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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1996/0301
Franz Gog

zu behandeln, wie wenn ein selbständiges Land vorhanden gewesen wäre oder wenigstens
in bestimmten Richtungen ein selbständiges Land vorgelegen hätte. Er wies auf die
hohe Zustimmung zum Südweststaat in den hohenzollerischen Landen hin und auch
darauf, daß er für die endgültige Bezeichnung des Staates in der neuen Landesverfassung
keine neuen Fakten schaffen wolle; es gehe ihm um ein Zeichen an die Hohenzollern, die
sich nicht übergangen fühlen sollten. In seiner Heimat sei nämlich ein Pressestreit deswegen
losgebrochen, die Wogen gingen hoch, und deshalb würde es nichts schaden, wenn
Sie eine gewisse Verbeugung vor der kleinen Minderheit machen würden. Zwar äußerte
der nordbadische CDU-Abgeordnete Dr. Friedrich Werber (1901-1982) Verständnis für
Gogs Vorstoß, doch Zu spät mein Freund, du rettest ihn nicht mehr. Das hat keinen Wert
mehr. Das ist im Neugliederungsgesetz geregelt, das hätten Sie früher machen müssen.
Jetzt ist die rechtliche Situation so. Ich glaube, wir können mit dem Namen Baden-Württemberg
zufrieden sein. Andere Abgeordnete, wie Wolfgang Haußmann (1903-1989,
DVP) oder Rudolf Gehring (1884-1980, SPD) zeigten sich sehr überrascht von Gogs
Vorschlag und lehnten ihn gleich ab oder wollten ihn zumindest in dieser Sitzung nicht
diskutieren. Müller betonte, daß Hohenzollern kein selbständiges Land sei und deshalb
sowie aus Gründen der einfacheren Handhabung nicht im Landesnamen erscheinen
müsse. Gog beschied sich damit und äußerte sich im weiteren Verlauf der Sitzung nur
noch zu rein redaktionellen Aspekten. In der 3. Sitzung (16. April) fehlte er ebenso wie in
der 4. Sitzung (22. April), obwohl er aber am 22. April an der Plenarsitzung der Verfassunggebenden
Landesversammlung teilnahm. Eine Entschuldigung für sein Fehlen ist in
beiden Fällen dem Protokoll nicht zu entnehmen.

An dem für die Geschichte des Landes Baden-Württemberg in mancherlei Hinsicht
denkwürdigen Freitag, dem 25. April 1952, war Gog wieder sowohl in der Landesversammlung
als auch im Verfassungs-Ausschuß präsent, nachdem das Überleitungsgesetz
(Gesetz über die Wahl des ersten Ministerpräsidenten im südwestdeutschen Bundesland)
drei Tage zuvor einstimmig im Plenum verabschiedet worden war, stand nunmehr die
Wahl des Ministerpräsidenten auf der Tagesordnung. Obwohl Gebhard Müller bis zuletzt
versucht hatte, der CDU als stärkster Partei die Regierungsbeteiligung zu sichern -
sogar unter eigenem Verzicht auf die Position des Regierungschefs - einigte sich der
württemberg-badische Ministerpräsident und Vorsitzende des Ministerrats der drei südwestdeutschen
Länder, Dr. Reinhold Maier (1889-1971, DVP), ohne Müller davon in
Kenntnis zu setzen, mit der SPD und dem BHE auf eine Regierungszusammenarbeit.
Gegen ihn kandidierte, obwohl abzusehen war, daß er unter diesen Umständen keine
Mehrheit erhalten würde, Gebhard Müller. Von 120 abgegebenen Stimmen entfielen 64
auf Maier, 50 auf Müller; sechs Stimmzettel waren unbeschrieben. Maier hatte die notwendige
absolute Mehrheit erhalten und war damit ohne jeden Zweifel rechtmäßig gewählter
Ministerpräsident des neuen Bundeslandes.

Zweifel kamen aber bei der sich geprellt fühlenden CDU auf, als Maier nach seiner
Dankesrede sogleich das Kabinett berief und den neuen Ministern und dem Staatssekretär
im Staatsministerium ihre Ernennungsurkunden aushändigen ließ. Endlich erklärte
er unter Hervorziehung seiner Taschenuhr das neue Bundesland als gegründet. Gebhard
Müller legte in der fortan tumultuarischen und von zahllosen Zwischenrufen geprägten
Sitzung Widerspruch gegen den Antrag auf Bestätigung der Regierung ein, der
ebensowenig auf der Tagesordnung gestanden habe wie die Bildung der Regierung selbst.
Auch die folgenden Redner - der nordbadische CDU-Landesvorsitzende und Fraktionsvorsitzende
der Union in der Landesversammlung Dr. Franz Gurk (1898-1984) und
Franz Gog - kritisierten in großer Erregung die Art der Regierungsbildung geen die
CDU, die keinen guten Start für das neue Land bedeute. Gog200 erklärte in Anlehnung an

200 Gogs Rede in WLVBW, 4. Sitzung, 25. April 1952, S. 22-23.

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