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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0099
St. Fidelis

die Tatsache des Martyriums des Paters Fidelis aus dem Kapuzinerorden fest, ebenso seien
vier auf die Fürbitten dieses Dieners Gottes gewirkte Wunder als solche unzweifelhaft anerkannt
. Die vier Wunder waren: Die übernatürliche Hilfe beim Brand von Maienfeld,
gleich nach Anrufung des Märtyrers, die plötzliche Heilung der Tertiarschwester Cäcilia
Musinger in Rorschach vom Brustkrebs, des Kindes Sophia Reinold in Feldkirch von einem
Augenleiden und des Caspar Stiger von Gisingen bei Feldkirch von einem Rückenmarksleiden
.

Am 12. März 1729 wurde die Seligsprechung denn auch offiziell verkündet. Mit dem Breve
»Beatorum Martyrum« verfügte der Papst, daß am 24. April eines jeden Jahres oder an einem
anderen darauffolgenden Tage im Kapuzinerordern, in Sigmaringen, in Freiburg i. Br., in
Feldkirch und Chur das Fest des Seligen Fidelis sub ritu duplici gefeiert werden soll. Seine
Reliquien durften danach überall der öffentlichen Verehrung ausgesetzt werden, jedoch
nicht in Prozessionen herumgetragen und seine Bilder mit einem Strahlenglanze versehen
werden.

Die Seligsprechungsfeier fand dann am 24. März 1729 in Anwesenheit des Papstes und von
achtzehn Kardinälen sowie des Königs Jakobs III. von England, der damals in Rom weilte, in
der Lateranbasilika statt. Am 3.Juli 1729 begannen die Feiern zur Seligsprechung des
Märtyrers Fidelis in der Kapuzinerkirche in Rom, an denen dreizehn Kardinäle anwesend
waren. Papst Benedikt XIII. las in der Kirche am 6. Juli die heilige Messe. Auf dem Altar war
eine Fidelisreliquie ausgesetzt.

In Sigmaringen wurde, wie wir der Chronik des Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen
entnehmen können, in der Pfarrkirche St. Johann die Seligsprechung des berühmten Sohnes
der Stadt »herrlich gefeiert«. Im Kapuzinerkloster in Feldkirch hob der Generalvikar von
Chur am 4. Juni 1729 das Haupt des seligen Fidelis aus der vermauerten Nische im Oratorium
und ließ es sodann zur Fassung in das Kloster der Clarissinnen nach Valduna bringen. Im
linken Flügel des Schiffes der Klosterkirche wurde eiligst eine Kapelle angebaut, die dem
Sehgen geweiht werden sollte. Die Täfelung der Zelle, die Fidelis einst als Guardian bewohnt
hatte, baute man in einem kleinen Gemach an der rechten Seite der Kapelle ein.

Nach der Seligsprechung betrieb der Postulator Maximilian von Wangen mit großer
Energie auch die Kanonisation des Märtyrers Fidelis. Die Hoffnungen auf eine baldige Aufnahme
des Heiligsprechungsverfahrens erhielten durch eine Verfügung des Papstes Benedikt
XIII. vom 3. Dezember 1729 weiteren Auftrieb, in welcher das Fest des neuen Seligen auf
alle Zweige des Franziskanerordens ausgedehnt wurde und zwar sub ritu duplici majori. Auch
die Vielzahl der Wunder, die allenthalben auf Fürbitten des seligen Fidelis geschahen,
beflügelten die Erwartungen. 1730 wurde das Heiligsprechungsverfahren denn auch eröffnet.

Der Prozeß schritt jedoch trotz aller Bemühungen des Postulators und großer finanzieller
Opfer des Kapuzinerordens nur schleppend voran. Schließlich gab Papst Benedikt XIV. den
Bitten der Kapuziner und auch einzelner Kardinäle nach. Am 24. April 1746 begab sich der
Papst in die Kapuzinerkirche am Quirinal in Rom und zelebrierte das Meßopfer. Dann
verkündete ein Kardinal die Botschaft, es könne zur Heiligsprechung der beiden Seligen des
Kapuzinerordens, des seligen Märtyrers Pater Fidelis von Sigmaringen und des seligen
Bekenners Pater Josef von Leonissa geschritten werden.

Die Kanonisation fand am 29. Juni 1746, dem Festtag der Apostelfürsten, in St. Peter in
Rom statt. Der Papst trug nach dem Evangelium eine Lobrede auf den Heiligen Fidelis in
griechischer und lateinischer Sprache vor. Bei der anschließenden Prozession durch die
Petersbasilika begleiteten den Papst 30 Kardinäle, 150 Bischöfe, 4000 Ordensgeistliche und
3000 Kleriker. Vertreten war auch eine Delegation der schweizerischen und der österreichisch
-vorländischen Kapuzinerprovinzen.

In Sigmaringen wurde die Kanonisation erst im Zusammenhang mit dem Fidelisfest 1747
feierlich begangen, worüber eine Festschrift mit dem Titel »Octiduanus exultantis urbis
Sigmaringanae jubilus« erschienen ist. Diese Sigmaringer Jubelwoche der Kanonisation des

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