Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0306
Franz-Severin Gässler

schlage zum Inhalt hatte103. Unter anderem sollte der Platz vor dem Schlüssle rechteckig
gestaltet werden. Für die Platzmitte sah er ein »einfaches Denkmal» vor, das aus einer auf
einem Sockel stehenden, 25-30 Fuß hohen Pyramide bestehen sollte. Vier runde »Abweichsteine
«, die untereinander mit geschmiedeten Ketten verbunden sind, sollten die Pyramide
umgeben, mit der sich der »fürstliche Spender« verewigen konnte.

Seit 1840 bis zum Jahr 1847 erhielt die Verschönerungskommission aus der Hofkammerkasse
eine jährliche Dotation von 5000 fl. Die bereitgestellten Mittel wurden primär für die
Herstellung des Carlsplatzes, für dessen Planierung und für den Ankauf der zum Abriß
bestimmten Gebäude auf der nordwestlichen Platzseite verwendet104. Die Kaufverhandlungen
wurden von der Kommission geführt und in ihrem Namen vollzogen105. Die Kommission
mußte ihre Vorlagen und Anträge zur Genehmigung an die »Geheime Conferenz« weiterleiten
.

Die gestalterischen Richtlinien für die Herstellung der Platzanlage gegenüber dem Regierungsgebäude
und für die Gebäude auf der südwestlichen und der nordwestlichen Seite des
Carlsplatzes gehen auf Initiativen der Kommission im Jahr 1841 zurück106. Am 4. Januar 1842
beschloß die Geheime Conferenz, die Landesregierung anzuweisen, daß bei Neubaumaßnahmen
oder Reparaturen in der Hauptstraße, der Antonsstraße und in der Carlsstraße die
Verschönerungskommission zu unterrichten sei107. Die endgültigen Richtlinien für zukünftige
Gebäude am Carlsplatz hatte diese am 16. Dezember 1843 nach Aufforderung durch die
Geheime Conferenz festgelegt. Zwar war die Fassadengestaltung nicht vorgeschrieben worden
, die Kommission hatte sich jedoch die letzte Entscheidung darüber nach Prüfung der
Planunterlagen vorbehalten108. Mitte der 40er Jahre war die Verschönerungskommission
konsultiert worden, um festzulegen, welche der alten Gebäude in der Stadt Sigmaringen zu
verblenden seien109.

Von den Vorschlägen zur Stadtverschönerung, die die Landesregierung 1839 vorgelegt
hatte, vertrat die Verschönerungskommission nachdrücklich zwei Standpunkte: Korrektion
des östlichen Stadteingangs einschließlich der Straßentrasse und die Herstellung des Carlsplatzes
als regelmäßige Platzanlage11 °. Beide Maßnahmen waren nur über den Fond zu realisieren,
den die Hofkammer der Kommission zur Verfügung stellte. Die übrigen Vorschläge betrafen
hauptsächlich Leistungen, die der Stadt von der Landesregierung bzw. dem Oberamt aufgrund
der Gesetzgebung verordnet werden konnten, und die somit allein von der Stadt zu
finanzieren waren.

103 Ebd. - Geheimer Referendar und Hofgerichtsrat Anton von Sallwiirk (1807-1871) war im Oktober
1848 als Nachfolger Mocks zum Dirigierenden der Sigmaringer Regierung ernannt worden; vgl. Eberhard
Gönner: Die Revolution von 1848/49 in den hohenzollerischen Fürstentümern und deren
Anschluß an Preußen (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 2). Hechingen 1952, S. 139 und 213.
Sallwürk war von Erbprinz Carl Anton in einer Mitteilung an den Regierungspräsidenten Schenck von
Schweinsberg vom 28.Januar 1840 als wissenschaftlich gebildetster und gründlichster sigmaringischer
Beamte bezeichnet worden; vgl. ebd. S. 128.

104 Für das Jahr 1840/41 und die fünf folgenden Jahre wurde im Etat der Fürstl. Hofkammer eine
Summe von jeweils 5000 fl. vorgesehen; vgl. Protokollauszug der Fürstl. Hofkammer vom 25. Juni 1840,
StAS, Ho 82, NVA II 6967. Kuhn-Rehfus (wie Anm. 100), S.9, gibt an, daß die Finanzdotation des
Fürsten 1848 nicht mehr verlängert worden war. - Die Korrektion des östlichen Stadteingangs war das
zweite größere Projekt, das die Kommission maßgeblich förderte; vgl. Protokollauszug, der »Geheimen
Conferenz« vom 21. April 1841, StAS, Dep.39, Fürstl. Hofkammer, Rubr. 17/8, NVA 16683.

105 Vgl. hierzu oben, Anm. 17, S. 287.

106 Vgl. Protokollauszug der »Geheimen Conferenz« vom 4. Januar 1842; StAS, Ho 86, NVA II 6965;
vgl. hierzu auch oben S.286f.

107 Vgl. StAS, Ho 86, NVA II 6965.

108 Vgl. hierzu oben, S. 286 und Anm. 12.

109 Vgl. Regierungsprotokoll vom 9. September 1843; wie Anm. 107.

110 Vgl. hierzu oben, S. 287 und Anm. 104.

304


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0306