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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0255
Franz Gog

Der Verfassungs-Ausschuß kam am 12. Dezember 1946 zu seiner konstituierenden
Sitzung zusammen und wählte den Vorsitzenden der CDU-Fraktion in der Landesversammlung
, Ulrich Steiner, zu seinem Vorsitzenden.46 In dieser Sitzung wurden entscheidende
Weichenstellungen vorgenommen, da der Rechtsanwalt Lorenz Bock (1883-1948)
aus Rottweil dafür plädierte, entgegen der Empfehlung der DVP, aufgrund der engen
Verbundenheit zu Nordwürttemberg die württemberg-badische Verfassung einfach zu
übernehmen, einen eigenen Verfassungsentwurf auszuarbeiten. Der Empfehlung der Liberalen
, der sich auch SPD und KPKD anschlössen, stand also die Haltung der CDU gegenüber
, einen eigenen Entwurf auszuarbeiten wegen der Mängel, die sich im Entwurf
der nordwürttembergischen Verfassung befinden. Der Beschluß des Verfassungs-Ausschusses
ging dann dahin, auf Antrag der SPD, der Abgeordnete Bock sollte die Auflage
erhalten, einen Vorentwurf auszuarbeiten. Außerdem sollte der Abgeordnete Dr. Niethammer
darum gebeten werden, zu diesem Entwurf seine Arbeit mit zu leisten.*7 Als
Grundlage zur Ausarbeitung des Entwurfs sollten neben der württemberg-badischen
und der alten Verfassung des freien Volksstaates Württemberg (von 1919) auch die hessische
und die bayerische Landesverfassung vergleichend herangezogen werden. Außerdem
wurde Karl Gengier (1886-1974), der Präsident der Beratenden Landesversammlung
, beauftragt, Kontakt zu den Landesversammlungen der beiden anderen Länder der
französischen Besatzungszone - Südbaden und Rheinland-Pfalz - aufzunehmen und aus
Stuttgart, Koblenz und Wiesbaden die Verfassungstexte zu erbitten.48

Die Haltung der CDU in der Verfassungsfrage war von Bock - der schon 1919 als
Abgeordneter des Zentrums dem Verfassungs-Ausschuß der württembergischen Verfassunggebenden
Landesversammlung angehört hatte - bereits eine Woche vorher in der
3. Sitzung der Landesversammlung ebenso detailliert wie eindeutig formuliert worden:
»Wir sind der Ansichtdaß wir eine Vollverfassung beschließen sollen ... Diese Verfassung
wird ... für alle Fälle ein Zeugnis unserer Zeitgeschichte sein«, hatte er ausgeführt
und auch schon darauf hingewiesen, daß seine Fraktion das Land als »Glied eines deutschen
Bundesstaates« sehe. Die Schulfrage hatte Bock bei dieser Gelegenheit ebenfalls
schon dezidiert angesprochen und ein Plädoyer für die katholische Bekenntnisschule gehalten
.49 Bock hatte schon frühzeitig darauf hingewirkt, daß die CDU bei der Verfassungsschöpfung
für Württemberg-Hohenzollern gleich im Anfang Einfluß darauf gewinnen
sollte, daß der Entwurf ein christliches Gepräge bekommt. Seine Begründung
war frappierend: Nachdem die C.D.U. die absolute Mehrheit bekommen wird, sehe ich
nicht ein, warum wir uns immer wieder von soz. demokratischer Seite die Entwürfe vorlegen
lassen sollen. Er hatte deshalb bereits im September 1946 bei seinem Parteifreund

46 Vgl. Nüske (wie Anm. 14), S. 246 f. Protokoll der Sitzung im StAS Wü la/2 1/2. - Ulrich Steiner
(1908-1961) war Gutsbesitzer in Laupheim und hatte 1946 maßgeblich an der Organisation der
CDU-Kreisverbände in Oberschwaben mitgewirkt und war selbst 2. Vorsitzender des Kreisverbands
Biberach. Nach dem Rücktritt des Landesvorsitzenden Weiß im Dezember 1946 führte Steiner
bis Ende März 1947 kommissarisch die Geschäfte der Landes-CDU. Im Februar 1947 wurde er
außerdem in den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschland gewählt. Vgl. über
ihn den Artikel von Frank Raberg, der im 3. Band der Baden-Württembergischen Biographien
(Stuttgart) erscheinen wird, sowie die Magisterarbeit von Frank Häussler: Ulrich Steiner. Eine
politische Karriere im Nachkriegsdeutschland (Historisches Institut der Universität Tübingen).

47 Berichterstatter Gog in der 2. Lesung der Verfassung, VBLWH, 10. Sitzung (21. April 1947), S. 3.

48 Vgl. neben dem Protokoll der Sitzung (wie Anm. 46) die Ausführungen bei Paul Feuchte: Verfassungsgeschichte
von Baden-Württemberg (Veröffentlichungen zur Verfassungsgeschichte von
Baden-Württemberg seit 1945, Band 1). 1983, S. 52/53.

49 Bocks Rede in der Generaldebatte über die Verfassung in VBLWH, 3. Sitzung (3. Dezember
1946), S. 1-7.

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