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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1993/0245
§11 Einrichtungen des Vereins

(1) Der Verein unterhält eine Bücherei. Sie wird von der Hohenzollerischen Heimatbücherei
in Hechingen mitverwaltet. Die Bücher des Vereins sind besonders zu
kennzeichnen.

(2) Das Vereinsarchiv wird vom Fürstl. Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchiv
in Sigmaringen mitverwaltet. Archivbestände sind besonders zu kennzeichnen.

§12 Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung des Vereins oder beim Wegfall des bisherigen Vereinszwecks ist das
Vereinsvermögen zu den steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach
Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden.

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am l.Dez. 1992 in Hechingen.

gez. Dr. Wilfried Schöntag gez. Dr. Otto Becker

Der Vorsitzende Der Schriftführer

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