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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0016
Hedwig Maurer
1. EINLEITUNG

1.1 Die Erstaufnahme der Flurkarten

Im Jahre 1968 gab das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg eine Festschrift zur
150Jahrfeier der Württembergischen Landesvermessung heraus. Aus ihr entnehmen wir
folgende Informationen.

Die mit Königlichem Dekret vom 25. Mai 1818 angeordnete württembergische Landesvermessung
war eine Maßnahme von hohem Staats- und wirtschaftspolitischen Rang. Mit ihr
sollte die Grundlage für eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grund und Bodens
geschaffen werden. Die Erfahrung hatte gelehrt, daß nur eine umfassende, vom Staat durchgeführte
Parzellarvermessung zu dem erstrebten Ziel führen konnte. Als im Jahre 1840 die
Arbeiten (für Württemberg) abgeschlossen waren, fand das Werk weit über die damaligen
Landesgrenzen hinaus uneingeschränkte Anerkennung.

Im Auftrag der Regierung des ehemaligen Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen wurden
im Jahre 1822 die mit württembergischen Gebietsteilen im Gemenge liegenden Flurstücke
der Markungen Burgau und Warmthal im Zuge der württembergischen Landesvermessung
mit aufgenommen, ebenso im Jahre 1826 die von württembergischem und bayerischem Gebiet
umschlossene Gemeinde Achberg. Die Vermessung des ganzen Fürstentums wurde durch
Bekanntmachung vom 3. Juni 1841 (VO u. AnzBl. S. 183) angeordnet. Die Stückvermessung
wurde in den Jahren 1841 bis 1849 unter Leitung des württembergischen Vermessungsdirigenten
von Mittnacht und ab dem Jahre 1848 unter Leitung des württembergischen Vermessungskommissars
Major von Gasser nach der württembergischen Landesvermessungsinstruktion
durchgeführt. Bei der Vermessung waren durchschnittlich 10 bis 12 württembergische und
hohenzollerische Geometer unter Aufsicht eines Obergeometers beschäftigt.

In dem seit dem Jahre 1850 zu Preußen gehörenden ehemaligen Fürstentum Hohen-
zollern-Hechingen wurde die Vermessung durch das Gesetz vom 11. April 1859 (Amtsblatt
der preußischen Regierung zu Sigmaringen S. 109) angeordnet. Sie wurde in den Jahren 1859
bis 1863 unter der Leitung des Majors von Gasser ebenfalls nach den württembergischen Vorschriften
durchgeführt. Das Vermessungspersonal bestand aus durchschnittlich 15 württembergischen
und hohenzollerischen Geometern unter Aufsicht eines Obergeometers.

Die Publikation der ebenfalls nach den württembergischen Vorschriften aufgestellten
Primärkataster war in Hohenzollern-Sigmaringen im Jahre 1854 und in Hohenzollern
Hechingen im Jahre 1869 beendet.

1.2 Detailaufnahme

Vor Beginn der Aufnahme prüfte der Geometer nochmals die Abmarkung. Hierzu und
zur Vermessung selbst hatte ihm die Gemeinde ein bis zwei orts- und sachkundige Urkundspersonen
(Indikateurs), und zwar möglichst Untergänger (Überwacher der Grenzen), beizugeben
. Für jedes Meßtischblatt war ein besonderes Brouillon (Feldbuch) in Heftform zu
führen, in das mit Bleistift die Gegenstände der Aufnahme, die Messungslinien und Maßzahlen
, die Kulturarten und Gewandnamen sowie die Namen der Grundstückseigentümer und
deren Hausnummern eingetragen werden mußten. Bei der Begrenzung der Gewende und der
Feststellung der Flurnamen wurde auf ältere Meßprotokolle, Güter- und Steuerbücher, Saalbücher
und Urbarien zurückgegriffen sowie die Ortskenntnis der Urkundspersonen besonders
in Anspruch genommen. Die von den Geometern erhobenen und in der Urkartei eingetragenen
Gewandnamen dienten dabei nur als Anhalt. Die Schreibweise der Flurnamen hatte
sich nach den öffentlichen Dokumenten unter Berücksichtigung ihrer etymologischen und
historischen Abstammung und, wenn sie danach nicht bestimmbar waren, nach der gewöhnlichen
Aussprache zu richten.

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