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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0198
Wilfried Schöntag

In der St. Pauler Handschrift gibt es einen weiteren Eintrag, in dem ein Graf Friedrich
von Zollern als Zeuge genannt wird106. Hierbei handelt es sich um einen Nachtrag , der
nach 1115 geschrieben worden ist und in dem der Titel rückübertragen wurde.

Auch die im Kloster Alpirsbach entstandenen Quellen legen den Zollern zunächst keinen
Grafentitel bei107. Unter Kaiser Heinrich IV. nahm der senior Friedrich die Vogteirech-
te über die Klosterbesitzungen wahr. Erst die zwischen 1125 und 1127 überarbeiteten
Gründungsurkunden nennen einen Friedrich von Zollern, den Sohn des »Seniors«. Hinzuweisen
ist noch darauf, daß der Gründer Adalbert von Zollern niemals als Graf bezeichnet
wird. Die Alpirsbacher Urkunden belegen eine zeitliche Abfolge, nach der die Zollern
zunächst Edelfreie waren, denen dann Grafenrechte übertragen worden sind.

Abschließen ist auf die Einträge in den Totenbüchern von St. Gallen und Weißenburg
einzugehen108. Im Totenbuch des Klosters Weißenburg im Elsaß heißt es Wetzet occisus
estm. Um eine eindeutige Zuordnung zu den Zollern vornehmen zu können, müßten die
Beziehungen der Zollern zu dem Kloster untersucht werden, was bisher nicht geschehen
ist. Der Name Wezel/Werner ist ein geläufiger Name bei den Grafen von Ortenberg im
Elsaß, so daß hier auch ein Angehöriger dieser Familie gemeint sein könnte.

Das St. Galler Totenbuch nennt unter anderen Personen zum 29. August einen Grafen
Burchard und einen Werinhard (Werner), die gefallen seien110. Bei der Häufigkeit der beiden
Namen ist eine Identifizierung nur mit Hilfe weiterer Kriterien möglich. Sollten beide
mit den in der Reichenauer Überlieferung genannten gleichzusetzen sein, ist hinsichtlich
des Grafentitels wie bei Reichenauer Schenkungsbuch zu fragen, ob dieser nicht bei
der Anlage des Buches im 12. Jahrhundert rückübertragen worden ist.

Die ersten unanfechtbaren Belege über einen Grafen Friedrich von Zollern stammen
aus dem Jahr 1111. Damals hielt sich Friedrich von Zollern im Gefolge Kaiser Heinrichs
V. auf, der nach Rom gezogen war, um sich dort krönen zu lassen und um darüber hinaus
den jahrzehntelangen Streit über die Investitur der Reichsbischöfe zu beenden. Als der
Kaiser auf dem Rückweg am 19. Mai 1111 in Verona urkundete"1, trat Friedrich als Zeuge
auf und wurde als comes, als Graf bezeichnet. Auch nach dem Italienzug ist Friedrich
in der Umgebung des Kaisers geblieben und bezeugte am 14. August 1111 in Speyer und
am 2. Oktober in Straßburg112 kaiserliche Privilegien. In einer in Basel ausgestellten
Königsurkunde für das Kloster Einsiedeln vom 10. März 1114 wird Friedrich I. letztmals
als Zeuge genannt113.

Aus diesen Nennungen ist zu schließen, daß Kaiser Heinrich V. Friedrich von Zollern
vor oder während seines Italienzuges Grafenrechte übertrage hat. In einer 1113 für das
Kloster St. Blasien ausgestellten Urkunden werden die Orte Ebingen, Thailfingen und
Weiler... in graffndncbs grafschaft gelegen bezeichnet114. Die Orte liegen in dem nördli-

106 Molitor (wie Anm. 102) S. 221 Eintrag P 123.

107 Wirtembergisches Urkundenbuch 1 S. 315 Nr.254, S. 327 Nr. 259, S. 354 Nr. 279, S. 361 Nr. 284.

108 Texte bei Schmid (wie Anm. 4) 2 S. 39-50; Grossmann, Genealogie (wie Anm. 3) S. 133 Nr. 1.

109 Schmid 2 S. 40; vgl. Ders. 1 S. 65.

110 Schmid 2 S. 40: Obitus...et Purchardi comitis et Werinharii laicorum aliorumque occisorum.
Die Handschrift ist im 12. Jh. entstanden.

111 Karl F. Stumpf, Die Reichskanzler des 10., Ii, und 12. Jahrhunderts 1, 1865, Nr. 3060; Mon.
Zollerana 8 S. 2 Nr. 3: ..necnon etiam comitum nostrorum... Federici de Zoller____

112 Stumpf Nr. 3071= Mon.Zollcrana 1 S. 5 Nr. 4 für die Stadt Speyer; Friderici de Zolra; Stumpf
Nr. 3079 für Kl. Einsiedeln; Stumpf Nr. 3080= Mon. Zollerana 8 S. 3 Nr. 4 für Kl. Ettenheim.

113 Stumpf Nr. 3108= Mon. Zollerana 1 S. 5 Nr.6.

114 Joseph Bader, Das ehemalige sankblasische Amts Basel, in: Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins 2, 1851, S. 195: Walcho von Waldeck schenkt am 7.April 1113 dem Kl. St. Blasien zahlreiche
Güter. Geplante Neuedition von Johannes Braun, Urkundenbuch St. Blasien Nr. 24, dem
ich für die Überlassung seines Textes danke.

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