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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0184
Franz-Severin Gäßler

Strecken in Fuß angegeben sind und die Höhen der vertikalen Linien in Ruten. Somit ergibt
sich für diese beiden Profile ebenfalls ein Längenmaßstab von 1:1500, jedoch ein Höhenmaßstab
von 1:150.

Bestimmte Punkte der Profile sind wiederum mit einem Kreis hervorgehoben und
zusätzlich durch Buchstaben festgelegt. Außerdem enthalten die Profile Bezeichnungen wie
»Mauer«, »Weg«, »Gemüs-Gärten«, »Schlössle« u.a. Beide Längendurchschnitte auf »Blatt2«
weisen Bleistifteinzeichnungen auf, die sehr wahrscheinlich das ursprünglich geplante Straßenprofil
wiedergeben und Geländeabgrabungen und -aufschüttungen sichtbar werden lassen.

Die Längenintervalle der oberen Profile von »Blatt 1« und »Blatt 2« sind identisch, ebenso
wie die Streckenabschnitte der unteren Profile. Die Höhen, die auf die Horizontallinien
bezogen sind, entsprechen sich jeweils. Daraus läßt sich schließen, daß »Blatt 1« das ursprünglich
geplante und ausgeführte Straßenprofil zeigt mit farbig angelegten Flächen für Aufschüttungen
bzw. Abgrabungen gegenüber dem vorhandenen Gelände. Die Art dieser Darstellung,
nämlich Längen und Höhen im selben Maßstab darzustellen, entbehrt auf den ersten Blick
eines positiven Sinns60. »Blatt3«, »Blatt4« und »Blatt5« zeigen gleichfalls Längendurchschnitte
nach der Manier von »Blatt2«.

Der Lageplan für die Längendurchschnitte, der mit dem sogenannten »Stadtbauplan«
identisch sein dürfte, ist nicht auffindbar. Doch läßt sich über die Profile von »Blatt2« bis
»Blatt 5« ein geplantes Bebauungsgebiet erschließen, das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein
orthogonales Straßenraster besitzt. Das Rückgrat dieses Rastersystems bildet die »Gassei«,
die die Breite von 60 Fuß (17,19 Meter) aufweist. Für die Breite der übrigen Gassen ergeben
sich keine Anhaltspunkte (Karte 7).

Das vorherrschende Seitenlängenmaß der zum Teil quadratischen Quartiere beträgt
290 Fuß (83,08 Meter). Die Umzeichnung des Rasters, das sich aus den Längendurchschnitten
ergibt, auf den Lageplan des Geometers Ott aus dem Jahr 1839 (Abb. 5) gibt Aufschluß über
die Punktwahl einzelner Vermessungspunkte (Karte 8). Die Lage des Grundrißrasters wird
dadurch eindeutig fixiert.

Im Norden und im Süden mündet die »Gassei« in den bestehenden Fahrweg Sigmaringen
-Hedingen ein. Die nordöstliche Fluchtlinie der »Gassei« bestimmen das »Schlössle«
(Geb.-Nr. 204) und das »Küchengebäude« (Geb.-Nr. 237), die bereits in Verlängerung der
Fluchtlinien der Gebäude Nr. 98,104 und 105 stehen. Die südwestliche Fluchtlinie der Gasse I
endet im Norden an der südöstlichen Hauskante des Gebäudes Nr. 257. Die Breite der
»Gasse I«, die mit 60 Fuß angegeben wird, könnte aus der Distanz zwischen dieser Hauskante
und der südöstlichen Fluchtlinie bestimmt worden sein. Uber die Endpunkte der geplanten
Gassen und über die Ausbildung der Kreuzzungspunkte dieser geplanten Gassen mit den
vorhandenen Straßen lassen sich keine definitiven Aussagen treffen. Akzentuierung der
Anfangs- und Endpunkte der Straßenzüge mittels achsialer bzw. symmetrischer Platzbildung
scheint nicht geplant gewesen zu sein.

Ob die alte Straße nach Hedingen weiterhin benutzbar bleiben sollte, ist ungewiß.
Undenkbar ist diese Annahme für den Bereich, wo die alte Straße in die neue Straße
einmündet. Denn hier stoßen diese beiden Straßen in einem extremen spitzen Winkel
aufeinander. Die Bebauung auf die Quartiersecke wird ausgeschlossen. Statt dessen könnten
Häuser - je nach Grundstückstiefe - nur in beträchtlicher Distanz vom Straßenkreuz bzw. der
Straßengabelung aus errichtet werden. Räumliche Akzentuierung der Quartierskanten und
der Straßenkreuzungen wäre in diesem Bereich nicht mehr möglich gewesen.

60 Da die Aufschüttungen und Abgrabungen auf dieser Zeichnung kaum ins Auge fallen, ist es denkbar,
daß die unübliche Darstellung von Höhen und Längen im selben Maßstab nur den Zweck hatte, die für
den Bau der Straße erforderlichen Erdbewegungen möglichst gering erscheinen zu lassen.

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