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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0177
Carlsplatz und Carlsstraße in Sigmaringen

Im Stadtgrundriß waren Fluchtlinien eingezeichnet, die für den Bestand korrigierende
Funktion hatten. Ausgangspunkt für diesen Fluchtlinienplan war die Strukturanalyse des
bestehenden Stadtgrundrisses unter den Aspekten Gassen und Quartiere. Hövel bereinigte die
vorhandene Struktur auf klare geometrische Formen, nämlich auf schnurgerade Begrenzungslinien
. Er interpretierte die vorhandene Form als Abweichung von einem ursprünglichen Plan,
der aus zwei Gassen bestand, die von Ost nach West liefen und die von drei Gassen
rechtwinklig gekreuzt wurden; diese drei erstreckten sich von Nord nach Süd. Die von ihm
eingezeichneten »Baulinien« betrachtete er als Rückführung in den ursprünglichen Zustand.
Die Baulinien im bisher unbebauten Gelände versuchte Hövel dem »historischen« Grundmuster
anzupassen.

An neuen Regelungen und Vorschriften schlug Hövel vor, daß Grundstücke gegen
unparteiische Schätzung an Bauwillige abzutreten seien, sofern ein Grundstücksbesitzer seines
nicht bebaut habe oder nicht bebauen wolle. Ferner sollten die neuen Gebäude eine Länge von
50 bis 60 Fuß aufweisen. Alte Häuser sollten, sobald sie einer Hauptreparatur bedürften, nicht
mehr renoviert, sondern abgebrochen werden. Sei der Besitzer nicht in der Lage, den Neubau
zu finanzieren, so sollte er ebenfalls zur Veräußerung gezwungen werden. Hövel wies in
dieser Vorlage Grundstücke für zwei projektierte Neubauten aus, die südlich der Häuser
Nr. 178 und 134 lagen, also im Bereich des südlichen Stadtgrabens zu suchen sind.

Diesem Bauplanentwurf entgegnete Mock am 31. Dezember 1832 mit eigenen Bemerkungen
. Zum ersten Mal wurde dabei konkret über mögliche Stadterweiterungen in größerem
Rahmen gesprochen, da der von Hövel vorgeschlagene Bereich des Stadtgrabens zum einen
wegen der Erwerbung und zum andern der aufwendigen Substruktionen wegen als sehr
kostspielig erachtet wurde. Mock war der Meinung, daß daher das Interesse an Bauplätzen
eher im Bereich der Straßen nach Hedingen und nach Krauchenwies, auf dem Zimmeracker
oder in der Laizer Vorstadt entlang der Straße nach Gammertingen liegen werde und
dementsprechend der Bauplan auszudehnen sei. Eine Erweiterung der Stadt nach Westen hielt
Mock ohne den Bau eines Kanals für unausführbar.

In der Geheimen Conferenz Sitzung vom 18. Januar 1833 erfuhren die Vorlagen Hövels
und Mocks Korrekturen. Wahrscheinlich auf die Empfehlung Mocks hin, der auf Bauplätze
außerhalb der Stadt hingewiesen hatte, wurde die Aussage gemacht, daß der Bauplan weniger
auf das bebaute Stadtgebiet angewendet werden wollte, als vielmehr Neubaugebiete auszuweisen
seien. Der Aspekt, daß Änderungen im bebauten Stadtgebiet nur mit aufwendigen
Maßnahmen erreicht werden könnten, ließ den Rahmen für einen zukünftigen Bauplan
genauer werden, da Maßnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen werden sollten, nun erstmals
von der Geheimen Conferenz näher definiert wurden.

Bei Neubauten sollte eine planmäßige Ordnung beobachtet werden und die Bauunternehmer
an bestimmte Bauplätze angewiesen werden. Daher sollte der technische Referent Hövel
aufgefordert werden, die in Frage kommenden Neubaugebiete auszumitteln und Größe und
Zahl der Bauplätze anzugeben. Dies, so wurde bemerkt, sei der erste Schritt und Grundlage
für die Aufstellung eines Bauplans und die damit verbundenen Bestimmungen. Die Verordnungen
sollten am konkreten Fall erarbeitet werden.

Unabhängig davon sollte sich die Landesregierung wegen der übrigen Anträge mit dem
Oberamt und dem Stadtmagistrat in Verbindung setzen, da diese Forderungen bereits
vorgezogen behandelt und realisiert werden könnten. Diese Anträge umfaßten folgende
Bereiche: Traufseitige Stellung der Neubauten zur Straße; massiv ausgeführtes Erdgeschoß
und massive Brandmauern; Verlegung der Scheunen-, Stall- und Kellerzugänge auf die
Rückseiten; Gebäude- und Straßenabstände; Errichtung von Dachrinnen, Vordächern und
Blitzableitern; Entfernen von Dunglegen, Wagenschöpfen und Schweineställen von der
Straße.

Wenige Tage später wurden Hövel die Akten der Sitzung übermittelt und gleichzeitig die
Auflage erteilt, bis Mitte Februar 1833 die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten. Das

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