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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0288
Franz-Severin Gässler

Eingang dieses Hauses lag zur Carlsstraße hin6. Für den Wagner Rek wurde im November
1838 auf dem ehemaligen Friedhof der Bauplatz eingemessen7. Rek ließ ein dreigeschossiges
Wohngebäude (Geb.-Nr. 271) auf den Fluchtlinien von Carlsplatz und der Straße nach
Krauchenwies errichten.

Am 7. Februar 1839 war in der Geheimen Conferenz der Beschluß gefaßt worden, den
ehemaligen Friedhof um 1500fl. zu kaufen und der Stadt zu übergeben8. Die Kosten sollte die
Landeskasse tragen. Die Bedingung für diese Ubergabe war, daß der frei bleibende Platz
weder überbaut noch Treppen angelegt werden sollten; die Benutzung als Baustelle wurde
ebenfalls ausgeschlossen.

Die Überlassung eines Bauplatzes zwischen den Gebäuden Horn/Rek an den Buchhändler
Bek war unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft9: Das Gebäude sollte nach dem
vorgelegten Bauriß ausgeführt und bis Ende des Jahres 1840 vollendet werden. Die Friedhofskapelle
, die weiterhin stehen blieb, wurde vom Grundstück Bek abgesondert und mußte über
das Beksche Areal zugänglich bleiben. Bek hatte nur einen Hofraum von 15 Fuß Breite
zugestanden bekommen. Das Beksche Haus war bis zum Bau des Ständehauses das stattlichste
der direkt am Platz stehenden Gebäude.

Auf der Nordostseite des Carlsplatzes, die Bestandteil der Carlsstraße ist, wurde die
Baulücke neben dem »Schlössle« mit der Errichtung des »Neuen Prinzenbaus« (Geb.-Nr. 301)
geschlossen10. Sowohl in der Länge als auch in der Höhe übertraf der »Neue Prinzenbau« das
bestehende »Schlössle«. In seiner Gestaltung hob er sich kraß von der schlichten Architektur
des alten Palais ab.

Am 23. November 1843 hatte die Geheime Conferenz die Stadtverschönerungskommission
aufgefordert, ihr die Bestimmungen und Auflagen für geplante Gebäude am Carlsplatz
mitzuteilen11. Aus diesem Anlaß beschloß die Commission, am 16. Dezember 1843 folgende
Richtlinien für zukünftige Bauvorhaben auf der nordwestlichen und auf der nordöstlichen
Seite des Carlsplatzes zu erlassen12: Auf der Nordost-Seite sollten Gebäude nach einem zum
voraus zu entwerfenden, gemeinschaftlichen, architektonischen Plan zusammenhängend hergestellt
werden und zwar in gleicher Länge wie die Häuser des Regierungsrats Horn,
Buchhändler Bek und Wagner Rek, samt Zwischenräumen circa 200 (Fuß). Uber die Gebäudehöhe
wurde keine Aussage getroffen. Der Entwurf sollte von seiner äußeren Gestalt her
verbindlich sein, unabhängig davon, ob er nun öffentlicher oder privater Nutzung diene.
Dagegen sollte die Raumaufteilung im Innern wegen der noch nicht festliegenden Nutzung
unverbindlich bleiben.

Für die Nordwestseite wurde die geschlossene Bauweise zwingend vorgeschrieben. Zum
Zeitpunkt der Verhandlung lag bereits der Plan für das Eckhaus Antonsstraße/Carlsplatz vor.
Bauherr war Fidelis Gastel. Dem Gastelschen Baugesuch stimmte die Commission zu und
verlangte, daß die daran anschließende Bebauung mit gleicher Trauf- und Firsthöhe anbinden

6 Zur Beschreibung des Carlsplatzes vgl. Abb. 7, Teil 1.

7 Vgl. das Ratsprotokoll vom 29. Oktober 1838; StAS, Dep. 1, Amtsbuch Nr. 65.

8 Vgl. StAS, Dep. 39, Fürstliche Hofkammer, Rubr.76/8, NVA 24250: Zu diesem Zeitpunkt war
entschieden, daß die geplanten Beamtenwohnhäuser, die sogenannten herrschaftlichen Gebäude, in der
Carlsstraße errichtet werden sollen: vgl. unten S. 294.

9 Vgl. Protokollauszug der »Geheimen Conferenz« vom 14. Juni 1839; StAS, Dep. 39, Fürstl. Hofkammer
, Rubr. 76/8, NVA 24251. - Die Planung des Bekschen Hauses war im Winter 1839/40 vom damaligen
Bauinspektor Bröhm ausgeführt worden; vgl. StAS, Dep. 39, Fürstl. Hofkammer Rubr. 40, NVA 17773,
Bericht Bröms über seine Nebentätigkeit an die Fürstl. Hofkammer vom 11. April 1840.

10 Zur Baugeschichte dieser beiden Gebäude vgl. Maren Kuhn-Rehfus: Der Prinzenbau in Sigmaringen
: Versuch einer Baugeschichte. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 15 (1979) S. 155ff.; vgl.
hierzu auch unten S. 296.

11 Vgl. StAS, Ho 82, NVA II, 6967; vgl. hierzu auch StAS, Ho 86, NVA II 6965.

12 StAS Ho 82, NVA II, 6967.

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