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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0272
Frank Raberg

Damit war der »Fall Gog« nun endgültig an einem toten Punkt angekommen. Der
Beschuldigte mußte selbst das größte Interesse daran haben, daß die Vorwürfe gegen ihn
bald aufgeklärt würden. Ende August forderte das Justizministerium eine schriftliche Erklärung
Gogs an, die dieser, wie erwähnt, am 15. September bzw. - nach dem weiteren
Vorwurf des Kaffeetrinkens mit der Zeugin - am 20. September einreichte. Während
Gebhard Müller sich in fruchtlosen Diskussionen mit Capitaine Ebert Klarheit zu verschaffen
suchte, was dieser zu bestimmten Zeitpunkten zum »Fall Gog« gesagt und was
gemeint habe, wartete Franz Gog in Stetten bei Haigerloch auf die Einleitung des Dienststrafverfahrens
gegen ihn. In dieser Zeit wuchs der Druck unaufhörlich. Vor allen Dingen
versuchte der politische Gegner, den angegriffenen Gog endgültig zu Fall zu bringen.
Von dem Rundschreiben der KPD Sigmaringen war schon die Rede. Ernsthafter war die
Anschuldigung in der (kommunistischen) Tageszeitung »Unsere Stimme« Nr. 19 vom
17. September 1947, wo unter dem Titel »Die alte Justiz« ein Artikel erschienen war, in
dem die Behauptung erhoben wurde, im Februar 1943 sei eine Anzeige im Zusammenhang
mit den Euthanasie-Morden im Lager Grafeneck erstattet worden; diese sei nun bei
Gog gelandet, der das Verfahren sogleich eingestellt habe. Umgehend wurde er von Gebhard
Müller, der die fatalen Folgen unausgeräumter Anschuldigungen nicht zuletzt auch
für die CDU gefürchtet haben mag, zu einer Stellungnahme aufgerufen, die Gog sofort
verfaßte.114 Er sei nie Bearbeiter einer solchen Anzeige gewesen und habe deshalb ein
derartiges Verfahren auch nicht eingestellt. Im Zusammenhang mit der Anzeige habe er
lediglich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hechingen in Sigmaringen einige Personen
vernommen und alle Akten nach Hechingen geschickt. Daß der Zeitungsartikel nichts
anderes erreichen wollte, als Gog persönlich zu schaden, zeigt sich schon daran, daß nach
dieser Klarstellung der Vorwurf nicht wieder erhoben wurde.

Gog ergriff im November erstmals im Landtag zu Bebenhausen das Wort und sprach
im Rahmen der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Borkenkäfers
."3 Gog bezeichnete, sich darin den Worten seines Vorredners Forstdirektor
Maier anschließend, die besonders in den Wäldern des Kreises Sigmaringen gassierende
Borkenkäferplage als Katastrophe und sprach sich für deren Bekämpfung mit allen Mitteln
aus. Er warb um Annahme der gesetzlichen Vorlage, die zur Beratung stand, jedoch
zunächst an den Verwaltungs- und Rechts-Ausschuß verwiesen wurde. Am folgenden
Tag wurde der Gesetzentwurf angenommen.

Das förmliche Dienststrafverfahren wurde mit der Verfügung des Justizministeriums
vom 24. November 1947 gegen ihn eingeleitet.116 Nochmals wurden die beiden inkriminierten
Verhaltensweisen Gogs - Gespräch mit Angeklagtem und Kaffeetrinken mit
Zeugin - ausführlich dargestellt, die gegen die dem Beschuldigten als Richter auferlegten
Amtspflichten verstießen und ein bei der Ausübung der Rechtspflege begangenes Dienstvergehen
darstellten. Zum Untersuchungsführer war der Tübinger Landgerichtsdirektor
Walter Biedermann bestellt worden. Biedermann bemühte sich darum, die Untersuchung
zügig durchzuführen, und konnte nach verschiedenen Zeugenanhörungen am 12. Dezember
vermelden, daß »eine hinreichende Klärung erzielt« sei, obwohl die erbetene
schriftliche Aussage des französischen Zeugen nicht beigebracht wurde. Für wichtig halte
ich, daß wahrscheinlich nicht der Beschuldigte sich an den Tisch der Hodler gesetzt hat,
sondern diese erst nach ihm dort Platz nahm, hielt Biedermann in seinem Bericht an Gebhard
Müller fest. Dieser war an einer raschen Klärung ebenso interessiert wie sein

114 Schreiben Müller, Tübingen, 23. September 1947, an Gog; Antwort Gog, Stetten, an Müller,
26. September 1947, in PFG.

115 Verhandlungen des Landtags für Württemberg-Hohenzollern (VLWH), 9. Sitzung, 6. November
1947, S. 132-133.

116 In PFG.

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