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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0239
Die Mitgliederversammlung ernannte Dr. Burkarth per Akklamation zum neuen Ehrenmitglied
des Hohenzollerischen Geschichtsvereins. Nach der Überreichung der Ernennungsurkunde
bedankte sich der Geehrte mit bewegten Worten für die Auszeichnung und drückte
seine Freude darüber aus.

Die Hauptaufgabe der Mitgliederversammlung war die Verabschiedung einer neuen
Vereinssatzung. Diese war aus vermögensrechtlichen Gründen sowie für die Erteilung von
Spendenbescheinigungen notwendig geworden. Nachdem die Verabschiedung der neuen
Satzung bei der Mitgliederversammlung 1991 nicht zustandegekommen war, hatte eine
Satzungskommission des Vorstands im Sommer 1992 einen neuen Entwurf ausgearbeitet.
Hierzu waren noch einige Änderungsanträge aus den Reihen der Vereinsmitglieder eingegangen
. Die lebhafte Aussprache über einzelne Bestimmungen und Formulierungen der Satzung,
die zeitweise einer Disputation von Juristen glich, führte schließlich doch zu einem allgemeinen
Konsens.

Die neue Satzung, die in fast allen Punkten einstimmig beschlossen wurde und sich
weitgehend an dem vorgelegten Entwurf orientiert, weist gegenüber der früheren eine Reihe
von Änderungen auf. So soll der Hohenzollerische Geschichtsverein in das Vereinsregister
eingetragen werden. Neben dem Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister, wird der Geschichtsverein
nunmehr einen Beirat, bestehend aus fünf Mitgliedern kraft Amt und bis zu fünf gewählten
Mitgliedern, aufweisen.

Dr. Schöntag erklärte die neue Satzung des Hohenzollerischen Geschichtsvereins für
beschlossen. Er dankte der Satzungskommission für die geleistete Vorarbeit. Im Frühjahr
könne dann ein neuer Vorstand und ein Beirat gewählt werden.

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