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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0219
Die Herrschaftsbildungen der Grafen von Zollern vom 12. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts

gelegen, resigniert232. Die Zollern hatten es als Afterlehen an Konrad von Rietperg vergeben
.

1236 verkaufte Graf Friedrich von Zollern dem Domkapitel Speyer ein Lehen der
Abtei Reichenau für 220 Mark Silber233. Hierbei handelte es sich um das Hofgut Meckenheim
(Kr. Bad Dürkheim) mit dem dazugehörigen Patronatsrecht. Der Abt von Reichenau
verzichtete gegenüber dem Domstift auf seine Lehnsrechte. Im gleichen Jahr verkaufte
Graf Friedrich von Zollern dem Domstift auch seine Rechte und Güter in dem
wenige Kilometer nördlich gelegenenen Ort Rödersheim für 340 Mark Silber234. Rödersheim
war bischöflich speyerisches Lehen. Auch in diesem Falle verzichtete der Bischof
gegenüber seinem Domstift auf seine Lehnsrechte. Graf Friedrich von Zollern muß damals
in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein. Er hatte Rödersheim an den Grafen
von Leiningen verpfändet und mußte den Ort erst auslösen.

1265 verkaufte Burggraf Friedrich III. von Nürnberg dem Bischof von Speyer seine
Anrechte am Bienwald, einem großen Waldgebiet westlich von Karlsruhe zwischen Lauterburg
, Scheidt und Rheinzabern gelegen, für 100 Mark Silber235. Rasimus geht davon
aus, daß die Zollern Lehen der Bischöfe von Speyer zurückgaben. In der Urkunde des
Burggrafen ist davon die Rede, daß er seine Rechte für 100 Mark Silber Entschädigung an
den Bischof abtrat. Sein Vetter, Graf Friedrich V. von Zollern, der diesem Rechtsgeschäft
zustimmte, sprach dagegen von einem Verkauf. Da auch die bischöfliche Verwaltung im
18. Jahrhundert von einem Kauf ausging236, könnte es sich bei dem Bienwald um ein
Reichslehen gehandelt haben. Die zollerischen Rechte im Bienwald müssen vor der Abtrennung
der burggräflichen Linie erworben worden sein, bei der Erbteilung dann aber
in die Verfügungsgewalt der Burggrafen übergegangen sein. Graf Friedrich stimmte dem
Verkauf zu, stellte aber fest, daß seinem Oheim der gesamte Wald zustand.

Der Rückzug der Zollern aus diesem Gebiet dürften damit zu begründen sein, daß das
Domkapitel von Speyer seine Herrschaft ausbaute und dabei die Zollern aus dem Bienwald
herausgedrängte. In einer Wahlkapitulation von 1272 ließ sich das Domkapitel neben
seinem Hof in Lauterbach einen weiteren Hof als Verwaltungsmittelpunkt des Bien-
waldes bestätigen und 1286 die Inkorporation der Pfarrei in Lauterbach beurkunden.
Die Einzelschritte deuten auf ein gezieltes Vorgehen des Domkapitels, den alten speyerischen
Besitz unter ihrer Verwaltung neu zu organisieren.

Wann der Bienwald als Lehen an die Zollern gekommen ist, läßt sich nicht feststellen.
Möglich ist eine Belehung in der Zeit der Salier, möglich aber auch erst unter Kaiser
Heinrich VI.

Es ist nicht ganz ausgeschlossen, daß im 12. Jahrhundert eine Nebenlinie der Grafen
von Zollern in diesem Raum lebte, die mit den Herren von Eberstein verwandt war. Das
Schenkungsbuch des Klosters Reichenbach berichtet über eine Rechtshandlung, die 1115
in Malsch stattfand und bei der Berthold von Eberstein und ein Wezel von Zollern, der

232 Mon. Zollerana 1 S. 31 Nr.83 zu 1210 Aug. 29; J.G.Lehmann, Urkundliche Geschichte der
Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen
Pfalz. Bd. 2, Kaiserslautern 1857, Neudruck 1913, S. 262 f.

233 Mon. Zollerana 1 S. 59 Nr. 165,166 zu 1236 Juni 1, S. 60 Nr. 167 zu 1236 Juni 2.

234 Ebenda 1 S. 61 Nr. 168, S. 62 Nr. 169 zu 1236 Juni.

235 F.C.Remling, Urkundenbuch zur Geschichte der Bischöfe von Speyer 1, Mainz 1852, S. 327
Nr. 360, S. 416 Nr. 416; Michael Frey, Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung
des königlich bayerischen Rheinkreises. Bd. 1. Speyer 1836, Nachdruck Pirmasens 1975.
S.498; Hermann Bannasch, Zur Gründung und ältesten Geschichte des Benediktinerklosters Selz
im Elsaß, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 117, 1969, S. 97-160, hier S. 143; Dieter
Rasimus, Die Königsdörfer und Königsleute des bischöflich-speyerischen Amtes Lauterberg. Diss.
phil. Heidelberg. 1984. S.174 ff.

236 Landesarchiv Speyer D 2 Nr. 192/1 zu 1767,1783: Ankauf und erteilte Wildbann.

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