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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0238
Wilfried Schöntag

Friedrich III. betonte immer wieder, daß Schwaben on alles mittel, d.h. unmittelbar dem
Reich unterstellt sei. Wegen der Interessenlage des Reiches mußte die dynastische Hausmachtpolitik
der Erzherzöge zurückstehen. Dies ermöglichte es den Zollern, zwischen
Württemberg und den Vorlanden eine reichsunmittelbare Grafschaft aufzubauen.

Wie weit die Habsburger die Zollern in ihre Politik einbezogen hatten, zeigt die
Augsburger Bischofswahl von 1486. Hier setzten die Habsburger die Wahl des Grafen
Friedrich von Zollern zum Bischof von Augsburg gegen einen bayerischen Kandidaten
durch346. Um den bayerischen Einfluß in Schwaben zu begrenzen, hatten sich Kaiser
Friedrich III. und die Erzherzöge Sigmund und Maximilian gemeinsam für den Grafen
von Zollern eingesetzt, um über ihren Parteigänger Einfluß auf das Hochstift Augsburg
zu erlangen, dem damals die Markgrafschaft Burgau verpfändet war.

Nach dem Tode Herzog Sigmunds fiel die Herrschaft in den Vorlanden an Maximilian
. Nun gehörten die Zollern auch zu dessen Parteigängern und wurden verstärkt im
Reichsdienst eingesetzt347. In diesen Jahren verfestigte sich die Abgrenzung, ja Gegnerschaft
gegenüber Württemberg. Bis zum Ende des Alten Reiches blieben die Zollern im
Habsburger Lager.

Die Verbindungen zu den Markgrafen von Brandenburg wurden nach der Einbindung
der Zollern in das politische System der Habsburger schwächer. Markgraf Albrecht III.
Achilles von Brandenburg-Ansbach hatte, nachdem er schon die Heirat des Jos Niklas
mit einer Werdenbergerin vermittelt hatte, auch die Heirat Eitelfriedrichs II. mit der
Brandenburgerin Magdalena in die Wege geleitet. Eitelfriedrich war am Hofe von
Albrecht Achilles aufgewachsen und hatte zeitweilig in brandenburgischen Diensten
gestanden348. Daß das Bewußtsein der Stammverwandtschaft den Ausschlag für die
Annäherung der beiden Familien im 15. Jahrhundert gegeben habe, wie es die bisherige
Forschung annimmt, muß bezweifelt werden, da das enge Zusammengehen durch die
politischen Bündnissen der Zeit zu erklären ist. Graf Jos Niklas ließ seinen Sohn Eitelfriedrich
am brandenburgischen Hof erziehen und in brandenburgische Dienste eintreten
, weil die Verhältnisse in der eigenen Herrschaft sehr beschränkt waren. Die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Grafschaft Zollern reichte für einen standesgemäßen
Unterhalt nicht aus, so daß sich Familienmitglieder in fremden Diensten ihren Lebensunterhalt
verdienen mußten. Auch beruhte die Heirat eines Zollern mit einer Brandenburgerin
weniger auf der Erinnerung an eine gemeinsamen Abstammung als auf politischen
Zweckmäßigkeiten und ist ebenfalls im Rahmen der damaligen Bündnispolitik zu
sehen. Als Graf Eitelfriedrich II. nach dem Tode seines Vaters 1488 die Herrschaft übernahm
, schloß er mit seinen Brüdern einen Erbvertrag, in dem sie sich im Falle des Todes
ohne erbberechtigte Söhne wechselseitig als Erben einsetzten und in dem Falle, daß alle
drei ohne männliche Erben stürben, die Markgrafen von Brandenburg in das Erbe eintreten
sollten349. Auch wenn inzwischen erbberechtigte Zollern vorhanden waren, sicherten
sich die Grafen von Zollern gegenüber möglichen Ansprüchen der Grafen von Württemberg
ab. Sie schlössen weiterhin mögliche Forderungen der Grafen von Werdenberg aus
und unterstrichen die legitimen Ansprüche der Markgrafen, die durch die Einheirat der
Brandenburgerin entstanden waren. Wie beim Markgröniger Vertrag handelte es sich
nicht um eine Erbverbrüderung sondern um eine einseitige Erbanwartschaft. In beiden
Fällen war nur den Württembergern bzw. Brandenburgern ein Sukzessionsrecht einge-

346 Reichstagsakten mittlere Reihe 1, 1989. S. 570 ff. Nr. 562 ff.; BAUM,Habsburger (wie Anm. 305)
S. 661,736.

347 Reichstagsakten mittlere Reihe 1, 1989. S. 570 ff.

348 Fritz Kallenberg, Die Fürstentümer Hohenzollern am Ausgang des Alten Reiches. Ein Beitrag
zur poltischen und sozialen Formation des deutschen Südwestens. Diss. Tübingen 1961, masch.
S. 373.

349 Ulshöfer, Hausrecht (wie Anm. 266) S. 44 f.

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