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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0298
Frank Raberg

werden müsse, da die Lösung der Südweststaatfrage nun wieder bevorzustehen schien,
was wir alle sehr begrüßen. Ich muß mich berichtigen, ich weiß nicht, ob das bei allen so
ist, vielleicht hält einer der Herren gerne Wahlversammlungen ab - schon wieder eine
Spitze gegen Gog, den eifrigsten Propagandisten einer Landtagswahl. Renner schlug vor,
den § 11 den Wahlgesetzen von Rheinland-Pfalz und Baden anzugleichen, die grundsätzlich
die Wählbarkeit von Beamten vorsahen, aber dessen Beurlaubung nach erfolgter
Wahl bindend vorschrieben. Franz Gog hielt dem entgegen, eine Mehrheit habe seinerzeit
das Wahlgesetz verabschiedet, und wie in anderen Ländern, sei es nun auch von der
Hohen Kommission beanstandet worden. Diese hätten daraufhin ihr Wahlgesetz entsprechend
geändert. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß es nicht mehr an der Zeit ist, einen
derartigen Wunsch der Hohen Kommission Rechnung zu tragen, riet er trotzig in den
Plenarsaal. Eine solche Beschränkung der Wählbarkeit von Beamten stehe im Widerspruch
zu den Artikeln 25 und 40 der Landesverfassung. Außerdem erblickte er im
Nachgeben des Wunsches der Hohen Kommission eine Verschlechterung der deutschen
Zuständigkeit; es könne nun, sechs Jahre nach Kriegsende, nicht größere Beschränkungen
geben als vier Jahr zuvor, das sei grotesk. Delikaterweise schloß sich der KPD-Abgeordnete
Acker Gogs Ausführungen an, indem er sagte, die Politik müsse im Land und für
das Land gemacht werden und ihr entsprechen, müsse aber nicht Washington genehm
sein. Auch die DVP und die SPD signalisierten Ablehnung. Tatsächlich sprachen sich bei
der Abstimmung nur vier Abgeordnete für die Änderung des § 11 aus. Angesichts der absehbaren
Entwicklung, daß dieses Landtagswahlgesetz niemals zur Anwendung kommen
würde, war dieses Abstimmungsergebnis nichts anderes als eine gut abgesicherte
Machtdemonstration eines der kleinsten deutschen Parlamente gegenüber der Alliierten
Hohen Kommission.

Alles lief nun auf die Gründung des Südweststaates zu, und innenpolitische Themen
traten demgegenüber zwangsläufig in den Hintergrund. Ordnungsgemäß wurde zwar
noch ein Staatshaushalt verabschiedet, aber es war jedem Mitglied des Bebenhäuser
Landtags klar, daß langfristig bindende Beschlüsse oder gar Gesetzesvorhaben nicht
mehr in bisher üblicher Weise gefaßt werden konnten. Am 25. April 1951 hatte der Deutsche
Bundestag das sogenannte II. Neugliederungsgesetz verabschiedet, das zwei Tage
später auch den Bundesrat durchlief, da ein südbadischer Antrag auf Verweisung an den
Vermittlungs-Ausschuß abgelehnt worden war. Der südbadischen Staatsregierung gelang
es allerdings, bei dem sich gerade in der Konstituierungsphase befindlichen Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe Ende Mai eine Klage gegen dieses II. Neugliederungsgesetz
anzustrengen, welche zumindest die Verschiebung des auf den 16. September 1951 festgelegten
Termins der Volksabstimmung über den Südweststaat zur Folge haben sollte.189
Das Vorgehen der Südbadener war auch Gegenstand einer Regierungserklärung, die
Staatspräsident Müller am 29. August 1951 abgab.190 Der empörte Regierungschef beklagte
heftig die Verzögerungstaktik von Freiburg und verlas am Ende seiner Rede einen
Beschluß der Regierung, sich notfalls zunächst mit Württemberg-Baden zu vereinigen,
was den ungeteilten Beifall der SPD-Fraktion fand, für die Carlo Schmid sprach. Für die
Unionsfraktion drückte Gog ebenfalls die Zustimmung aus und betonte, die Idee zum
Südweststaat sei in Württemberg-Hohenzollern geboren worden.Es sei nicht möglich,
die Teilung weiter bestehen zu lassen, sagte Gog, und machte dafür wirtschaftliche Gründe
geltend. Die badische Verhandlungstaktik der letzten drei Jahre nannte er ein intrigantes
Spiel. Nach wie vor strebe die Landes-CDU die Bildung des Südweststaates an, zur

189 Die Ereignisse des Jahres 1951 sind vielfach geschildert worden, so bei Konstanzer, Entstehung
(wie Anm. 14), S. 221-227. Vgl. auch die Dokumentation (auch der Verhandlungen vor dem
Bundesverfassungsgericht) in Kampf (wie Anm. 186), S. 146ff.

190 VLWH, 111. Sitzung, 29. August 1951, S. 2198-2201, Gogs Rede S. 219-2200.

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