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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1994-95/0388
Neues Schrifttum

u.a. noch eine Vielzahl von Mandaten der Herrschaft, der Reichs- und Kreisorgane in den
Aktenfaszikeln befinden.

Dem Bearb. gelingt es, in einem klug gewählten Mittelweg »zwischen Voll- und Kurzregest«
(Bearb., S. 21) eine formal und inhaltlich stets voll befriedigende Beschreibung der Urkunden zu
bieten. Schon die erste Durchsicht zeigt dem Kenner den engen Zusammenhang der Urkunden
mit der politischen Geschichte des oberen Donauraumes: die ältesten Urkunden betreffen fast
ausschließlich Verpfändungen habsburgischen Besitzes an Montfort, später an die Herren von
Ellerbach; die Jahrgänge zwischen dem endgültigen truchsessischen Herrschaftsantritt 1452 bis
zum Bauernkrieg enthalten Einschlägiges zum Landesausbau, der verbunden war mit zahllosen
Streitigkeiten mit den Nachbarn. Seit dem 16. Jahrhundert enstanden vermehrt Lehenbriefe, die
den Empfänger zwangen, sich in die waldburgische Leibeigenschaft zu ergeben. Dabei fällt auf,
daß der besonders rigoros auf den Ausbau seiner leibherrlichen Stellung bedachte Erbtruchseß
Christoph (1548-1612) seine Politik den Untertanen gegenüber wohl kaum verbriefte. Ein
seltenes Dokument bäuerlichen Freiheitsstrebens stellt Nr. 1.294 dar, das bereits 1686 gegen
20000 Gulden Abstandszahlung die Leibeigenschaft aufhob und gleichzeitig den Untertanen
verbot, sich fremden Leibherren zu unterwerfen (Bearb., S. 606f.). Eine besondere lokalpolitische
wie kulturhistorische Note verleihen dem Band zahlreiche Urkunden zur Bewirtschaftung
und zum Streit um die reichlich vorhandenen stehenden und fließenden Gewässer.

Leider weist kein Sachregister (was ja in Urkundeneditionen eher unüblich ist) auf die
vielfältigen Themen hin. So bleibt den aufmerksam Lesenden bei 692 Seiten (ohne Anhang) die
Freude über »eigene« Entdeckungen erhalten. Der Anhang enthält den Archivplan Epplens
mit einer Konkordanz der Lokaturen vor und nach 1833. Das Buch endet mit einem 99 Seiten
umfassenden, vorzüglichen Orts- und Personenregister, das auch die mittelalterlichen und
frühneuzeitlichen Untertanen als »Subjekte der Geschichte« ernst nimmt. Auf diese Weise
bietet das Werk nicht nur vielfältige, rasch zu erschließende Belege für die Sozialgeschichte
zahlreicher heute noch in den Grafschaftsorten ansässiger Familien. Es schließt vor allem eine
regionalgeschichtliche Lücke; sind doch Urkundenverzeichnisse aus den Beständen wichtiger
ehemaliger Nachbarn (Klöster Salem, Habsthal, die Häuser bzw. Linien Hohenzollern-
Sigmaringen, Werdenberg und andere) teilweise 100 bis 150 Jahre früher erschienen. Aus
diesem Grund muß der Band bereits jetzt zur Standardliteratur der südwestdeutschen bzw.
schwäbisch-österreichischen Geschichte gezählt werden. Es bleibt zu hoffen, daß die Verzeichnung
der Urkunden aus dem Archivkörper der benachbarten waldburg-österreichischen
Herrschaft Dürmentingen-Bussen (Depositum 30/Repositur VIII) bald in Angriff genommen
wird, sofern sie die frühneuzeitliche Beamtenwillkür nicht dem Urkundenbestand der Grafschaft
einverleibt hat. Bearb. hat für die Aufgabe Maßstäbe gesetzt.

Konstanz Martin Zürn

Südwestdeutsche Bischofsresidenzen außerhalb der Kathedralstädte. Hg. von Volker Press.
Stuttgart: Kohlhammer 1992. 131 S. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg. Reihe B, Bd. 116).

Das Bändchen, das bis auf eine Ausnahme die auf der Jahrestagung der Kommission für
geschichtliche Landeskunde 1986 in Ladenburg gehaltenen Vorträge enthält, ist der Verlegung
der Bischofsresidenz aus der alten Kathedralstadt und damit einem spezifischen Stadttyp
gewidmet. Nach einer einleitenden Skizze der »Konfliktgeschichte«, die Bischöfe und ihre
namengebenden Städte verband, aus der Feder von Volker Press folgen die einzelnen Fallstudien
, die sowohl von der Residenzenforschung als auch von der vergleichenden Städtegeschichte
beachtet werden sollten.

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