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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0364
Maren Kuhn-Rehfus t

weltlichen Herrschaften gelangten - mit Ausnahme des Inzigkofer Klosterarchivs und einzelner
bedeutender oder interessanter Unterlagen - aus Platzmangel nicht in das Archiv, sondern
verblieben an ihren ursprünglichen Orten. Da keine laufenden Aktenablieferungen an das
Archiv durchgeführt wurden, wuchsen die Behördenregistraturen ständig an.

Die Regierungsregistratur war in eine laufende und eine stehende Registratur unterteilt,
wobei die stehende Registratur größtenteils Archivgut verwahrte.

Im Jahr 1825 begannen in Sigmaringen die Bemühungen, ein Haus- und Familienarchiv
und ein Landesarchiv einzurichten. Angefangen wurde mit der Ordnung der Regierungsregistratur
, die 1838-1841 Regierungsregistraturkommissar Karl Schwarzmann abschloß.
1835-ca. 1842 erfolgte die Ordnung der Registraturen der Oberämter und Rentämter durch
befristete angestellte Registraturkommissare. Grundlage bildeten zwei neu erstellte Registraturpläne
für die Justiz- und Verwaltungsbehörden von 1840 bzw. für die Rentämter von 1842.
Sie bestanden aus Rubriken mit alphabetisch geordneten Schlagworten.

Für das neuerrichtete Fürstliche Haupt- und Hausarchiv in Sigmaringen wurde 1834 der
Rechnungsrevisor bei der Hofkammer, Anton Frick, zum Archivar bestellt. Die Archiveinrichtung
begann jedoch erst 1841 mit der Ernennung von Eduard Schwarzmann zum
Registrator. Schwarzmann entwarf 1842 einen Archivplan, in dem er die Errichtung eines
Haus- und Familienarchivs und daneben eines Landesarchivs für die Dokumentation der
Geschichte des Landes vorschlug. Die bei den Behörden im Lande dezentral verwahrten
Archivalien sollten in Sigmaringen zentralisiert und die Urkunden und Akten aller Behörden
des Landes nach dem Pertinenzprinzip (nicht nach dem Herkunftsprinzip) in ein Rubrikenschema
eingeordnet werden.

Noch im selben Jahr 1842 kamen die Oberämter in Hohenzollern-Sigmaringen der Anweisung
zur Ablieferung von Urkunden und Akten - unter Einbeziehung der bisher bei ihnen
lagernden alten Herrschaftsarchive - an das Archiv nach, nicht aber die Rentämter. Deren
Bestände wurden zu einem großen Teil erst in den 1920er Jahren abgegeben. Schon 1835 war
das Archiv des aufgehobenen Augustinerchorherrenstifts Beuron nach Sigmaringen gelangt.

Während bis 1850 wohl alle Registraturen der Zentral- und Amtsbehörden des Fürstentums
Hohenzollern-Sigmaringen geordnet waren, wurden die Arbeiten in den Archiven in
Hechingen und Sigmaringen durch den Übergang der Souveränität über Hohenzollern an
Preußen abgebrochen und die Archive blieben ungeordnet. Als Fürst Friedrich Wilhelm
Constantin von Hohenzollern-Hechingen am 3. Februar 1850 seinen gesamten Besitz im
Fürstentum Hechingen an die Sigmaringer Linie abtrat, fiel auch das Hechinger Archiv an
Sigmaringen.

In dem mit dem König von Preußen am 7. Dezember 1849 geschlossenen Staatsvertrag
über die Abtretung der Souveränitätsrechte der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und
Hohenzollern-Sigmaringen traten die Fürsten ihre Regierungsgewalt an Preußen ab, behielten
aber ihre Domänen. Der Vertrag bestimmte in Artikel 4, daß mit den Fürstentümern auch alle
die Hoheits- und Regierungsrechte betreffenden Archivalien an Preußen überzugehen hatten.
Darunter verstand man die Staatsurkunden und Akten nach Ausscheidung der dem Fürstlichen
Haus verbleibenden Hausurkunden, Familienkorrespondenzen usw. Vorgesehen war,
ein Landes- oder Provinzialarchiv für die Staatsarchivalien und ein Hausarchiv für die
Familienurkunden und Akten der Fürsten von Hohenzollern und ein Archiv für die Akten der
Domänenverwaltung zu gründen. Mit der Durchführung der Aufteilung der Archivalien
betrauten der preußische Staat und das fürstliche Haus den Registrator Eduard Schwarzmann,
der 1850 in den preußischen Staatsdienst übernommen wurde, als gemeinschaftlichen Archivkommissär
.

Schwarzmann hob 1850 alle archivwürdigen Archivalien, die im Hechinger und Sigmaringer
Landesteil bei den Regierungsstellen und Amtsstellen lagen, aus und deponierte die aus
dem Fürstentum Hechingen im Hechinger Archiv, die aus dem Fürstentum Sigmaringen im
Sigmaringer Archiv. Bis 1854 wurden die Hechinger Archivalien nach Sigmaringen verlagert.

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