes sollten folgende Aspekte berücksichtigt
werden: Die neuen Gebäude sollten zu Nachbargebäuden hin auf allen Seiten eine Distanz
von wenigstens Ii Fuß aufweisen. Anbauten, die diese vorgeschriebene Distanz unterschritten,
dürften nicht mehr erstellt werden. Die Anzahl der Stockwerke wie auch die Dimensionen in
der Länge, der Breite und der Höhe, sollten vorgeschrieben werden. Die festzusetzenden
Maße sollten die untere Grenze bilden und überschreitbar sein. Das Erdgeschoß sollte massiv
ausgeführt werden. Es wurde vorgeschlagen, Scheunen und Stallgebäude von den Wohnhäusern
zu trennen und die Errichtung von Dunglegen vor Gebäuden, gegen Straßen und Gassen
nicht mehr zuzulassen. Für den Fall, daß ein oder mehrere Häuser durch Brand vernichtet

Beibehaltung der traditionellen Stellung könnten sowohl in der geringen Grundstücksbreite als auch im
äußeren Erscheinungsbild des Gebäudes zu suchen sein, denn das Rathaus mußte mit den benachbarten
Bauten konkurrieren können. Hierfür war die frontale Stellung des Giebels beinahe obligatorisch.

40 Vgl. StAS, Ho 86, NVA II 7233.

41 Vgl. StAS, Ho 86, NVA II 6959 (Bauplan für die Residenzstadt Sigm.). Wenn nicht anders angemerkt,
finden sich sämtliche Quellen zu diesem Kapitel in dieser Akte. Der »Referent in Polizeisachen« Johann
Quirin Mock (1796-1867) stammte aus Sigmaringen, wurde 1817 als Regierungskanzlist bezeichnet, war
1822-27 Rentmeister in Wald und wurde 1827 zum Regierungs-Assessor ernannt. 1834 erfolgte die
Ernennung zum Hofgerichts- und Regierungsrat, 1840 zum Vizedirektor der Landesregierung, ein Jahr
später zum Landesregierungsdirektor. Im März 1848 wurde er stimmführendes Mitglied der »Geheimen
Conferenz«. Mock, der als populärer Beamter galt, leitete nach dem Rücktritt Schencks von Schweinsberg
provisorisch die Regierung, bat aber bereits am 5. Oktober 1848 um Endassung aus diesem Amt, das er Ende
August übernommen hatte; vgl. hierzu Hohenz. Dienerbuch und Gönner (wie Anm. 8) S. 128 und 139.

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