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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0278
Frank Raberg

Dies waren die Voraussetzungen für Gog in seinem neuen wichtigen Amt, welches
der sichtbarste Beweis dafür war, daß von seinem Dienststrafverfahren nichts an ihm
hängengeblieben und ihm die Loyalität der CDU-Abgeordneten unverändert sicher war.
In den nächsten Monaten war er schwerpunktmäßig als Berichterstatter des Verwal-
tungs- und Rechts-Ausschusses gefragt. In der ersten Landtagssitzung nach dem 13. August
sprach Gog als Berichterstatter über den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung
des Gesetzes zur Wiedereinführung der Schöffen und Geschworenen in der Strafrechtspflege
.'41 Am gleichen Tag fand nachmittags eine weitere Plenarsitzung statt, in der
ein von Gog und dem DVP-Fraktionsvorsitzenden Leuze eingebrachter Initiativ-Ge-
setzentwurf über die Ergänzung der Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878142 an den
Verwaltungs- und Rechts-Ausschuß verwiesen wurde und Gog nochmals als Berichterstatter
dieses Ausschusses zum Einsatz kam, diesmal im Zusammenhang mit der ersten
und zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Kreistage, der Gemeinderäte
und der Bürgermeister im Jahr 1948 (Kommunalwahlgesetz 1948).143 Dieses
wurde am folgenden Tag vom Landtag verabschiedet. Nochmals trat Gog an diesem Tag
als Berichterstatter auf, und zwar für den Entwurf eines Notleistungsgesetzes.144 Dazu
führte er aus: Die Not ist eine allgemeine deutsche Erscheinung. Man könnte daher daran
denken, mit dem Erlaß eines Notleistungsgesetzes zuzuwarten, bis die westdeutschen
Länder sich wieder vereinigt oder wenigstens die südwestdeutschen Staaten sich zusammengeschlossen
haben. Es ist in Frankfurt auch bereits ein Entwurf eines Sachleistungsgesetzes
ausgearbeitet worden, der seinem Inhalt nach ein Instrument schafft, das wieder alle
Zwangseingriffe ermöglicht. In Frankfurt ist dieser Entwurf ohne Fühlungnahme mit
den Innenministern der Länder aufgestellt worden. Er wäre sicher anders ausgefallen,
wenn die süddeutschen Innenminister Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten.
Der Frankfurter Entwurf übertreffe teilweise noch das Reichsleistungsgesetz der Nationalsozialisten
und sei weiter nichts als die Fortsetzung totalitärer Staatsmethoden. Der
vorliegende, weniger weitreichende Entwurf sei mit der Regierung von Württemberg-
Baden abgestimmt und sichere die Rechtseinheit im Südwesten. Im Kern sei dieser Entwurf
eng an das öffentliche Wohl gekoppelt, an konkrete Notlagen und wirkliche Ausnahmzustände
. Gog stellte den württemberg-hohenzollerischen Entwurf vor und erreichte
eine breite Zustimmung. Präsident Gengier stellte die dritte Beratung allerdings
wegen des bizonalen Entwurfs zurück.

Angesichts der Tatsache, daß hier Gog sofort nach der Sitzungspause mit der Vorstellung
gleich mehrerer grundlegender Gesetzentwürfe befaßt war, läßt sich mit Bestimmtheit
sagen, daß ihm offenkundig daran gelegen war, im Parlament Profil zu gewinnen.
Nun verging kaum noch eine Sitzung, ohne daß sich der CDU-Fraktionsvorsitzende
nicht zur Worte gemeldet hätte. Wenn auch Themen der Gesetzgebung und Verwaltung
weiterhin seine Domäne blieben, so nahm er vermehrt auch zu anderen politischen Fragen
Stellung. Dies war etwa der Fall, als er sich zum Entwurf eines Gesetzes über eine Soforthilfe
zu Gunsten demontierter Betriebe145 äußerte und in Aussicht stellte, daß seine
Fraktion in schweren Demontage-Fällen Staats-Zuschüsse für die betroffenen Betriebe
gutheiße: Daß hier der Staat vorübergehend nach strengster Prüfung und nur ganz ausnahmsweise
eintritt, damit können wir uns einverstanden erklären. Dem Vorschlag der
DVP, eine Höchstsumme von 500000 Mark festzustellen, wollte er sich allerdings nicht

141 VLWH, 39. Sitzung, 7. Oktober 1948, S. 599.

142 Beilage 207. Ausgegeben am 23. September 1948. Mit einigen kleineren Änderungen wurde der
Entwurf, gegen den sich besonders die SPD stellte, in der 49. Sitzung, 16. Dezember 1948, mit
großer Mehrheit angenommen. VLWH, S. 844.

143 VLWH, 40. Sitzung, 7. Oktober 1948, S. 629-635.

144 Beilagen 191,209. Ebd., S. 636-638.

145 Beilagen 211,229 I. VLWH, 43. Sitzung, 21. Oktober 1948, S. 712.

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