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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1997/0167
II. Neues Schrifttum
Besprechungen

Friedrich Beck, Eckart Henning (Hg.): Die archivalischen Quellen. Eine Einführung in ihre
Benutzung. Weimar: Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger 1994. 298 S., 79 sw. Abb., 26
Farbabb. (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 29).

Das vorliegende Buch ist, so die einleitenden Worte von Friedrich Beck (S. 9-11), die Bilanz
dessen, was in der ehemaligen DDR an Forschungen und Erkenntnissen in den einzelnen Disziplinen
der historischen Hilfswissenschaften unter den Bedingungen weitgehender Abschottung
von der internationalen Wissenschaft bewahrt wurde. Angestrebt ist eine wissenschaftliche
Darstellung der archivalischen Quellen aus der Sicht ihrer Benutzung.

Der potentielle Archivbenutzer soll zum kritischen Verständnis und zur Interpretation
der Quellen angeleitet werden. Und hier liegt auch schon ein erstes Problem dieses Buches.
Die Archivare geben hier Ratschläge, wie und unter welchen Gesichtspunkten Quellen auszuwerten
sind. Doch diese Ratschläge können immer nur einen Teil der Auswertungsmöglichkeiten
berücksichtigen. Sinnvoller wäre es, wenn die einzelnen historischen Fachdisziplinen
ihre eigenen Forschungsansätze an den verschiedenen Quellengruppen definieren würden.

Die Einleitung (S. 13-18) nutzt Eckart Henning zur Klärung archivischer Grundbegriffe
sowie zur Einführung in die Archivarbeit. Beispielsweise werden Pertinenz, Provenienz,
Findmittel, Tektonik und Benutzerordnung erklärt.

Das Buch beginnt mit einem quellenkundlichen Teil (S. 21-150) und dem Kapitel von Josef
Hartmann zu den Urkunden (S. 21-50). Als Einführung gedacht ist dieser Beitrag für den
Neuling jedoch zu schwierig. Begriffe wie beispielsweise Diplom, litterae, Privilegien, carta
oder notitia werden nicht ausreichend erklärt. Der klassischen Einteilung der Archivaliengruppen
folgend widmet sich als nächstes Gerhard Schmid den Akten (S. 51-85). Danach folgen
die Amtsbücher, die wiederum Josef Hartmann bearbeitete (S. 86-98).

In einem vierten Kapitel werden die Briefe als eigenständige, quellenkundliche Gattung definiert
(S. 99-106). Als Merkmal stellt Irmtraud Schmid einen auf persönliches Anliegen bezogenen
Inhalt oder unabhängigen Charakter heraus. Ein Brief ist demzufolge eine schriftliche
Mitteilung persönlichen Inhalts. Sie zählt zu den Briefen auch Visitenkarten, Stammbuchblätter
, direkt zugestellte (nicht veröffentlichte) Familienanzeigen und handschriftliche Widmungen
in Büchern. Problematisch ist der Geschäftsbrief, der in seinen mittelalterlichen Anfängen
als Brief anerkannt wird. Briefe als eigene quellenkundliche Gattung zu definieren, erscheint
dem Rezensent daher problematisch.

Eckart Henning widmet sich den sogenannten Selbstzeugnissen (S. 107-114), wozu er Tagebücher
, Autobiographien und Memoiren rechnet. Nach der Unterscheidung der Karten in
Archiv- und Sammlungsgut thematisiert Herbert Ewe in seinem Beitrag »Karten und Pläne,
Bilder« (S. 115-132) mögliche Entstehungszwecke. Von den Karten ist der Übergang zu den
Bildern fließend. Allerdings werden hier unter dem Begriff «Bild« nicht nur einzelne Bilder
verstanden, die sozusagen ohne physische Verbindung zu Archivalien stehen, sondern auch

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