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St. Fidelis

Brief des Fidelis an Bischof Johann V. von Chur, 21. April 1622 (Bischöfliches Archiv
Chur; zitiert nach: Ferdinand della Scala: Der heilige Fidelis von Sigmaringen,
Mainz 1896, Anhang S. 18f)

Hochwürdigster Fürst, Gnädiger Herr!

E[uer] Hochwfürden] vnd Gnaden seye mein armes Gebeth, vnterthönigste Dienst jedzeit
beuorab.

E[uer] Hochffürstlichen] Gnaden Schreiben hab ich mit vnterthönig gepürend Reverenz
empfangen vnd beynebend Obrist seiner Soldatesca. Darob die Bretigäuer nicht wenig
gestutzet, hat aber Ine Herr Obrist solche Predig gethon, daß sie wohl häten mögen
Misericordia schreyn vnd dise volgende Puncten fürgehalten:

1. Daß man Alle Predicanten Aus dem Landt schaffe.

2. Daß man den Vnterthonen Alles Exercitium deß Zwinglischen, Calvinischen oder Anderen,
so der römisch catholischen Religion Zuwider ist, ganz vnd gar abstelle sowol Ine als
Aushalb Bretengaw.

3. Daß sie sich nicht heimlich zusamenroten vnd Ire sectischen Bücher einander fürlesen.

4. Daß die Vnterthonen, Manns- vnd Weibspersonen, Kündt vnnd Gesündt (Jedoch ohne
Nachtheil Irer Hausgeschäfft vnd andere Ehrhafften Vrsachen, so sie darthun sollen)
getriben vnd bey straff verpunden werden, die catholische predig vnd Kündtlehr zue
besuechen.

5. Die Predig vnnd Kündtlehr wirdt man Alle Sonn- vnnd Feyertag nach reformirten newen
Calender (der dann hinfürter in Bretengaw auch soll Angenommen seyn) halten. In der
Wochen aber einmahl Auffs wenigst.

6. Es soll Auch Kheiner gezwungen werden, den catholischen Glauben Anzuenehmen oder
den seynigen Als falsch zu verschweren, biß daß er durch die Predig, Kündlehr oder
freyndliches conversiren werden informirt vnd vnterrichtet seyn, also daß sye freywillig,
Ohngezwungen die Professionem des H[eiligen] Catholisch[en] römisch Glauben thun
vnnd den Irigen verschweren vnd Als falsch verwerfen; entzwischen soll kheiner zuer
heiligen Meß vnd Beicht gezwungen seyn.

7. Daß wir zuer Vbung vnser heiligen Religion An Allen Orten die Altär vnnd predigstüel
Aufrichten mögen.

Diß seynd die fürnembsten Punkt, die wir Inen fürgehalten vnnd warten vm Irer Beantwortung
vnd ziehen entzwischen Auff Castels. Wolle E[uer] Hochffürstlichen] Gnfaden] sambt
dem ganzen thumb-Capitel Gott trewlich Anrueffen, so wird Herr Obrist an seynem Eyffer
vnnd Ernst nicht erwünschen lassen vnd was Ich Als ein geringes Instrument darbey thuen
kann, soll Auch nichts ersparet werden. Diß in großer Eyl. Gott mit vns Allen. Vnd E[urer]
Hochffürstlichen] Gnfaden] eine lange fridtbständige Regierung.

D[a]t[um] Grisch, d[en] 21. Aprilis 1622.

E[uer] Hochf[ürstlichen] Gnfaden]
In Christo
Vnderthönigstfer] Diener
F[rater] Fidelis Capuc[inus]

indigniss[imus] et Esca vermium

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