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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0222
Wilfried Schöntag

Graf Friedrich stand in den Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Friedrich II. und
seinem Sohn Heinrich (VII.) auf Seiten des Kaisers. Als dessen Truppen die Burg Achalm
1235 eroberten, erlitt der Zoller große Verluste251. Graf Friedrich hat in den folgenden
Auseinandersetzungen zwischen der staufischen und päpstlichen Partei sehr spät die Unterstützung
für die Staufer aufgegeben und die Partei gewechselt. Sicherlich geschah dies
nicht schon 1246, als namhafte schwäbische Familien unter der Führung von Graf Ulrich
von Württemberg und Hartmann von Grüningen das Heer König Konrads IV. verließen
und sich dem Gegenkönig Heinrich anschlössen2''2. Wenige Wochen später hielt sich
Graf Friedrich von Zollern am Hofe König Konrads auf. Sein Sohn unterstützte Konradin
von Schwaben. 1266 finden wir ihn in Augsburg in Konradins Gefolge. Im folgenden
Jahr besiegelte König Konradin in Rottweil die Gründungsurkunde für das zollerischen
Hausklosters Stetten2'3 Die Zollern gehörten somit bis zuletzt zur staufischen Partei.

In diesen Jahren, in denen die schwäbischen Grafen die Schwäche der Reichsgewalt
ausnutzten, je eine Schwächung der Macht des Königs und der Herzöge von Schwaben
anstrebten254, um ihre Herrschaften zu erweitern, bauten auch die Zollern ihre Herrschaft
aus, wahrscheinlich jedoch nicht unter Aneignung von Reichsgut. Sie beanspruchten
eine Herrschaft aus eigener Machtvollkommenheit. Darauf weist der Wappenwechsel
wie auch der neue Anspruch, der sich in den Siegellegenden niederschlägt. Die neue
Machtgrundlage wie auch den Machtanspruch galt es zu verteidigen.

Nach dem Untergang des staufischen Hauses finden wir die Grafen von Zollern unter
den Parteigängern der Grafen von Württemberg, die sich allen Revindikationsversuchen der
Könige widersetzten255. Die enge Einbindung in diese Adelsgruppe belegt die Heirat des
Grafen Friedrichs V, des Erlauchten, mit Udelhild, der Tochter des Grafen Hartmanns III.
von Dillingen. Als dieser 1258 ohne männlichen Erben starb, erbte der Zoller beträchtliche
Güter in der Umgebung von Augsburg, die er jedoch in den folgenden Jahren nach und nach
verkaufte. Die erlösten Gelder sind sicherlich in den Ausbau der zollerischen Herrschaft geflossen
, in der die in den Jahren seit etwa 1240 die Städtegründungen Mühlheim a.d.D.,
Balingen, Schömberg, Binsdorf und Hechingen in die Wege geleitet worden waren.

Die neue Stellung der Zollern als Herren über eine ausgedehnte Herrschaft und das damit
verbundene Selbstverständnis und auch Selbstbewußtsein ist einer Urkunde für das
Kloster Stetten bei Hechingen zu entnehmen. In der Reichsstadt Rottweil beurkundete
Graf Friedrich der Erlauchte am 9. Januar 1267 in Anwesenheit von König Konradin und
des Bischofs von Konstanz, die beide die Urkunde besiegelten, die erweiterte Stiftung des
Frauenklosters Stetten bei Hechingen256. Die Lage des Klosters Stetten wird als... in villa
nostra Steten sub Castro Zolre... beschrieben. Das Zentrum der nördlichen Herrschaft war
noch nicht die neugegründete Stadt Hechingen sondern die Burg Zollern, die in diesen
Jahren als Herrschafts- und Verwaltungszentrum angesehen werden muß. Aufschlußreich
ist die Liste der Personen, über deren Schenkungen die Nonnen frei verfügen sollten.
Zunächst sind dies Eigentumsübertragungen des Grafen und seiner Nachfolger und von
ihnen abhängige Leute (seu nostris hominibus), dann der Bürger der Städte und der Kaufleute
aus dem zollerischen Herrschaftsbereich (... Insuper burgenses et mercatores terre

251 Mon. Zollerana 1 S. 57 Nr. 161 ...quod in periculo corporis et rerum essem in obsidione castri
Achalm... Omnes enim mei serviertes et ex ministerialibus octo vulneribus infecti et... captivati. Weiterhin
habe er Waffen und Pferde im Wert von 100 Mark verloren.

252 Dieter Mertens, Württemberg, in: Handbuch der Baden-Württembergischen Geschichte 2:
DieTerritorien im Alten Reich. 1995. S. 1-163, hier S. 16 f.

253 Böhmer, Regesta Imperii Bd. 5,1,4 Nr. 4511, 4811, 4821; Mon. Zollerana 1 S. 78 Nr. 195, S. 82
Nr. 200, S. 84 Nr. 203,204, S. 85 Nr. 205, S. 86 Nr. 207.

254 Maurer, Herzog von Schwaben (wie Anm. 144) S. 297.

255 Mertens, Württemberg (wie Anm. 252) S. 19 f.

256 Mon. Zollerana 1 Nr. 208 S. 86.

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